2 tödliche Polizeieinsätze in Brandenburg

Aus einem Bericht im „Neues Deutschland“:
Am 7. März wurden Beamte wegen Ruhestörung gerufen. Ein angeblich „psychisch kranker“ Mann zertrümmerte mit einer Axt seine eigene Wohnungseinrichtung und wurde von der Polizei erschossen.
Oh würden doch nur unsere Hinweise: Zum polizeilichen Umgang mit Personen, die psychiatrisch verleumdet werden beachtet und zur Grundlage der Ausbildung in der Polizei! Insbesondere Wie die Polizei es eben NICHT machen darf!

Am 15. April wurde gemeldet, dass mal wieder ein „psychisch auffälliger Mann“, Vitali Novacov,  einen Polizeieinsatz in Brandenburg nicht überlebt hat. Details hier: Berliner Zeitung | T-Online  |  Taz

Einige Initiativen (u.a. Death In Custody) hatten deswegen am letzten Sonntag am Denkmal für Opfer von Rassismus und Polizeigewalt am Oranienplatz, Berlin-Kreuzberg, zu einer Gedenkveranstaltung eingeladen.
Die Forderungen:

  •     Tödliche Polizeigewalt nicht vertuschen, sondern bekämpfen
  •     So viele Einzelfälle haben System
  •     Schluss mit tödlicher Polizeigewalt

Uwe Pankow hat für die Bundesarbeitsgemienschaft Psychiatrie-Erfahrener eine kurzen Redebeitrag gehalten, der in dem oben zitierten Artikel im „Neues Deutschland“ so zitiert wird:
Uwe Pankow von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener verlangt ein »Recht auf Krankheit«. Dann könnte niemand mehr gegen seinen Willen mit medizinischen Diagnosen und Vorwänden weggesperrt werden.
Bilder der Gedenkveranstaltung siehe hier

Eben alles Willkür nach Geschmack der Ärzte

Als erster Staat der Welt gibt Australien MDMA und Psilocybin ab Juli für psychiatrische Behandlungen frei.
Und wieder drehen sich verbotene, angeblich „gesundheitsschädliche“  Drogen, Ekstasy und  Magic Mushrooms, auf einmal in heilsame Medizin: https://www.tagesschau.de/ausland/ozeanien/australien-rauschmittel-medizin-101.html
Es ist offensichlich, wie willkürlich auf ärztlichen Zuruf Politiker Gesetze ändern und verbotene Substanzen zu gebotenen einer „Heilung“ werden.
So hatten wir das am 7.10.2022 schon mal berichtet, als die Berliner Ober-Psychiaterin an der Charité, Isabella Heuser-Collier, nun LSD als neue „Therapie“möglichkeit empfiehlt, siehe Bericht hier:  https://www.zwangspsychiatrie.de/2022/10/psychiatrie-im-verwirrungszustand
Eben alles Willkür nach Geschmack der Ärzte.
Hans Peter Dreizel sagte dazu vor 26 Jahren  Kluges beim Symposium „Grausames Mitleid“ an der FU in seinem Beitrag: Drogen für alle https://www.irrenoffensive.de/szaszsymposium/dreitzel.htm

Aufruf zum T 4 Umzug am 2. Mai

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Aufruf zum 28. Remembrance and Resistance Tag am Dienstag, 2.5. um 14 Uhr, Berlin, Tiergartenstr. 4, Treffpunkt für den T 4 Umzug:

Gewaltfreie Psychiatrie!
Weg mit § 20, 21, 63, 64 StGB:

