Richterin wegen Rechtsbeugung vor Gericht

In Stade steht eine Richterin vor Gericht: Sie soll Betroffene von geschlossener Unterbringung viel zu spät oder gar nicht angehört haben. Bericht in der Taz.
Rechtsbeugung? Betreuungsrichterin auf der Anklagebank. Bericht im NDR Fernsehen.
Das erinnert alles stark an Richter Michael Irmlers Verurteilung wegen Rechtsbeugung 2008, siehe Bericht vom SWR.

Kommentar von Matthias Seibt in der TAZ: Nur die Spitze des Eisbergs ist hier zu sehen. Selbst wenn die „Anhörung“ statt findet, ist sie oft nur pro Forma. Richter/innen verstehen sich oft nur als Schreibgehilf/e/in des/der Psychiater/in/s. Da wundert es nicht, dass immer wieder einzelne Richter/innen glauben, ganz auf die „Anhörung“ verzichten zu können.

Update am 28.1:  Mitteilung des Landgerichts Stade:

Donnerstag, 02.02.2023   09:15 Uhr
Die 3. Große Strafkammer setzt die Hauptverhandlung gegen 54 Jahre alte Frau wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung fort.

Das Gericht hat das Verfahren angenommen und eine Verurteilung ausgesprochen, alle Prozess-Details zum hier Nachlesen.
Die Richterin hat die Revision beantragt, siehe hier.

Ärztekammer verklagt Landesregierung wegen Misshandlungen in der Psychiatrie

Der NDR berichtet am 9.12.2022:
Anhaltende Vorwürfe um Psychiatrie in Rostock-Gehlsdorf
…Seitdem kamen laut Ärztekammer weitere 23 Beschwerden mit ähnlichem Inhalt an. Insgesamt 30 Beschwerden wegen unrechtmäßiger Sedierung und Fixierung von Patienten sowie Fehltherapien sind in den vergangenen rund zwei Jahren bei der Landesärztekammer in Rostock eingegangen. …
… Ärztekammer verklagt jetzt Gesundheitsministerium
…Dabei argumentiert die Kammer damit, dass die „erforderliche berufsfachliche Qualifikation der handelnden Ärzte… , die entsprechende grundrechtsverletzende Maßnahmen veranlassen“ essentiell sei. An eben dieser Qualifikation bestünden Zweifel.
Fixierung und Überwachung im Fokus
Zudem ist die Überwachung bei sogenannten 5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierungen ein großes Thema der Anzeige: Die Ärztekammer will gerichtlich prüfen lassen, ob in der Rostocker Klinik die notwendige Eins-zu-Eins-Betreuung immer gesetzeskonform läuft. …Die Ärztekammer verweist darauf, dass die Fixierung von Menschen an Armen, Beinen und Bauch laut Bundesverfassungsgericht sogar die Folterdefinition der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen erfülle. Bericht siehe hier.

Der NDR berichtete schon mal am 18.06.2021:
Psychiatrie Rostock: Ärztekammer versus Unimedizin
….nach der ungekündigten Begehung der Psychiatrie im November 2020 weitere dreizehn Beschwerden hinzugekommen seien….Lesen sie selbst

Wirklich neu und auffällig ist, dass sich erstmals eine Ärztekammer gegen die psychiatrischen Praktiken stellt und auch 1,5 Jahre danach die Grund- und Menschenrechts-Verletzungen nicht etwa gründlich aufgearbeitet und abgestellt wurden sondern weitere 23 Beschwerden mit ähnlichem Inhalt entgegen nehmen musste. Jetzt verklagte die Ärztekammer das Gesundheitsministerium, das die Aufsicht hatte.
Also immer auch bei der örtlichen Ärztekammer beschweren, die Aufmerksamkeit auf die Zwangspsychiatrie scheint vermehrt in den Focus zu kommen – auch von Seite der Ärztekammer!

