FAQ
FAQ in der völlig unmoderierten Usenet Newsgroup de.sci.medizin.psychiatrie
0 Einführung
1.0 Gibt es überhaupt so etwas wie „psychische Krankheit“?
1.1 Beschreibung, was Krankheit ist
1.2 Es gibt keine Krankheit, wenn..
1.3 „Psychische Krankheit“ kann weder..
1.4 Fazit
3 Zwangsbehandlung ist Körperverletzung – Strafanzeige?
3.1 Muster-Strafanzeige wenn eine PatVerfü missachtet wird
4.0 Ich will raus aus der Zwangsbetreuung, wie geht das?
4.1 Rechtsanwalt des Vertrauens aufsuchen…
4.2 Vorbereitungsschritt Eins
4.3 Vorbereitungsschritt Zwei
4.4 Der Rechtsanwalt beantragt..
6 Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Massenmord in den Psychiatrien und der Shoah?
7 Welche Wirkung/ Nebenwirkung hat ………?
8. Wie komm ich wieder von den Drogen runter?
9 Was ist von der………….“Therapie“ zu halten?
10 Wie komme ich an meine Psychiatrie-Akte?
11 Stimmt es, dass der Postbote Gert Postel so ein guter Psychiater war?
12 Welche Links sind zum Thema Zwangspsychiatrie empfehlenswert?
13 Was gibt es zur forensischen Psychiatrie zu sagen?
14 Was ist die „Geschichte“ dieser Newsgroup?
0 Einführung:
Die Newsgroup de.sci.medizin.psychiatrie (dsmp) ist die einzige unzensierte Newsgroup zur Psychiatrie im deutschsprachigen Raum. Wer keine Kritik der Psychiatrie und ihrer gewalttätigen Praxis erträgt, sich lieber Scheuklappen zulegt und nur moderiert zensiert äußern mag, für den gibt es im Internet andere Gelegenheiten.
Psychiatrie hat bekanntlich immer auch geschlossene Stationen, also Gefängnisse, in die man willkürlich eingesperrt werden kann, ohne dass man je eine verbrecherische Tat begangen hätte, und darüber hinaus kann man dort mit Gewalt ans Bett gefesselt werden und mit Zwang bewußtseinsverändernde Drogen gespritzt bekommen, ja sogar elektrogeschockt werden. Durch diese Misshandlungen der Zwangspsychiatrie, die vergewaltigungsartig erlebt werden und immer eine Bedrohung sind, auch wenn diese Methoden nicht angewandt werden sollten, gibt es also Täter und Opfer. Allerdings vor allem Täter, die ihre Verbrechen nicht wahrhaben wollen.
Deshalb gibt es diese FAQ, damit neuen Lesern/innen dieser Newsgroup die Linien des Streites offenkundig werden und sowohl potentielle Opfer als auch diejenigen, die sich ihrer Entwürdigung und Entmenschlichung jetzt erwehren möchten, bewährte Antworten auf immer wieder gleiche Fragen finden. Diese FAQ sind also aus der Sicht derer zusammengestellt worden, die die Verbrechen sehr genau wahrgenommen haben. Ärzte, „bessere“ Ärzte und ihre Compliance-Helfer können sich das Weiterlesen auch sparen. Sie wollen die Wahrheit verdrängen und durch Schutzbehauptungen und Propagandalügen verschleiern. Sie „belehren“ zu wollen wäre müßig. Nur eine breite Front an erfolgreich durchgesetzten Kompensationsforderungen wird sie eines Tages zu der Einsicht ihrer Schuld zwingen.
> 1.0 Gibt es überhaupt so etwas wie „psychische Krankheit“?
Nein!
Es gibt auch einen Beweis, warum deren Existenz notwendiger- und sinnvollerweise bestritten werden muss:
1.1 Beschreibung, was Krankheit ist:
Um sinnvoll im medizinischen Sinn von einer Krankheit zu sprechen, müssen die BEIDEN folgenden Bedingungen erfüllt sein:
a) es muss eine objektivierbare Veränderung des Körpergewebes oder von Körperflüssigkeit vorhanden sein, wie sie z.B. bei der forensischen Untersuchung einer Todesursache festgestellt werden.
b) die Person, die eine Krankheit hat, muss darunter subjektiv leiden, bzw. glauben, dass sie leiden wird, d.h. sie muss den augenblicklichen Zustand zumindest für unangenehm halten und ihn abändern wollen. Das ist außerdem die Voraussetzung dafür, dass so etwas wie „Therapie“ stattfinden kann.