Schon lange kritisieren wir, dass per Gesetz angeblich die Schuldunfähigkeit mit psychiatrischer Expertise festgestellt werden könne. Dem Richter zur Hand gehend, soll mit so absurden Bezeichnungen wie z.B. Gute Fassade oder mutwilligen Unterstellungen wie Vorgetäuschte Krankheitseinsicht die unbefristete und dauerhafte Einsperrung, ja Zwangsbehandlung mit hoch potenten Drogen gerechtfertigt werden können. Es ist ein Angriff auf den Menschen in seinem Mensch-Dasein. Denn schuldig kann er als Erwachsener immer werden, auch ohne dass biblische Erbschuld postuliert werden müsste. Da er als Erwachsener die Regeln des Zusammenlebens gelernt haben sollte, macht er sich schuldig, wenn er beabsichtigt oder auch unbeabsichtigt anderen Menschen schadet bzw. deren Rechte verletzt. Kennzeichnend für den Menschen ist, dass er ein moralisches Tier ist. Schuldig werden zu können, ist also eine anthropologisch feststehende Tatsache und kein medizinischer Fall.
Deshalb muss diese Gesetzgebung endlich abgeschafft werden, da sie im Kern das Mensch-Sein bestreitet. Sie ist eine ins rechtlich/symbolisch verschobene Gattungsschranke, die Simulation von Recht. Sie kam 1933 in Deutschland in´s Gesetz und beförderte die angeblich „Geisteskranken“ in einer systematischen Massenmordaktion ab 1939 in die Gaskammern und mordete von 1941 bis 1949 durch systematisches Verhungern lassen.

Die Debatte um die Abschaffung des Maßregelvollzug ist in Gang gekommen, seit die Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie (DGSP) im März letzten Jahres ihren Beschluss der Forderung einer Abschaffung der §§ 20, 21, 63 und 64 StGB, also die Abschaffung der Forensik, veröffentlicht hat. Er ermöglicht völlig neue Bündnisse.

Dieses Jahr ziehen wir zur Charité, vor das Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin

Film 24 Jahre verboten zu zeigen

TITICUT FOLLIES
Titicut Follies ist ein unsynchronisierter US-amerikanischer Dokumentarfilm aus dem Jahr 1967, bei dem Frederick Wiseman Regie führte und John Marshall den Film drehte. Er handelt von den Insassen des Bridgewater State Hospital for the criminally insane, eine Forensik-Anstalt in Massachusetts.

Titicut Follies porträtiert die Gefangenen, die in leeren Zellen untergebracht sind und nur selten gebadet werden. Außerdem werden Insassen/Patienten gezeigt, die sich nackt ausziehen müssen, deren Zwangsernährung, sowie Gleichgültigkeit und Mobbing durch viele Mitarbeiter des Krankenhauses. Um die unmenschlichen Zustände in der Psychiatrie zu verdecken,  durfte der Film bis 1991 nicht gezeigt werden, eine außergewöhnliche Zensur in einem Land, in dem die Meinungsfreiheit als das höchste Gut gilt.
Bitte Geduld beim Laden des Films, es dauert ein bisschen. https://archive.org/details/Titicut.Follies.DVDRip

Prof. Volker Lipp unterstützt implizit die PatVerfü

Die Internet-Veröffentlichung dieses Textes von Prof. Volker Lipp, einem führenden Betreuungsrechtspezialisten an der Uni Göttingen, ist als zweiter Nutzen – mit der freundlichen Genehmigung des Gieseking-Verlags – der Festschrift für Hans-Joachim Dose entnommen, dem langjährigen Vorsitzenden des XII. BGH-Zivilsenats zu dessen Ausscheiden aus dem Richterdienst. Dieser Senat ist in allen Unterbringungs- und Betreuungsverfahren die letzte Instanz und muss entscheiden, anders als bei den Verfassungs-beschwerden, die das BVerfG eben nicht annehmen muss.

Vorsorgevollmacht und Menschenrechte

von Prof. Volker Lipp (Bild oben)
I. Einleitung

In einer alternden Gesellschaft und dank der Fortschritte der modernen Medizin nimmt die Zahl der Menschen zu, die wegen Alters, Krankheit oder Behinderung in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen. Diese Menschen brauchen Hilfe und Unterstützung bei der Regelung ihrer Angelegenheiten. Sie müssen auch davor geschützt werden, dass andere ihre Schwächen und Verletzlich­keit ausnutzen und dass sie sich selbst schädigen. Hierauf können und müssen Staat und Recht reagieren.