Interview vor dem DGPPN Kongress

3 teiliges YouTube-Video eines Interviews, das Felix Freiherr von Kirchbach mit René Talbot während der Demonstration vor dem CityCube gegen die DGPPN Jahreskonferenz am 23.11. gedreht hat. Die Fragen waren zentriert um:
(1/3) Wer bist Du, was machst Du und was hast du die Jahre über im Kontext Psychiatriekritik gemacht?

(2/3) Was sind Deine Gedanken zur Reform der Psychiatrie und Ex-In Genesungsbegleitung?

(3/3) Was waren auf Deinem Weg die 3 bedeutendsten Momente der Psychiatriekritik?

Die DGPPN reagiert

Letzte Woche haben der BPE und die-BPE gemeinsam an drei Tagen vor dem Kongress der DGPPN protestiert.
Wir haben 2000 Flugblätter mit einer gemeinsamen Presseerklärung verteilt, Bilder von der Demonstration Protest hier.
Die DGPPN hat auf den Angriff auf die illegitime und auch illegal gewordene Forensik reagiert. Im Ärzteblatt vom 25.11. machte sie bekannt, wie sie, statt auf die vorgebrachten Argumente einzugehen, versucht auch noch Geld aus der Fortsetzung des Unrechts zu pressen:

Das beweist:
Psychiatrische Fachgesellschaft DGPPN will mit der Forderung nach noch mehr Geld einen Nazi-Unrechts-Paragrafen versuchen zu retten.
Dabei ist der § 63 StGB seit 12 Jahren von der UN als menschenrechtliches Unrecht erkannt.

Die DGPPN geht sogar ganz aggressiv mit der noch weitergehenden Forderung in die Offensive, Gefangene sollten vermehrt mit Psychopharmaka unter Drogen gesetzt und dafür psychiatrisiert werden!

Die ersten 1500 Unterschriften sind übergeben

Übergabe der über 1500 Unterschriften an den  Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel

Übergabe der über 1500 Unterschriften an die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention, Dr. Catherina Hübner

Demonstration vor dem DGPPN Kongress im CityCube Berlin und Verteilung von 2000 der folgenden Presseerklärung
Bildergallerie der Demo siehe hier


Presseerklärung zur Übergabe der ersten 1500 Unterschriften Gewaltfreie Psychiatrie!

Die UN-Behindertenrechtskonvention endlich erfüllen, statt sie weiter zu beugen!

Berlin, 23.11.2022: Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener (die-BPE) übergeben heute die ersten 1500 Unterschriften für ihre Forderung nach einer gewaltfreien Psychiatrie dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sowie der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Deutschen Institut für Menschenrechte. Beide wissen, dass durch die ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention eine gewaltfreie Psychiatrie 2009 zu einem Menschenrecht wurde. Die bundesdeutschen Gesetzgeber müssen endlich dieses Menschenrecht erfüllen und die Sondergesetze zur scheinlegalen Rechtfertigung der Gewalt in der Psychiatrie abschaffen. Die Forderung lautet:

Das erste und wichtigste Ziel jeden Reformbemühens in der Psychiatrie muss die bedingungslose* Abschaffung der psychiatrischen Sondergesetze sein. Durch sie wird legalisiert und damit erst ermöglicht:

    • psychiatrische Zwangseinweisung
    • psychiatrische Zwangsbehandlung
    • Entmündigung, die irreführend „Betreuung“ genannt wird, weil sie gerichtlich gegen den erklärten Willen aufgezwungen werden kann
    • ein Sonderstrafrecht mit einem unbegrenzten Strafmaß und psychiatrische Zwangsbehandlung in der sog. „Forensik“

Einsperren in einer geschlossenen Station einer psychiatrischen Klinik und psychiatrische Zwangsbehandlung darf es dann, und nur dann noch geben, wenn das zu dulden vorher in einer mit freiem Willen unterzeichneten Patientenverfügung festgelegt wurde, eine entsprechende Behandlung also den Willen der Betroffenen erfüllt und nicht bricht.

Wir fordern die Regierungen und Parlamente der Länder und des Bundes in Deutschland auf, die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren jetzt umzusetzen, um endlich die Menschenrechte so zu gewährleisten, wie sie seit 1948 gelten und durch die ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 aus buchstabiert sind.