1.2 Es gibt keine Krankheit, wenn nicht beide Kriterien a) und b) erfüllt sind, denn:
– wenn keins der beiden Kriterien erfüllt ist, kann es sich nur um eine Verwendung des Wortes „Krankheit“ als Metapher handeln: z.B. ein „kranker“ Witz, oder die Wirtschaft hat eine „Krankheit“.
– wenn a) gilt, aber nicht b), dann haben die Ärzte eben eine Diagnose und ein Betätigungsfeld verloren: z.B. wurden klein gewachsene Menschen unter einer bestimmten Größe einfach als „krank“ an der „Kleinwüchsigkeit“ bezeichnet. Das ist alles vorbei in dem Moment, wo viele kleine Menschen sagen, dass die Zwerge ein wesentlicher Bestandteil der Menschheit sind, nix von wegen Leiden. Ein anderes Beispiel sind Gehörlose: in dem Moment, wo sie sich als Anderssprachige organisieren, ist es mit dem „Leiden“ vorbei und damit mit der Möglichkeit, Taubheit eine „Krankheit“ zu nennen.
– wenn b) gilt aber nicht a), dann wäre es allein der subjektiven Empfindung anheim gestellt, ob jemand eine Krankheit hat oder nicht. Die entsprechenden weit reichenden Konsequenzen ist sicherlich bisher keine Gesellschaft gewillt zu ziehen, denn es hieße, dass einerseits jede/r sich selbst die Krankschreibung unterschreiben könnte und andererseits die wesentliche Funktion der Ärzte zusammenbräche, dass- im Gegensatz zur bisherigen (Schul)Medizin – nicht mehr Untersuchungen und eine Diagnose wesentlich wären, sondern jede Befindlichkeits-Quacksalberei den Vorrang hätte.
1.3 Die angeblich existierende „psychische Krankheit“ kann weder die Bedingung a) noch b) erfüllen – obwohl schon das Fehlen der Erfüllung einer der beiden Bedingungen diese angeblichen „Diagnosen“ bei einer Kandidatur für „Krankheit“ durchfallen lassen würde (siehe 1.2) denn:
– es gibt keine objektivierbaren Gewebe Veränderungen. Wie jede/r weiß, wird weder ein Bluttest, noch ein Hirnscan, noch eine mikroskopische, Röntgen- oder Ultraschalluntersuchung (oder womöglich ein „Gentest“) gemacht, um irgendeine der psychiatrischen Verleumdungs-Diagnosen zu stellen.
– es kann kein „Leiden“ vorliegen, das ja mit einen Wunsch nach Veränderung einhergeht, wenn in psychiatrischen Gefängnissen regelmäßig Menschen einsperrt werden. Diese sind logischerweise deswegen eingesperrt, weil sie nicht freiwillig dort sind und sonst weggehen würden und sich damit den psychiatrischen Foltermethoden wie Fesseln ans Bett, zwangsweise Penetration mit der Spritze, Elektroschocken usw. und dem ständigen Anblick dieser faschistoiden Methoden entziehen würden. Vielmehr werden die eingesperrten Menschen durch die Psychiatrie zu Leidenden gemacht, indem sie erniedrigt und entwürdigt werden, ihr Wille gebrochen werden soll, sie mit Foltermethoden unter Geständniszwang gesetzt werden, endlich „krankheits“-einsichtig zu werden, um damit im nachhinein das ganze Martyrium als „medizinische“ Behandlung bezeichnen zu können.
1.4 Fazit: Es handelt sich bei den Worten „psychische Krankheit“ um die Verwendung einer Metapher, also nur um Worte, keinen Sachverhalt oder eine Tatsache.
> 2 Kann man etwas dagegen machen, willkürlich in einer Geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie eingesperrt zu werden?
JAAA!
Seit dem 1. September 2009 gibt es die gesetzlich verankerte Möglichkeit (§ 1901 a BGB, ab 1.1.2023 § 1827 BGB), sich durch eine Patientenverfügung vor den gewaltsamen Übergriffen der Ärzte und der Zwangspsychiatrie zu schützen. Dies ist eine in der westlichen Welt einmalige Möglichkeit, die jede/r sofort nutzen sollte. Es gibt verschiedene Vorschläge dafür im Internet, der Seriöseste und am besten Ausgearbeitete, um sich vor psychiatrischen Zwangsmaßnahmen zu schützen, ist incl. Formular hier zu finden : www.PatVerfü.de
> 3 Zwangsbehandlung ist Körperverletzung – Strafanzeige?
Seit einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 10.8.2005 www.die-bpe.de/urteil_zwangsspritze.htm könnten bisher erfolglos gebliebenen Strafanzeigen psychiatrischer Mißhandlungen anders beurteilt werden – warum also nicht auf einen Versuch ankommen lassen? Wenn man keinen Anwalt einschaltet, kostet das nichts. Einen Mustervorschlag gibt es hier: www.die-bpe.de/strafanzeige.htm. Aus ihm geht auch hervor, welche Beweise einer Anzeige beigefügt werden sollten.