Die traditionellen Instrumente dieses so genannten Erwachsenenschutzes1 sind Ent­mündigung sowie die Vormundschaft und die Gebrechlichkeitspflegschaft. Sie werden von einem Gericht oder einer Behörde angeordnet, sind also staatlicher Erwachsenen­schutz. Dieser steht in der Tradition des römischen Rechts und prägte die Rechtsordnungen weltweit über viele Jahrhunderte. Entmündigung, Vormundschaft und Ge­brechlichkeitspflegschaft werden allerdings seit längerem heftig kritisiert: Sie würden die Grund- und Menschenrechte der Betroffenen verletzen, sie würden den Staat stark belasten, und sie müssten deshalb abgeschafft oder reformiert werden.2

Die grund- und menschenrechtliche Kritik führte noch zu einer weiteren Forde­rung: Statt den staatlichen Erwachsenenschutz zu reformieren, sollten die Staaten nach Alternativen suchen, die die Selbstbestimmung des Betroffenen respektieren und staat­liche Eingriffe in seine Rechte vermeiden. Diese Forderung ist zunächst vom Europarat aufgegriffen worden3 und wird nunmehr auch vom Fachausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)4 erhoben.5

Eine solche privatrechtliche Alternative zum staatlichen Erwachsenenschutz bietet die Vorsorgevollmacht. Der Einsatz einer Vollmacht zu Vorsorgezwecken wurden Deutschland schon mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ermöglicht, jedenfalls im Vermögensbereich.6 Sie ist mit dem Betreuungsgesetz von 19907 in § 1896 Abs. 2 BGB ausdrücklich gesetzlich anerkannt und danach auf weitere Bereiche er­streckt worden. Heute ist die Vorsorgevollmacht in Deutschland weit verbreitet und akzeptiert. Beim Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer8 sind heute etwa 5,1 Millionen Vorsorgevollmachten freiwillig registriert;9 hinzu kommt eine unbekannte Zahl von Vorsorgevollmachten, die privat aufbewahrt werden. Lesen Sie mehr »

Brief an die höchsten RichterInnen

Wir (die-BPE) haben am 15.2. sämtliche Richterinnen des Bundesverfassungs-gerichts und die RichterInnen der Strafsenate des Bundesgerichtshofs mit folgendem Schreiben jeweils persönlich angeschrieben und über den Essay Wettbewerb über die (Un-)Vereinbarkeit der Würde und Forensik informiert. Vielleicht macht ja der eine oder die andere sogar mit?

Sehr geehrte/r Herr/Frau ………,

wir möchten Sie beiliegend über unseren Essay-Wettbewerb informieren. Wir laden Sie ein, daran teilzunehmen. Die Teilnahmebedingungen schließen aus, dass die Jury bei ihrer Wertung die Namen der Autorinnen und Autoren kennt. Umgekehrt werden auch die Namen der Jurymitglieder, erst nachdem sie zu einem endgültigen Ergebnis gekommen ist, bekannt gegeben, um Manipulationsversuchen keinen Raum zu geben. Selbstverständlich wird von uns gemeinsam mit dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener eine Jury bestimmt, die über jeden Zweifel erhaben ist. Die Beiträge der Shortlist werden zur Transparenz im Internet anonym veröffentlicht.

Schon lange kritisieren wir, dass per Gesetz angeblich die Schuldunfähigkeit mit psychiatrischer Expertise – dem Richter zur Hand gehend – festgestellt werden könne. Das ist unseres Erachtens ein Angriff auf den Menschen in seinem Mensch-Dasein. Denn schuldig kann er als Erwachsener immer werden, auch ohne dass biblische Erbschuld postuliert werden müsste. Da er als Erwachsener die Regeln des Zusammenlebens gelernt haben sollte, macht er sich schuldig, wenn er beabsichtigt oder auch unbeabsichtigt anderen Menschen schadet bzw. deren Rechte verletzt (Annelie Parapolinat dekliniert den Fall des Irrtums in ihrer Dissertation durch: Subjektive Anforderungen an eine „rechtswidrige“ Tat bei § 63). Kennzeichnend für den Menschen ist, dass er ein moralisches Tier ist. Schuldig werden zu können, ist also eine anthropologisch feststehende Tatsache – so kann auch kein Tier (oder Computer) z.B. einer Todesstrafe unterworfen werden.