Wir fordern beide Institutionen auf, unsere Forderung jetzt bei den bundesdeutschen Gesetzgebern so vorzubringen, dass die UN-BRK nicht weiter gebeugt, sondern endlich zeitnah erfüllt wird.

Ab sofort muss durch eine neue gesetzliche Regelung oder eine Rechtsverordnung gewährleistet werden, dass alle die psychiatrische Untersuchung, Diagnose und Behandlung, dokumentiert in einer vorher niedergelegten Patientenverfügung (z.B. vom Typ PatVerfü® patverfue.de), ablehnen, in allen psychiatrischen Kliniken in der BRD bedingungslos das Recht haben, diese jederzeit zu verlassen bzw. gegebenenfalls, wenn gar keine Hilfe nachgefragt wird, gar nicht aufgenommen zu werden.**

Wir möchten darauf hinweisen, dass seit März 2022 auch ein wesentlicher Teil der Psychiatrie, die Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie (DGSP) fordert, unseren vierten Punkt oben, das psychiatrische Sonderstrafrecht durch die §§ 20, 21, 63 und 64 abzuschaffen.
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* Bedingungslos, weil Menschenrechte unteilbar sind. Es wäre absurd, z.B. Folterfreiheit von irgendwelchen Bedingungen abhängig machen zu wollen.
** Das hat sogar der DGPPN Präsident (2019-2020) Prof. Andreas Heinz öffentlich im Rechtsausschuss des Bundestages gefordert (siehe: Protokolll: https://tinyurl.com/mtp4abfs), und der DGPPN Präsident (2021-2022) Prof. Thomas Pollmächer, Zitat: Dem Verfasser erscheint eine solche Krankenhausunterbringung auch mit der UN-Behindertenrechts-konvention unvereinbar, welche in Art. 14 eine Freiheitsentziehung aufgrund einer Behinderung (und damit auch aufgrund einer psychischen Erkrankung) untersagt (siehe https://tinyurl.com/yy7ad4zd ). Unseres Wissens haben sie aber nichts entsprechendes getan, deshalb muss jetzt endlich der Gesetzgeber sofort tätig werden

Diese Presseerklärung ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung des BPE am 8.10.2022 und der Mitgliederversammlung von die-BPE am 18.10.2022

Die gewaltfreie Psychiatrie subversiv verwirklichen

7 aktuelle Texte und Bücher in Deutsch und 7 in Englisch zur überfälligen Abschaffung der §§ 20, 21, 63 und 64 verlinkt in einer neue Website gegen § 63 und seine Vorhöfe hier


Wir hatten das immer wieder gesagt:
z.B. hier 2013:  ‚Alzheimer‘ Gipfel – das Stochern im Nebel geht weiter
und hier 2017: Fatale Diagnose – Abgestempelt als dement
und hier 2019:  Die große Ahnungslosigkeit
Aber wer nicht hören will, muss fühlen, nun wird in diesem Bericht der Tagesschau noch mal eindrucksvoll bestätigt, wie die Ärzte gemeinsam mit der Pharmaindustrie hunderte Millionen für nix und wieder nix verballert haben, siehe hier.