Hilfreich ist, in jeder entsprechenden Strafanzeige auf diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1763/16 hinzuweisen, so dass die Staatsanwaltschaft informiert ist, dass die Ermittlungen gründlich zu führen und zur Anklage zu bringen sind, weil höchstrichterlich entschieden wurde, das in solchen Fällen ein öffentliches Verfolgungsinteresse mit dem Recht auf effektive Strafverfolgung besteht, siehe hier.
3.1 Musterstrafanzeige wenn eine PatVerfü missachtet wird, siehe hier: https://www.zwangspsychiatrie.de/muster-strafanzeige-wenn-eine-patverfue-missachtet-wird
> 4.0 Ich will raus aus der Zwangsbetreuung, wie geht das?
Mit einer irreführend „Betreuung“ genannten Entmündigung ist man rechtlich vom Menschen zum hirnkranken Fleisch mutiert, siehe auch: „Betreuung“ = Entmündigung. Wer daran irgendwelche Zweifel hegen sollte, kann im Forum der TV Sendung „Report München“ die entsprechenden Erfahrungen nachlesen: …/erfahrungen-mit-entmudigung.
Oder sich hier diesen Beitrag des Hessischen Rundfunks vom 7.4.2013 ansehen:
Verbleibende rechtliche Möglichkeiten müssen also konsequent genutzt werden, wenn man aus einer Zwangsbetreuung wieder rauskommen will. Seit dem 1.9.2009 ist zu beachten, dass man gegen die Einrichtung der „Betreuung“ genannten Entmündigung nur eine einmonatige Beschwerdefrist hat; handelt es sich um die einstweilige Anordnung einer „Betreuung“, beträgt die Frist sogar nur 2 Wochen. (§ 63 FamFG). Danach kann zwar ein Antrag auf Aufhebung der „Betreuung“ gestellt werden, aber es ist leider einiges an eigener Ausdauer erforderlich: Man sollte sowohl bei der Beschwerde, wie bei dem Antrag auf Aufhebung der „Betreuung“ bereit sein, Geld für eine/n Anwalt/in, ein ärztliches Attest und einen Notar aufzubringen. Nach Umfrage bei einigen Anwälten betragen die Gesamtkosten bei einen ortansässigen Anwalt ca. 600.- Euro. Eine Vorauskasse des Anwalts in bar ist auch verständlich, weil kein Anwalt sich wegen seiner Bezahlung auch noch mit einem säumigen Mandanten wird rumärgern wollen. Außer dem Bargeld sind allerdings folgende drei vorbereitenden Schritte Voraussetzung für ein einigermaßen schnelles Verfahren:
4.1 Einen im Betreuungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt des Vertrauens raussuchen. Wenn er ortsansässig ist, Termin mit dem Anwalt machen (Beratungsschein vom Gericht vorher besorgen, wenn man Sozialhilfeempfänger ist), hingehen und den Plan besprechen, wie man sich aus der Betreuung befreit. Bei einem ortsfremden Anwalt während eines Telefongesprächs absprechen, um was es geht, auf diese FAQ hinweisen und versuchen, seine Zustimmung zu erlangen, als Anwalt das Mandat für eine Befreiung aus einer „Betreuung“ mit Hilfe einer Patientenverfügung mit eingebauter Vorsorgevollmacht nach www.PatVerfü.de zu übernehmen.
4.2 Mindestens einen, möglichst aber zwei psychiatriekritische Menschen finden, die man um Zustimmung bittet, als Bevollmächtigte für eine Patientenverfügung mit eingebauter Vorsorgevollmacht nach www.PatVerfü.de zu fungieren. Sobald man die Bevollmächtigten gefunden hat, die Formulare in www.PatVerfü.de entsprechend ausfüllen und das Papier zu einem Notar bringen und mit ihm einen Termin zur Beurkundung abmachen (NICHT nur zur Unterschriftsbeglaubigung! Notar finden siehe hier). Von sich aus nie etwas von der bestehenden Betreuung erzählen, aber falls man vom Notar danach gefragt werden sollte, den Termin eventuell abbrechen, Papiere mitnehmen, nach der Rechnung fragen und gehen. Den gleichen Vorgang dann bei einem anderen Notar wiederholen, bis man einen gefunden hat, der die Beurkundung ohne Frage nach einer existierenden Betreuung vornimmt.