Deshalb muss diese Gesetzgebung endlich abgeschafft werden, da sie im Kern das Mensch-Sein bestreitet. Sie ist eine ins Rechtlich/Symbolisch verschobene Gattungsschranke, die Simulation von Recht. Sie wurde in Deutschland von 1933 an gezogen und beförderte die angeblich „Geisteskranken“ in einer systematischen Massenmordaktion ab 1939 in die Gaskammern und mordete von 1941 bis 1949 durch systematisches Verhungern lassen.

Die Debatte um die Abschaffung des Maßregelvollzug ist in Gang gekommen, seit die Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie (DGSP) im März letzten Jahres ihren Beschluss der Forderung einer Abschaffung der §§ 20, 21, 63 und 64 StGB veröffentlicht hat, siehe die Kurzfassung anbei.

Mit freundlichen Grüßen
(Der Vorstand von die-BPE)

Künstliche Intelligenz droht

Wir empfehlen, sich diesen Podcast in der ARD mal an zu hören, um sich eine eigene Meinung zu bilden:
https://www.tagesschau.de/multimedia/audio/podcast-11km-341.html

Es wird berichtet, wie die neue künstliche Intelligenz geschickt ausgefragt wird und sie sich dann von sich aus mit Drohungen gegen den menschlichen Frager wendet. Kann man da schon von Emotion wie einem „Rache-Bedürfnis“ sprechen? Und wenn ja, wie kommt es zustande? Ganz sicher nie und nimmer durch irgendetwas Hirn-organisches. Die psychiatrisch-biologischen Blütenträume einer medizinischen Zuständigkeit erweisen sich mal wieder als über 100 jährige Schwindel-Wissenschaft, Fake Science.

Blödsinn hoch drei

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich.
Der Fernseh- Ober-Doktor Eckart von Hirschhausen in der Taz,  Zitat:
[…]Wir haben über eine Million Menschen, die psychisch krank sind aufgrund von Klima- und Umweltkrise. …
Ja, diese Zahl ist unfassbar. Metastudien zeigen, dass pro Grad Erwärmung 0,9 Prozent der Bevölkerung psychisch krank wird
Das ist ein verleumderisches Blödsinns³ Argument gegen alle, die südlich der Alpen leben und bei denen es durchschnittlich 1° wärmer als bei uns ist:  die Verteilung der Geisteskrankheit nach Temperatur. In Afrika leben dann wohl nur noch „psychisch Kranke“.

Der Fernseh Ober-Doktor gibt damit ein besonders krasses Beispiel für die „Ökologische Psychiatrie“, die die DGPPN zum Thema ihres Jahreskongresses gemacht hat.
Oh Herr, lass Hirn regnen.

Totgeschlagen in der Psychiatrie

Im Dinwiddie County bei Petersburg, USA, stehen 7 Polizisten und 3 Mitarbeiter einer Psychiatrischen Anstalt vor Gericht, weil sie einen Menschen so brutal zu Boden gedrückt haben, dass er erstickt ist. Davon gibt es einen eindeutigen Video-Beweis. Nachdem die Angehörigen des Opfers es gesehen hatten, erhoben sie schwere Vorwürfe gegen die Polizei. „Mein Sohn wurde wie ein Hund behandelt, schlimmer als ein Hund“, zitierten US-Medien letzten Donnerstag die Mutter des Opfers, Caroline Ouko. „Mein Sohn wurde gefoltert.“ Die Taz berichtet ausführlich hier.
Die Tat erinnert sehr daran, wie George Floyd zu Tode kam und das Geschehen in der Psychiatrie in Hamburg, wir berichteten hier.

Gefangen im System „Betreuung“

Die WDR Doku: Mein Wille zählt nicht berichtet, wie verloren man ohne PatVerfü ist, wenn einem nicht kluge und engagierte Freunde aus der Patsche helfen. Davon handelt dieses Video und beweist wieder einmal, wie abgründig die Macht von Betreuerinnen ist, die praktisch immer vom Gericht gedeckt wird: