Ein vernichtendes Urteil über den geplanten Betrug, den das BMJV mit der Reform des Betreuungsrecht abzuziehen versucht:
Stellungnahme des Arbeitskreises der ChefärztInnen und Chefärzte der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern (ackpa) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 23.06.2020
Ackpa engagiert sich für eine integrative und ganzheitliche Krankenhausbehandlung psychisch kranker Menschen auf der Grundlage regionaler Verantwortung und Versorgungsverpflichtung. Zitate (fett von uns hinzugefügt) daraus:
Zusammenfassung:
- Die kontrovers diskutierten Punkte hinsichtlich ersetzender versus unterstützter Entscheidung bleiben in dem Referentenentwurf auf dem bisherigen Stand.
- Die Fehlentwicklungen im Betreuungsrecht (eine Vielzahl von Betreuungen für junge Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und komplexen Hilfebedarfen werden dazu verwendet, diese Menschen durch Unterbringungen in Kliniken oder geschlossenen Heimen für Jahre aus der Gesellschaft auszuschließen) werden mit der Reform nicht angegangen. Die Reform stärkt damit die Exklusion und setzt kaum Anreize, um Inklusion zu fördern.
- Die vorgesehene gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge schwächt die Autonomie der Betroffenen. Vorgesehen ist, dass für drei Monate ein Ehepartner für seinen Partner, der aufgrund von Bewusstlosigkeit oder einer Krankheit seine Angelegenheiten rechtlich nicht besorgen kann, Entscheidungen treffen kann, obwohl er vom Betroffenen nicht bevollmächtigt wurde. Nach der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll jedoch gerade bei Menschen mit psychischen Erkrankungen nach Wille und Präferenzen der Betroffenen gehandelt werden….
- Die Stärkung der Rolle der Berufsbetreuer geht in die falsche Richtung. Dies widerspricht dem Grundsatz der Subsidiarität der rechtlichen Betreuung.
- In der Gesamtbewertung kommt ackpa zu dem Schluss, dass der Referentenentwurf das Ziel verfehlt, die Autonomie der Betroffenen zu stärken. Lesen Sie mehr