Bei einer Fortbildung in der Psychiatrie von Bremen hat René folgenden Weg zu einer gewaltfreien Psychiatrie so vorgestellt:
Die gewaltfreie Psychiatrie subversiv verwirklichen und keine Angst vor Haftungsansprüchen!
Zunächst wurde die positive Vorausverfügung verteilt und aufgefordert sich zu überlegen ob, und wenn ja wie man diese ausfüllen will.
Alle die keine positive Vorausverfügung unterzeichneten, müssten bei der folgenden „Kursänderung“ mitmachen und dann sind alle von gerichtlichen Genehmigungsverfahren und von illegitimer Gewaltausübung in der Psychiatrie des ZKH Bremen-Ost befreit.
Nur die, aber auch nur die, die eine positive Vorausverfügung inkl. der Legalisierung von Zwangsmaßnahmen ausgefüllt haben, müssen bei den folgenden Übungen nicht mitmachen. Die bat ich darum, nur noch zu zuhören und sich nicht mehr aktiv zu beteiligen. Selbstverständlich können sie ihre mit den Menschenrechten unvereinbaren Gewaltmaßnahmen weiter ausüben, bis der Gesetzgeber PsychKG und Zwangseinweisung nach Betreuungsrecht endlich abgeschafft hat.
Nächster Schritt: Die Tatsache, wer zur Gewaltausübung bereit ist und wer nicht, wird in einem Schaubild mit Namen und Porträt in der Eingangshalle bekannt gemacht, etwa so: „Mitarbeiter stellen sich mit ihren Spezial-Kenntnissen vor„.
Mit den MitarbeiterInnen, die eine positive Vorausverfügung unterschrieben haben und in dem Schaubild vorgestellt werden, kann dann auf den geschlossenen Stationen eine profitable Sado-Masochistische Abteilung betrieben werden, die mit „ärztlich überwacht“ und sogar „Krankenkassen bezuschusst“ angepriesen wird.

Ab dann wird bei jeder Einweisung/Unterbringung, bei der u.U. eine Zwangseinweisung erwogen werden könnte, dem Betroffenen erst mal sowohl die PatVerfü als auch eine positive Vorausverfügung zur Entscheidung und Unterschrift vorgelegt (da wurde die PatVerfü verteilt). Damit würde jede Zwangsmaßnahme und Unterbringung (ohne Zustimmung) unterbunden, eben: Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung! Denn die Betroffenen, die Lesen Sie mehr »

Hinweis auf Demonstration und einen Aufzug

Zusammen mit dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener rufen wir zur Demonstration vor dem Eingang der DGPPN Versammlung, dem Citycube,  am Mittwoch, 23.11., Donnerstag 24.11. und Freitag 25.11. auf.

Wir sammeln uns jeweils ab 7.45 Uhr vor dem Eingang Messedamm des CityCube Berlin, Messedamm 26, 14055 Berlin
Unsere Themen:
Die UN-Behindertenrechtskonvention endlich erfüllen, statt sie immer weiter zu beugen!
und
Weg mit dem § 63 des Strafgesetzbuchs

Ein Aufruf der
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener | Vorbergstr. 9A | 10823 Berlin | www.die-bpe.de

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Aufzug der Gruppe Death in Custody:
Was gegen Gewalt an Menschen in seelischen Notlagen tun!
13.11.2022, 13 Uhr, am Denkmal für die Opfer von Polizeigewalt und Rassismus, Oranienplatz, 10999 Berlin
Dazu bitte auch das Interview mit Matthais Seibt anhören.

Radiointerview mit Matthias Seibt

Hier zum Anhören  https://www.freie-radios.net/118027
Nach dem Tod von Kupa Ilunga Medard Mutombo: Was tun gegen Polizeigewalt an Menschen in seelischen Notlagen?
Vergangene Woche wurde bekannt, dass in Berlin der 64-jährige Kupa Ilunga Medard Mutombo gestorben ist, nachdem er ca. 3 Wochen vorher nach einem Polizeieinsatz ins Koma gefallen war. Die Polizei soll nach einem Zeugenbericht sehr brutal vorgegangen sein, auf ihm gekniet sein, bis er keine Luft bekam – von einer Situation, die an den Polizeimord an George Floyd erinnerte ist die Rede. Öffentlich wurde der Fall durch den Bruder des Opfers und durch die Beratungsstelle ReachOut. Mutomba war schwarz und in psychiatrischer Behandlung. Die Polizei kam hinzu, als er in eine psychiatrische Klinik gebracht werden sollte.
Schon in der Vergangenheit war – immer wieder auch tödliche – Polizeigewalt gegen Psychiatriepatient*innen und gegen People of Colour in Deutschland ein Problem. Dieses Jahr scheinen sich die Fälle zu häufen.
Darüber haben wir mit Matthias Seibt vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener gesprochen.