4.3 Möglichst vom gleichen Tag ein ärztliches Attest besorgen, in dem ein Arzt die Geschäftsfähigkeit bestätigt. Ein zweites Attest mit demselben Inhalt von einem anderen Arzt ist noch besser. Wiederrum von sich selbst aus nie etwas von einer bestehenden Betreuung sagen, sondern die Arztpraxis verlassen, falls der Arzt von sich aus danach fragen sollte. Denn sowohl das Attest als auch die notarielle Beurkundung würden wertlos, wenn man auf eine Nachfrage eine falsche Auskunft gegeben hätte, also eine bestehende Betreuung abgestritten hätte. Durch Doktor- bzw. Notarhopping werden sich diese Unterlagen immer besorgen lassen, da es ja, wie unter 1.0 ausgeführt, keine psychische Krankheit gibt und sich deshalb auch weder ihr Vorhandensein noch ihr Nicht-Vorhandensein feststellen lässt.
4.4 Die notarielle Urkunde und das bzw. die ärztlichen Atteste legt man dem Anwalt (siehe 4.1) im Original vor und unterzeichnet eine auf ihn lautende Vollmacht. Der Rechtsanwalt beantragt mit Kopien der Urkunden die sofortige Aufhebung der Betreuung beim zuständigen Betreuungsgericht (dem seit dem 1.9.2009 umbenannten Vormundschaftsgericht). Seine Begründung dafür: durch die in die www.PatVerfü.de eingebaute Vorsorgevollmacht ist die Erforderlichkeit für die Betreuung nicht mehr gegeben und deshalb muss die Betreuung aufgehoben werden. Danach braucht man Geduld, bis das Amtsgericht entscheidet. Bei dessen Ablehnung geht die Beschwerde in die nächst höhere Instanz, das Landgericht, und bei einer weiteren Ablehnung wird der Bundesgerichtshof letztendlich zum Recht verhelfen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hat das mit dem Aktenzeichen 11 Wx 44/06 und das Oldenburgische OLG mit dem Aktenzeichen 5 W 97/02 ebenfalls schon getan (weitere Literatur dazu: BayObLG FamRZ 2004, 403, Schwab in MüKo zum BGB, 4. Aufl., § 1896 Rn. 48; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1896 Rn. 11; Klie, FPR 2004, 671, 672).
> 5 Was ist „Schizophrenie“?
Darauf hat der derzeit weltweit bekannteste, im September 2012 verstorbene Psychiater, Prof. Dr. Thomas Szasz eine prägnante Antwort schon 1969 veröffentlicht:
„Schizophrenie ist ein strategisches Etikett, wie es „Jude“ in Nazi-Deutschland war. Wenn man Menschen aus der sozialen Ordnung ausgrenzen will, muss man dies vor anderen, aber insbesondere vor einem selbst rechtfertigen. Also entwirft man eine rechtfertigende Redewendung.
Dies ist der Punkt, um den es bei all den hässlichen psychiatrischen Vokabeln geht: sie sind rechtfertigende Redewendungen, eine etikettierende Verpackung für „Müll“; sie bedeuten „nimm ihn weg“, „schaff ihn mir aus den Augen“, etc. Dies bedeutete das Wort „Jude“ in Nazi-Deutschland, gemeint war keine Person mit einer bestimmten religiösen Überzeugung. Es bedeutete „Ungeziefer“, „vergas es“. Ich fürchte, dass „schizophren“ und „sozial kranke Persönlichkeit“ und viele andere psychiatrisch diagnostische Fachbegriffe genau den gleichen Sachverhalt bezeichnen; sie bedeuten „menschlicher Abfall“, „nimm ihn weg“, „schaff ihn mir aus den Augen“.“
Thomas Szasz zitiert aus: „Interview with Thomas Szasz“ in The New Physician, 1969
Übrigens wurde das Wort „Schizophrenie“ von Eugen Bleuler geprägt, der inzwischen bekannt dafür geworden ist, dass er seriell ein typisches Naziverbrechen begangen hat: Zwangssterilisationen.
> 6 Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Massenmord in den Psychiatrien und der Shoah?
