Deutschlandfunk Sendung

Der Maßregelvollzug braucht keine Reform, sondern muss abgeschafft werden!
Im Deutschlandfunk wurde am 16.4. eine Sendung veröffentlicht, die noch einmal das Märchen von der „Reformierbarkeit“ des Maßregenvollzugs thematisierte. Obwohl die darin erwähnten Argumente von der DGSP, Dr. Kammeier und Dr. Lewe aufzeigten, wie unsinnig und widersprüchlich die Rechtfertigungsversuche sind, um den Maßregelvollzug zu retten, wird das entscheidende Argument, die Menschenrechte und die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in der Sendung gar nicht erwähnt. Wer so ignorant mit den in der BRK aus-buchstabierten Menschenrechten umgeht, hat journalistisch total versagt, siehe: https://www.deutschlandfunk.de/psychisch-krank-hinter-mauern-der-massregelvollzug-braucht-eine-reform-dlf-68c83c13-100.html

Dabei hatte derselbe Autor, Martin Hubert ein Jahr davor in einer Sendung des Deutschlandfunks noch demonstriert, wie willkürlich die psychiatrischen Diagnosen sind und am Beispiel der sog. „Persönlichkeitsstörung“ gezeigt, wie einfach die willkürlichen Diagnosen auch wieder abgeschafft werden können,  wenn es den Medizinern eben so passt, siehe: https://www.deutschlandfunk.de/psychiatrie-diagnosen-icd-100.html

Das totale Desaster für die psychiatrischen Dogmen

Auch wenn 90% des Gehirns fehlen, alles im Normalzustand
Röntgenbilder beweisen: Einem verheiratete Vater von zwei Kindern fehlen fast 90% seines Gehirns. Er ist ein gesunder Verwaltungsbeamter, der Beruf und Alltag seit jeher ohne Probleme bewältigt. In Intelligenztests schneidet er leicht unterdurchschnittlich ab, ist aber keineswegs auffällig. Wo normalerweise Gehirnzellen sein sollten, ist nur Liquor, also Nervenwasser. Also ist Gehirn zum Denken nur beiläufig, nicht wesentlich! Hier die seriöse Quelle zum nachlesen.

Neuigkeiten vom Tübinger Placebo-Forscher Paul Enck in den Aachener Nachrichten, siehe hier.  Und weitere Placeboforschung hier  und  auch hier
Das ist zusammengenommen das totale Desaster für die medizinisch-psychiatrischen Dogmen. Der entsprechende Hirn-mythologische Reduktionismus wird auch von den Gewinnern des Gödel Preis 2023 von mathematisch-naturwissenschaftlicher Seite völlig widerlegt, siehe:  https://kurtgoedel.de/

Buch-Empfehlung

Buch-Empfehlung:
Ein erkämpftes Leben
von Sylvia Wagner
Wie ein früheres Heimkind als Pharmazeutin Medikamentenversuche in deutschen Kinderheimen aufdeckte – und jetzt einen Roman daraus gemacht hat.  Als Pharmazeutin und promovierte Wissenschaftlerin weist sie systematische Medikamentenstudien in deutschen Kinderheimen bis in die 1970er Jahre nach: Kindern wurden dort tausendfach ohne Zustimmung Medikamente, unter anderem neuartige Psychopharmaka mit schwersten Nebenwirkungen, verabreicht. Eine zynische Praxis: An wehrlosen Kindern wurde teilweise getestet, wie Medikamente wirken. Oder sie wurden mit überdosierten Spritzen ruhig gestellt. „Betonspritzen“ seien sie genannt worden, erzählt Wagner, Bericht siehe hier.

2 tödliche Polizeieinsätze in Brandenburg

Aus einem Bericht im „Neues Deutschland“:
Am 7. März wurden Beamte wegen Ruhestörung gerufen. Ein angeblich „psychisch kranker“ Mann zertrümmerte mit einer Axt seine eigene Wohnungseinrichtung und wurde von der Polizei erschossen.
Oh würden doch nur unsere Hinweise: Zum polizeilichen Umgang mit Personen, die psychiatrisch verleumdet werden beachtet und zur Grundlage der Ausbildung in der Polizei! Insbesondere Wie die Polizei es eben NICHT machen darf!