Analyse und Kritik der Grundlagen psychiatrischer Rechtfertigungen zur Ausübung von Gewalt

Zwei wichtige Buchempfehlung:
Der sogenannte „natürliche Wille“ und sein Verhältnis zur Patientenautonomie im Recht der ärztlichen Heilbehandlung.
Zugleich ein Beitrag zum Problem der Legitimation paternalistischer Grundrechtseingriffe
Von Justus P. Hoffmann, Peter Lang Verlag, Berlin 2021, 81,95 €, bei Amazon.
Das von einem Anwalt geschriebene Buch ist die grundlegende aktuelle Analyse und Kritik der Grundlagen der psychiatrischen Rechtfertigungen für die ausgeübte Gewalt. Mit der Neuregelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen in § 1906a BGB hat das Merkmal des „natürlichen Willens“ Einzug in das BGB gefunden. Die vorliegende Arbeit versucht, diese Willensform in die bisherige Willensdogmatik des BGB einzuordnen und dabei die Frage zu beantworten, ob paternalistisch motivierte Grundrechtseingriffe durch Einschränkungen in der Willensfähigkeit legitimiert sein können.
Da das Buch nicht ganz billig ist, empfehlen wir sehr, die nächste öffentliche Bibliothek zu bitten, das Buch zu bestellen, damit es von möglichst vielen gelesen wird.
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Inzwischen ist von dem dritten Autor der Begründung des DGSP Beschusses, die Forensik abzuschaffen, Martin Feißt als Coautor, dieses Buch herausgekommen und bei Amazon im Vertrieb:
Therapeutische Arrangements im Maßregelvollzug:
Studien zur Leerstellengrammatik und den Bezugsproblemen in der forensischen Psychiatrie

Dazu eine Rezension von Heinz Kammeier in der Recht&Psychiatrie hier.

Psychiatrie im Verwirrungszustand

Die Berliner Ober-Psychiaterin an der Charité Isabella Heuser-Collier, empfiehlt nun als neue „Therapie“möglichkeit LSD! Und das sogar in der Rentnerbravo, der Apothekenumschau, eine der meistgelesenen Illustrierten in der BRD, siehe hier.
Die müssen so verzweifelt sein, weil es keinerlei neue Psychopharmaka mehr gibt. Isabella Heuser-Collier gibt das offen zu, wenn sie vermutet, ZItat:
„Das liegt vor allem am Innovationsstau bei der Entwicklung neuer Psychopharmaka“  🙂
Dass die nix mehr auf der Pfanne haben, sagen wir schon lange, siehe hier, Zitat daraus: Die Psychopharmaka-Forschungsgelder sind mangels Erfolgsaussichten gestrichen, die Grundlagenforschung hat gezeigt, dass grundsätzliche psychiatrische Annahmen falsch bzw. hinfällig sind.
Das nun ausgerechnet Frau Heuser-Collier bisher kriminalisierte und als hochgefährlich eingestufte Drogen zu nehmen empfehlt, überrascht, war sie doch bisher nur durch Verleumdungeb und Nachtstellungen gegen uns bekannt geworden, siehe:
Wissenschaftler damals – Wissenschaftler heute

Zu diesem Verwirrungszustand der Psychiatrie passt perfekt diese Dokumentation des WDR:
Tabletten gegen Depressionen – helfen Antidepressiva? als Video hier

Ärztinnen und Ärzte verordnen jedes Jahr Antidepressiva in einer Menge, die ausreicht, 80 Millionen Menschen in Deutschland für mehr als einen halben Monat zu versorgen. Die Verschreibungszahlen haben sich seit 1990 verachtfacht, obwohl es immer wieder Zweifel an der Wirksamkeit von Antidepressiva gibt. Bereits 2008 zeigte eine groß angelegte Studie, dass es bei mittelschweren und leichten Depressionen keinen Unterschied macht, ob man ein Scheinmedikament nimmt, Placebo genannt, oder das echte Medikament.

Eben, besser nur Placebos nehmen 🙂