Zu diesem Thema gibt es im Rahmen einer umfangreichen Forschungsarbeit zu den Kontinuitäten der Zwangspsychiatrie eine hervorragende Veröffentlichung von Alice Halmi: www.irrenoffensive.de/kontinuitaeten.htm
Ernst Klee hat es so auf den Punkt gebracht:
„Nicht die Nazis haben die Ärzte gebraucht, sondern die Ärzte die Nazis.“
Psychiater wie Hoche und Karl Bonhoeffer – bis 1933 der Präsident der deutschen Psychiatervereinigung, der schon ´34 über Zitat: „Auszumerzende Personenkreise“ schrieb- waren die Wegbereiter der „Rassenhygiene“, dem Gesundheitsphantasma qua Ausrottung, das die Grundlage von Zwangsterilisation legte. Diese war wiederum „The missing Link“ für den medizinischen Genozid: www.dissident-art.de dem Beginn des als nazispezifisch wahrgenommenen systematischen Gaskammer-Massenmord von 1939 bis 1945. Dass das systematische Morden in den Psychiatrien nach 1945 auch ohne Nazi-Herrschaft weiterging, ist der eindeutige Beweis für die Richtigkeit dieser Analyse of „The Origins of the Nazi Genocide“ (der Titel des Standartwerkes von Prof. Henry Friedlander in Englisch). Wer bestreitet, dass die Shoah Teil des medizinischen Massenmords unter den sog. „rassenhygienischen“ Vorzeichen war, macht sich unmittelbar zu einem Verbündeten der Neo-Nazis, die die Geschehnisse ebenfalls ableugnen.
Tatsächlich pfeifen diese Tatsache sogar schon Ärzte wie Spatzen von den Dächern, belegt durch folgende Zitate:
Elis Huber, Präsident der Berliner Ärztekammer 1987 – 1999:
„Wir wissen heute und müssen die Last tragen, dass die medizinischen Verbrechen möglich wurden, weil die gesamte Ärzteschaft geschwiegen hat. Und wir wissen heute auch, dass es Ärzte waren, die den Holocaust vorbereitet hatten. Die Tötungstechniken sind von Medizinern entwickelt worden, sie sind an „behindertem“ Leben ausprobiert worden, und einer der beteiligten Ärzte in Auschwitz sagte, „Auschwitz ist eine medizinische Operation“, und man sprach vom „Anus Mundi“, dem After der Welt. Es waren medizinische Ideologien, es war ärztlicher Größenwahn, der Wegbereiter für den Nationalsozialismus und den Holocaust gewesen ist.“ (Film „Healing by Killing“ von Nizam Aviram, Israel, 1996)
Prof. Klaus Dörner im selben Film:
„Wenn man einmal davon absieht, dass es verboten ist zu fragen: „was wäre wenn.. – historisch wissenschaftlich ist es verboten – wenn ich das einmal vergesse, glaube ich sagen zu können, dass ohne die psychiatrische Tötungsmaschinerie es Auschwitz und Treblinka nie gegeben hätte.“
Der Psychiater Heinz Faulstich beschreibt in seinem Buch „Hungersterben in der Psychiatrie 1914-1949“ auf den Seiten 661-717 ausführlich den mehr als 20.000 fachen Mord durch Totverhungern lassen NACH dem Ende der Naziherrschaft.
Klar kann man also die deutschen Ärzte als das deutlichste Beispiel der „Negativen Dialektik“ von Horkheimer und Adorno sehen; weitergehende Literatur dazu: „Krankheit und Kriminalität“ von Carl Wiemer:
www.isf-freiburg.org/verlag/buecher/wiemer-krankheit.html
> 7 Welche Wirkung/ Nebenwirkung hat ……… (Markenname einer als „Medikament“ bezeichneten Droge)?
Diese Fragen werden in dsmp zwar oft gestellt, sind aber offtopic hier. Der Begriff „Medikament“ für bewußtseinsverändernde Drogen ist ein Etikettenschwindel, weshalb am besten in der Newsgroup: de.soc.drogen dazu etwas in Erfahrung zu bringen ist.
> 8 Wie komm ich wieder von den Drogen runter, die Ärzte als „Medikamente“ bezeichnet haben, aber mit denen ich nun schon angefixt wurde?
dazu gibt es vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener eine gute Website, in der alles Wesentliche drinsteht:
http://www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de/psychopharmaka/wie_man_von_psychopharmaka_herunterkommt.html
> 9 Was ist von der………….“Therapie“ zu halten?
In solchen Fragen der „Heilsbringung“ gilt die Religionsfreiheit: Es ist eine private Frage, welchem religiösen Glaubenssystem man Glauben schenken will und sich dabei sein „Heil“ erhofft. Man versuche es erst mal bei seinem angestammten Priester, Pfarrer, Rabbi, Prediger, Vodoo-Schamanen. Wenn man damit nicht weiterkommt und lieber auf Drogen setzt, siehe Frage 7, aber meide jeden Arzt. Wenn man trotzdem irgendwelche Hoffnungen in einen Psychiater/Psychologen haben sollte, dann unbedingt vorher eine Patientenverfügung vom Typ www.PatVerfü.de abschließen, wie sie in Punkt 2 beschrieben ist, denn das psychiatrische System hat sonst IMMER eine Option auf gewaltsame „Behandlung“.