Am 15. April wurde gemeldet, dass mal wieder ein „psychisch auffälliger Mann“, Vitali Novacov,  einen Polizeieinsatz in Brandenburg nicht überlebt hat. Details hier: Berliner Zeitung | T-Online  |  Taz

Einige Initiativen (u.a. Death In Custody) hatten deswegen am letzten Sonntag am Denkmal für Opfer von Rassismus und Polizeigewalt am Oranienplatz, Berlin-Kreuzberg, zu einer Gedenkveranstaltung eingeladen.
Die Forderungen:

  •     Tödliche Polizeigewalt nicht vertuschen, sondern bekämpfen
  •     So viele Einzelfälle haben System
  •     Schluss mit tödlicher Polizeigewalt

Uwe Pankow hat für die Bundesarbeitsgemienschaft Psychiatrie-Erfahrener eine kurzen Redebeitrag gehalten, der in dem oben zitierten Artikel im „Neues Deutschland“ so zitiert wird:
Uwe Pankow von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener verlangt ein »Recht auf Krankheit«. Dann könnte niemand mehr gegen seinen Willen mit medizinischen Diagnosen und Vorwänden weggesperrt werden.
Bilder der Gedenkveranstaltung siehe hier

Eben alles Willkür nach Geschmack der Ärzte

Als erster Staat der Welt gibt Australien MDMA und Psilocybin ab Juli für psychiatrische Behandlungen frei.
Und wieder drehen sich verbotene, angeblich „gesundheitsschädliche“  Drogen, Ekstasy und  Magic Mushrooms, auf einmal in heilsame Medizin: https://www.tagesschau.de/ausland/ozeanien/australien-rauschmittel-medizin-101.html
Es ist offensichlich, wie willkürlich auf ärztlichen Zuruf Politiker Gesetze ändern und verbotene Substanzen zu gebotenen einer „Heilung“ werden.
So hatten wir das am 7.10.2022 schon mal berichtet, als die Berliner Ober-Psychiaterin an der Charité, Isabella Heuser-Collier, nun LSD als neue „Therapie“möglichkeit empfiehlt, siehe Bericht hier:  https://www.zwangspsychiatrie.de/2022/10/psychiatrie-im-verwirrungszustand
Eben alles Willkür nach Geschmack der Ärzte.
Hans Peter Dreizel sagte dazu vor 26 Jahren  Kluges beim Symposium „Grausames Mitleid“ an der FU in seinem Beitrag: Drogen für alle https://www.irrenoffensive.de/szaszsymposium/dreitzel.htm

Aufruf zum T 4 Umzug am 2. Mai

Diesen Text als Flyer
zum ausdrucken
(2x A5 auf A4) als PDF
hier herunterladen!

Aufruf zum 28. Remembrance and Resistance Tag am Dienstag, 2.5. um 14 Uhr, Berlin, Tiergartenstr. 4, Treffpunkt für den T 4 Umzug:

Gewaltfreie Psychiatrie!
Weg mit § 20, 21, 63, 64 StGB:

Schon lange kritisieren wir, dass per Gesetz angeblich die Schuldunfähigkeit mit psychiatrischer Expertise festgestellt werden könne. Dem Richter zur Hand gehend, soll mit so absurden Bezeichnungen wie z.B. Gute Fassade oder mutwilligen Unterstellungen wie Vorgetäuschte Krankheitseinsicht die unbefristete und dauerhafte Einsperrung, ja Zwangsbehandlung mit hoch potenten Drogen gerechtfertigt werden können. Es ist ein Angriff auf den Menschen in seinem Mensch-Dasein. Denn schuldig kann er als Erwachsener immer werden, auch ohne dass biblische Erbschuld postuliert werden müsste. Da er als Erwachsener die Regeln des Zusammenlebens gelernt haben sollte, macht er sich schuldig, wenn er beabsichtigt oder auch unbeabsichtigt anderen Menschen schadet bzw. deren Rechte verletzt. Kennzeichnend für den Menschen ist, dass er ein moralisches Tier ist. Schuldig werden zu können, ist also eine anthropologisch feststehende Tatsache und kein medizinischer Fall.
Deshalb muss diese Gesetzgebung endlich abgeschafft werden, da sie im Kern das Mensch-Sein bestreitet. Sie ist eine ins rechtlich/symbolisch verschobene Gattungsschranke, die Simulation von Recht. Sie kam 1933 in Deutschland in´s Gesetz und beförderte die angeblich „Geisteskranken“ in einer systematischen Massenmordaktion ab 1939 in die Gaskammern und mordete von 1941 bis 1949 durch systematisches Verhungern lassen.