Wenn man sich denn zu einer „Therapie“ entschlossen haben sollte, dann geht es um die Beachtung der Patientenrechte. So ist der Psychotherapeut z. B. verpflichtet, den Patienten bzw. Klienten über Behandlungsalternativen zu informieren. Ein Verhaltenstherapeut oder ein Psychoanalytiker hätte einem Klienten also folgendes mitzuteilen: Auf Grundlage von ein paar 1000 Therapiestudien und ein paar Jahrzehnten Forschungsarbeit kann als gesichertes Wissen gelten, dass der Erfolg der Psychotherapie nicht von der gewählten Methoden abhängt. Der Erfolg hängt auch nicht von der formalen Qualifikation des Therapeuten ab, von seinem Studium, von seiner Ausbildung, seiner Berufserfahrung. Auch die wissenschaftlichen Störungs- und Behandlungstheorien haben keinen Einfluss auf den Erfolg. Wir wissen heute, auf Basis von ein paar tausend Studien und ein paar Jahrzehnten intensiver Forschung, dass folgende Kriterien für Sie wichtig sind:
1. Haben Sie Vertrauen zum Therapeuten (unabhängig von seinen Titeln, Orden und Ehrenzeichen)?
2. Berücksichtigt der Therapeut Ihre Sicht der Dinge angemessen?
3. Erscheint Ihnen sein Behandlungsvorschlag plausibel?
4. Entsprechen die von ihm vorgeschlagenen Therapieziele Ihren Bedürfnissen?
5. Gewährt er Ihnen genug Freiraum zur Entfaltung eigener, selbstbestimmter Initiative und Aktivität (sofern Sie dies wünschen)?
6. Ist er Ihnen sympathisch genug, um gut mit ihm zusammenarbeiten zu können?
Ein Psychotherapeut, der die Rechte seiner Kunden ernst nimmt, hätte dem Kunden also zu sagen: „Die beste Behandlungsalternative für Sie (und für jeden anderen Kunden), ist die Therapie (gleich welcher Art) bei einem Therapeuten, bei dem sie möglichst viele Fragen der obigen Art aus tiefstem Herzen mit „Ja!“ beantworten können. Im übrigen gibt es auch Selbsthilfegruppen, die keine schlechteren Ergebnisse haben als professionelle Helfer. Manchmal genügt auch ein Selbsthilfebuch. Manche haben auch genug Kraft, ohne fremde Hilfe weiterzukommen. Auch Drogen oder geistlicher Beistand können allein oder in Ergänzung zu Therapie hilfreich sein.
Wenn man hingegen ganz im Gegensatz zur erwarteten Hilfe von der/m Psychotherapeuten mißtbraucht wurde, es womöglich zu sexullen Übergriffen gekommen sein sollte, kann eventuell der Ethikverein weiter helfen .
> 10 Wie komme ich an meine Psychiatrie-Akte?
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof, das am 26.10.2023 veröffentlicht wurde, haben Patienten einen gesetzlichen Anspruch darauf, Einblick in ihre Akte beim Arzt zu bekommen. Nun ist außerdem europaweit verbindlich entschieden, dass diese erste Kopie auch kostenlos sein muss, siehe: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/patientenakte-einsicht-eugh-100.html
Also kann nach dieser Entscheidung mit einem Brief an die entsprechende Psychiatrie unter Fristsetzung und Hinweis auf § 630g BGB und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof eine Kopie der Akte verlangt werden. Diesen Brief vorab als Fax senden, damit die Zustellung dokumentiert ist. Die Klinik muss dann die Kopie der Akte übermitteln.
Wenn die Einsicht allerdings verweigert werden sollte, wie das immer wieder versucht wurde, dann Geld für einen Anwalt zusammenkratzen und ihn nochmals den gleichen Brief schreiben lassen, dem er eine Rechnung über seine Kosten beilegt. Einem Anwalt die Akteneinsicht zu verweigern, kostet die Klinik eine Niederlage, wenn sie bei Gericht durchgesetzt wird. In einem Beschluss vom 9. Januar 2006 – 2 BvR 443/02 – hatte das Bundesverfassungsgericht dieses Recht auf Akteneinsicht auch Gefangenen in der Forensik zugesprochen! http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060109_2bvr044302.html
Siehe dazu auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 20. Dezember 2016 – 2 BvR 1541/15: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/12/rk20161220_2bvr154115.html
In einem Artikel in der Recht & Psychiatrie 1/2011 wird dies für alle psychiatrischen Dokumentationen nochmals umfassend bestätigt und begründet: https://web.archive.org/web/20240222000658/https://psychiatrie-verlag.de/web/20240222000658/https://psychiatrie-verlag.de/product/marschner-r-zinkler-m-das-recht-auf-einsicht-in-psychiatrische-krankenunterlagen-rechtlich-umfassend-und-therapeutisch-sinnvoll-einzelartikel-aus-rp-1-2011/
Wer sich allgemeiner mit dem Recht auf Akteneinsicht z.B. auch hinsichtlich von Verwaltungsentscheidungen informieren will, findet hier einen sehr informativen Aufsatz dazu: http://www.ra-bohl.de/2005-2-NVwZ.pdf
> 11 Stimmt es, dass der Postbote Gert Postel so ein guter Psychiater war?
JA!
Denn zumindest ist in seiner Flensburger Zeit die Zwangseinweisungsrate um 86% heruntergegangen.
Siehe: www.antipsychiatrie.de/io_08/postel.htm
> 12 Welche Links sind zum Thema Zwangspsychiatrie empfehlenswert, um sich einzulesen?
www.zwangspsychiatrie.de
www.PatVerfue.de
www.psychiatrierecht.de
www.folter-abschaffen.de
www.die-bpe.de
www.psychiatrie-erfahren.de
www.psychiatrie-erfahrene.de/eigensinn
www.psychiatrierecht.de/kartell.htm
www.foucault.de
www.antipsychiatrie.de
www.irren-offensive.de
www.irrenoffensive.de
www.szasz-texte.de
www.freedom-of-thought.de
www.dissidentenfunk.de
www.dissident-art.de
www.gert-postel.de
in Englisch: www.iaapa.ch
> 13 Was gibt es zur forensischen Psychiatrie zu sagen?
Dass sie in der BRD bankrott ist.
Denn es gibt inzwischen eine große Distanzierung durch den Beschluss der in der DGSP organisierten Sozialpsychiatrie, die Forensik ganz abzuschaffen. In Kurzform ist die Forderung, die §§ 63, 64 und 20, 21 StGB ganz abzuschaffen, hier nachzulesen:
https://tinyurl.com/DGSPkurzfassung
Die 92 seitige Langfassung ist hier zu finden: https://tinyurl.com/DGSPlangfassung
Seit geraumer Zeit wird sogar vom „„Spiegel“ (Nr. 44/2002, Seite 82-87) propagiert, dass sie bankrott ist:
Titel: „Noch gefährlicher durch Therapie“
„Denn wie kaum ein anderer ist sein Fall ein Menetekel, eine Illustration des Elends der forensischen Medizin und Justiz.“; „Schmökel ist nach seinem jahrelangen Aufenthalt in der Psychiatrie gewitzt genug, bei verschiedenen Gutachtern virtuos verschiedene Versionen seiner Taten, Gedanken, Phantasien zu präsentieren.“ Danach sieht es schlecht aus, dass noch weiter von der Öffentlichkeit geglaubt wird, ein forensisches Gutachten wäre je mehr als ein reines Wortgestöber gewesen, um das absolute Nichtwissen der Gutachter zu kaschieren. Ein Beweis mehr, dass es niemals je ein psychiatrisches Wissen gab.
Der beste Witz ist dann die Diagnosentitel-Reihe der „Gutachter“:
„Sexualpathologische Triebabweichung; Sodomie mit nekrophilen Tendenzen; heterosexuelle Pädophilie; sexuelle Deviation auf dem Boden einer Borderline-Störung im Sinne der primären psychischen Fehlentwicklung; Pädophilie auf Grundlage einer Persönlichkeitsstörung; multiple Störung der Sexualpräferenz; narzisstische Persönlichkeitsstörung; keine strukturellen Nachweise einer Pädophilie, ein normaler, das heißt genital organisierter Heterosexueller; Sodomie mit nekrophilen Tendenzen und eine heterosexuelle Pädophilie“. Noch Fragen?
„Niemand bemerkte, dass Schmökel nur eines gelernt hatte: die Therapeuten zu täuschen.“ Der forensische Oberprofessor Leygraf persönlich macht dann den Fangschuss mitten hinein ins Therapeutenherz: „Betrachtet man seine Delinquenzgeschichte im Längsschnitt, dann hat ihn die bisherige [psychiatrische] Unterbringung deutlich gefährlicher werden lassen…“ Und wie süffisant es die Brandenburger Richter den Ärzten dann heimgezahlt haben: „ärztlich-psychiatrische Gesichtspunkte genössen Vorrang.“ 🙂
Schmökel for ever : „Derzeit ist Schmökel in einem besonders sicheren Komplex der Brandenburgischen Klinik eingesperrt. Er sitzt dort, weil er einst als therapierbar galt. Jetzt gilt er als untherapierbar – und nimmt einem möglicherweise Therapierbaren [hö, hö, hö] den Platz weg. Keiner will etwas mit ihm zu tun haben, kein Therapeut traut sich an ihn heran. Es geschieht nichts mit ihm.“
Und so kommt der Spiegel zum Resümee:
„Der Fall Schmökel ist rundum eine Bankrotterklärung.“
Ergänzend ist anzumerken, dass der Postbote Gert Postel schon zum Chefarzt einer forensischen Psychiatrie eingestellt wurde. 🙂
> 14 Was ist die „Geschichte“ dieser Newsgroup?