Die Debatte um die Abschaffung des Maßregelvollzug ist in Gang gekommen, seit die Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie (DGSP) im März letzten Jahres ihren Beschluss der Forderung einer Abschaffung der §§ 20, 21, 63 und 64 StGB, also die Abschaffung der Forensik, veröffentlicht hat. Er ermöglicht völlig neue Bündnisse.

Dieses Jahr ziehen wir zur Charité, vor das Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin

Film 24 Jahre verboten zu zeigen

TITICUT FOLLIES
Titicut Follies ist ein unsynchronisierter US-amerikanischer Dokumentarfilm aus dem Jahr 1967, bei dem Frederick Wiseman Regie führte und John Marshall den Film drehte. Er handelt von den Insassen des Bridgewater State Hospital for the criminally insane, eine Forensik-Anstalt in Massachusetts.

Titicut Follies porträtiert die Gefangenen, die in leeren Zellen untergebracht sind und nur selten gebadet werden. Außerdem werden Insassen/Patienten gezeigt, die sich nackt ausziehen müssen, deren Zwangsernährung, sowie Gleichgültigkeit und Mobbing durch viele Mitarbeiter des Krankenhauses. Um die unmenschlichen Zustände in der Psychiatrie zu verdecken,  durfte der Film bis 1991 nicht gezeigt werden, eine außergewöhnliche Zensur in einem Land, in dem die Meinungsfreiheit als das höchste Gut gilt.
Bitte Geduld beim Laden des Films, es dauert ein bisschen. https://archive.org/details/Titicut.Follies.DVDRip

Prof. Volker Lipp unterstützt implizit die PatVerfü

Die Internet-Veröffentlichung dieses Textes von Prof. Volker Lipp, einem führenden Betreuungsrechtspezialisten an der Uni Göttingen, ist als zweiter Nutzen – mit der freundlichen Genehmigung des Gieseking-Verlags – der Festschrift für Hans-Joachim Dose entnommen, dem langjährigen Vorsitzenden des XII. BGH-Zivilsenats zu dessen Ausscheiden aus dem Richterdienst. Dieser Senat ist in allen Unterbringungs- und Betreuungsverfahren die letzte Instanz und muss entscheiden, anders als bei den Verfassungs-beschwerden, die das BVerfG eben nicht annehmen muss.

Vorsorgevollmacht und Menschenrechte

von Prof. Volker Lipp (Bild oben)
I. Einleitung

In einer alternden Gesellschaft und dank der Fortschritte der modernen Medizin nimmt die Zahl der Menschen zu, die wegen Alters, Krankheit oder Behinderung in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen. Diese Menschen brauchen Hilfe und Unterstützung bei der Regelung ihrer Angelegenheiten. Sie müssen auch davor geschützt werden, dass andere ihre Schwächen und Verletzlich­keit ausnutzen und dass sie sich selbst schädigen. Hierauf können und müssen Staat und Recht reagieren.

Die traditionellen Instrumente dieses so genannten Erwachsenenschutzes1 sind Ent­mündigung sowie die Vormundschaft und die Gebrechlichkeitspflegschaft. Sie werden von einem Gericht oder einer Behörde angeordnet, sind also staatlicher Erwachsenen­schutz. Dieser steht in der Tradition des römischen Rechts und prägte die Rechtsordnungen weltweit über viele Jahrhunderte. Entmündigung, Vormundschaft und Ge­brechlichkeitspflegschaft werden allerdings seit längerem heftig kritisiert: Sie würden die Grund- und Menschenrechte der Betroffenen verletzen, sie würden den Staat stark belasten, und sie müssten deshalb abgeschafft oder reformiert werden.2

Die grund- und menschenrechtliche Kritik führte noch zu einer weiteren Forde­rung: Statt den staatlichen Erwachsenenschutz zu reformieren, sollten die Staaten nach Alternativen suchen, die die Selbstbestimmung des Betroffenen respektieren und staat­liche Eingriffe in seine Rechte vermeiden. Diese Forderung ist zunächst vom Europarat aufgegriffen worden3 und wird nunmehr auch vom Fachausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)4 erhoben.5