Sie wurde im März 1997 ins Leben gerufen und hat im Herbst 2000 ein absolutes Extrem erlebt: von einem anonymen Psychiatrieverteidiger wurde in de.sci.psychologie (dsp) ein mörderischer Pogromaufruf gegen einen mit seinem Namen und leicht recherchierbaren Adresse postenden Psychiatrie-Kritiker ins Usenet gestellt. Im Verlauf der Auseinandersetzungen sind über die Jahre die Verteidiger so in die Defensive geraten, dass sie sich im Oktober 2001 schon in „moderierte Foren“ zurückziehen wollten, um von Kritik verschont zu bleiben.
Dsmp gilt seitdem mitunter auch als „Irrenforum“.
Alle inzwischen von Psychiatrie-Ergebenen gestarteten Versuche, dsmp zu zensieren, sind gescheitert – dsmp ist der Beweis für die argumentative Überlegenheit der Psychiatrie-Kritik im freien Diskurs, wie er durch die Regeln des Usenet geschützt wird.
Angesichts der Vorfälle in der NG ist allerdings ein dringender Rat, sich an dieser Newsgroup anonym zu beteiligen. Eingehen kann man letztendlich sowieso nur auf die vorgetragenen „abstrakten“ Worte. Dazu denkt man sich erst mal ein Pseudonym aus. Auch Persönliches kann mit weniger Scheu vorgetragen werden, wenn niemand die Person, die das Pseudonym verwendet, kennt. Man postet entweder über einen anonymisierenden Server oder schafft sich, am besten in einem Internet-Cafe, z.B. bei Web.de eine E-Mail-Adresse an, die nicht zurückverfolgt werden (IP-Nummer) kann.
Auf dem Homecomputer benutzt man dann den neuesten OPERA-Internet-Browser und den kostenlosen JonDo-Anonymizer von der TU-Dresden.
Opera-Internet-Browser, Version 7.22
www.opera.com/download/index.dml
JonDo Anonymizer der Universität Dresden
https://www.anonym-surfen.de/software.html
(die anonyme Beteiligung an der NG dsmp oder dsp ist angemessen, auch wenn sonst in der de. Hierarchie nicht anonyme Postings die Regel sein sollten).
Diese FAQ´s wurden in der öffentlichen Diskussionsliste „Irrenforum“ gemeinsam erarbeitet und am 16.10.2002 erstmals vom Werner-Fuß Zentrum gepostet und laufend aktualisiert. Durch diese FAQ werden die wesentlichen, sich wiederholenden Fragen zur Psychiatrie wissenschaftlich beantwortet. Dadurch konnte sich dsmp, das Irrenforum, mittlerweile zu einem Freiraum auch für ungewöhnlichere Themen – wie z.B. Wettervorhersagen – weiterentwickeln, die nicht streng on-topic sind. Anhänger gewaltpsychiatrischer Misshandlungsmethoden können ihre Minderheitenmeinung ja woanders diskutieren.
Diese FAQ werden auf der Website http://www.psychiatrie-erfahrene.de/faq.htm permanent vorgehalten. Eine gute FAQ der Newsgroup alt.flame.psychiatry in Englisch gibt es hier: http://www.faqs.org/faqs/psychiatry/alt-flame/faq.
Für diejenigen, denen die Newsgroup de.sci.medizin.psychiatrie bisher unbekannt geblieben ist:
Sie ist sicherlich das bestbesuchte und bedeutendste deutsche Internet/Usenet Diskussions-Forum zum Thema. Sie hat keinen Eigentümer und deshalb ist tatsächlich die freie Meinungsäußerung gewährleistet. Die Beiträge werden auf unabsehbare Zeiten von „Google“ archiviert.
Über den folgenden Link kann man mal probeweise reinschauen – aber auch über eine Anmeldung bei Google mitmachen:
https://groups.google.com/g/de.sci.medizin.psychiatrie
Wer dauerhaft mitmachen will, lese hier: www.usenet-abc.de/wiki/Team/Teilnahme
Erklärungen zum Usenet, das Usenet ABC, findet man hier: www.usenet-abc.de