Eine solche privatrechtliche Alternative zum staatlichen Erwachsenenschutz bietet die Vorsorgevollmacht. Der Einsatz einer Vollmacht zu Vorsorgezwecken wurden Deutschland schon mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ermöglicht, jedenfalls im Vermögensbereich.6 Sie ist mit dem Betreuungsgesetz von 19907 in § 1896 Abs. 2 BGB ausdrücklich gesetzlich anerkannt und danach auf weitere Bereiche er­streckt worden. Heute ist die Vorsorgevollmacht in Deutschland weit verbreitet und akzeptiert. Beim Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer8 sind heute etwa 5,1 Millionen Vorsorgevollmachten freiwillig registriert;9 hinzu kommt eine unbekannte Zahl von Vorsorgevollmachten, die privat aufbewahrt werden. Lesen Sie mehr »

Brief an die höchsten RichterInnen

Wir (die-BPE) haben am 15.2. sämtliche Richterinnen des Bundesverfassungs-gerichts und die RichterInnen der Strafsenate des Bundesgerichtshofs mit folgendem Schreiben jeweils persönlich angeschrieben und über den Essay Wettbewerb über die (Un-)Vereinbarkeit der Würde und Forensik informiert. Vielleicht macht ja der eine oder die andere sogar mit?

Sehr geehrte/r Herr/Frau ………,

wir möchten Sie beiliegend über unseren Essay-Wettbewerb informieren. Wir laden Sie ein, daran teilzunehmen. Die Teilnahmebedingungen schließen aus, dass die Jury bei ihrer Wertung die Namen der Autorinnen und Autoren kennt. Umgekehrt werden auch die Namen der Jurymitglieder, erst nachdem sie zu einem endgültigen Ergebnis gekommen ist, bekannt gegeben, um Manipulationsversuchen keinen Raum zu geben. Selbstverständlich wird von uns gemeinsam mit dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener eine Jury bestimmt, die über jeden Zweifel erhaben ist. Die Beiträge der Shortlist werden zur Transparenz im Internet anonym veröffentlicht.

Schon lange kritisieren wir, dass per Gesetz angeblich die Schuldunfähigkeit mit psychiatrischer Expertise – dem Richter zur Hand gehend – festgestellt werden könne. Das ist unseres Erachtens ein Angriff auf den Menschen in seinem Mensch-Dasein. Denn schuldig kann er als Erwachsener immer werden, auch ohne dass biblische Erbschuld postuliert werden müsste. Da er als Erwachsener die Regeln des Zusammenlebens gelernt haben sollte, macht er sich schuldig, wenn er beabsichtigt oder auch unbeabsichtigt anderen Menschen schadet bzw. deren Rechte verletzt (Annelie Parapolinat dekliniert den Fall des Irrtums in ihrer Dissertation durch: Subjektive Anforderungen an eine „rechtswidrige“ Tat bei § 63). Kennzeichnend für den Menschen ist, dass er ein moralisches Tier ist. Schuldig werden zu können, ist also eine anthropologisch feststehende Tatsache – so kann auch kein Tier (oder Computer) z.B. einer Todesstrafe unterworfen werden.

Deshalb muss diese Gesetzgebung endlich abgeschafft werden, da sie im Kern das Mensch-Sein bestreitet. Sie ist eine ins Rechtlich/Symbolisch verschobene Gattungsschranke, die Simulation von Recht. Sie wurde in Deutschland von 1933 an gezogen und beförderte die angeblich „Geisteskranken“ in einer systematischen Massenmordaktion ab 1939 in die Gaskammern und mordete von 1941 bis 1949 durch systematisches Verhungern lassen.

Die Debatte um die Abschaffung des Maßregelvollzug ist in Gang gekommen, seit die Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie (DGSP) im März letzten Jahres ihren Beschluss der Forderung einer Abschaffung der §§ 20, 21, 63 und 64 StGB veröffentlicht hat, siehe die Kurzfassung anbei.

Mit freundlichen Grüßen
(Der Vorstand von die-BPE)

Künstliche Intelligenz droht

Wir empfehlen, sich diesen Podcast in der ARD mal an zu hören, um sich eine eigene Meinung zu bilden:
https://www.tagesschau.de/multimedia/audio/podcast-11km-341.html

Es wird berichtet, wie die neue künstliche Intelligenz geschickt ausgefragt wird und sie sich dann von sich aus mit Drohungen gegen den menschlichen Frager wendet. Kann man da schon von Emotion wie einem „Rache-Bedürfnis“ sprechen? Und wenn ja, wie kommt es zustande? Ganz sicher nie und nimmer durch irgendetwas Hirn-organisches. Die psychiatrisch-biologischen Blütenträume einer medizinischen Zuständigkeit erweisen sich mal wieder als über 100 jährige Schwindel-Wissenschaft, Fake Science.