3 Nachrichten aus der Schweiz

Schwere Niederlage von drei Züricher Psychiatern und dem Züricher Bezirks- und Obergericht: Wegen deren Handlungen hat das höchste Gericht der Schweiz, das „Bundesgericht“, geurteilt, dass sie sich wegen einer 13 tägigen Dauerfixierung eines 15 jährigen als
Verstoß gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention
verantworten müssen. Deswegen können sie für diese Fixierung verurteilt werden:  https://www.20min.ch/story/13-tage-gefesselt-brians-aerzten-droht-nun-doch-eine-verurteilung-436767756241
3 weitere Artikel dazu hier: https://press24.net/news/25906550/13-tage-gefesselt-brians-rzten-droht-nun-doch-eine-verurteilung
Detaillierte Darstellung der Entwicklung und Misshandlung des Betroffenen in 62 Abschnitten hier.

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Weiterer Bericht, wie Menschenrechte verächtlich es sonst in der Schweiz auch noch zugeht:
Solche «fürsorgerische Unterbringung» (wie Zwangseinweisungen in der Schweiz verharmlost werden) werden in der Schweiz häufiger als kaum sonst wo angeordnet: Mit einem Wert von 1,8 Zwangseinweisungen pro 1000 Einwohner liegt die Schweiz gemäß einer Studie nur hinter Österreich und Australien. Untersucht wurden 19 Länder.   https://www.nau.ch/news/schweiz/schweizer-arzte-therapieren-tausende-gegen-ihren-willen-66344837

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Wie sich Schweizer Psychiatrien am deutschen Mordprogramm durch Abschiebungen mitschuldig gemacht haben:
Ausgewiesen, vergast, vergessen
https://www.beobachter.ch/gesellschaft/krankenmorde-ausgewiesen-vergast-vergessen?wtmc=socialmedia.facebook.shared.web

2. Nobelpreis für wissenschaftlichen Humor

Zweites Experiment für den von Michel Foucault ausgelobten „Nobelpreis für wissenschaftlichen Humor“:
Was denkt sich der Lachs, wenn er tot ist?
Dieser wichtige Frage hat sich die Neurowissenschaft gewidmet. 2009 veröffentlichte der Forscher Craig Bennett die Ergebnisse seines Experiments, bei dem er einen toten Lachs mit dem bildgebenden Verfahren eines Magnetresonanztomographen (MRT) untersucht hatte. Bennett, ein Psychologiestudent an der Universität von Kalifornien in Santa Barbara, untersuchte dann, wie das Gehirn des Fisches auf Fotos von Menschen in verschiedenen emotionalen Zuständen reagierte.

Die Tatsache, dass bei diesem Experiment überhaupt eine Gehirnaktivität festgestellt werden konnte – es war lediglich als Übung zur Kalibrierung des Scanners gedacht -, war ein frühes Warnzeichen dafür, dass man bei der Interpretation der statistischen Signifikanz von Ergebnissen aus Experimenten zur Bildgebung des Gehirns vorsichtig sein sollte. Heute sind einige der Meinung, dass die kognitiven Neurowissenschaften ein ausgewachsenes Problem mit der Reproduzierbarkeit haben. Andere hingegen sind der Meinung, dass die Lachs-Studie zusammen mit nachfolgenden Arbeiten, die methodische Schwächen aufzeigen, das Feld vorangebracht und die Forscher zu besseren Entscheidungen bei der Versuchsplanung und Dateninterpretation angeregt hat (Original Artikel hier).
Siehe dazu das Spiegel Interview, wie der Psychopharmakologe Felix Hasler über die Arroganz seiner Kollegen wettert: Hirnforscher sollten nicht überreizen“
Die Geschichte hat noch ein Nachspiel: Auch der Verweis auf die hochfahrenden Hoffnungen der Genforschung sind eine gute Bezugnahme zur Warnung vor statistischen Fehlschlüssen, wie in diesem Artikel gewarnt wird.

Maßregelvollzug abschaffen! Der BPE demonstriert

Bilder-Dokumentation des Protests gegen diese Veranstaltung an der Charité, die versucht vorzutäuschen, der Maßregelvollzug sei noch durch „Reformen“ zu retten. Er ist mit den in der UN-Behindertenrechtskonvention ausbuchstabierten Menschenrechten unvereinbar, somit illegal und muss abgeschafft werden, siehe hier. Der Aufruf des BPE unten.


Matthias Seibt hält eine Ansprache, hier als Youtube Video

8 Texte wurden an praktisch alle BesucherInnen der Tagung  „im Paket“ verteilt:

BPE: Aufruf zur Demo am 16.6. in Berlin

Aufruf zur Demonstration
Schafft den psychiatrischen Maßregelvollzug ab!
Er ist nicht reformierbar!

Wann: Freitag, 16. Juni 2023, 8.00-9.45 Uhr
Wo: Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin – Mitte
Warum: Eine Tagung ist dort zu: Abschaffung des psychiatrischen Maßregelvollzugs? Oder Reform und Ertüchtigung? Siehe Forensik-Berlin/Junitagung
Wie: 1.100 Meter Fußweg vom Hbf Berlin oder M10 bis Invalidenpark, dort 480 Meter Fußweg oder Bus 147 bis Charité–Campus Mitte

Immer mehr Menschen kommen in Deutschland in den psychiatrischen Maßregelvollzug. Die Verweildauer dort wird immer länger. Ein Drittel der Einsitzenden sind dort wegen Bagatelldelikten. Durch den dort zu Unrecht einsitzenden Gustl Mollath wurde die Absurdität der Forensik bundesweit bekannt.

Wer nach § 63 Strafgesetzbuch verurteilt wird, gilt als schuldunfähig. Trotzdem wird er härter bestraft als ein Schuldfähiger. Nach § 63 muss man mit einer 3 bis 10-fach längeren Verweildauer als bei einer normalen Strafhaft rechnen. Man muss dort im Gegensatz zur Strafhaft mit Zwangsbehandlung rechnen (was laut UN-Hochkommissariat für Menschenrechte als Folter oder folterähnlich angesehen wird). Für viele der nach § 63 Untergebrachten bedeutet dies ein verkapptes lebenslänglich. Selbstverständlich auch für Taten, für die es sonst keine lebenslängliche Strafe gibt. Es handelt sich also lediglich um eine weitere Diskriminierung von als „psychisch krank“ diffamierten Menschen.

Glücklicherweise hat auch die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) eine Position zur Transformation und damit Abschaffung der §§ 63 und 64 StGB (Maßregelvollzug) veröffentlicht!

Kommt bitte zahlreich und zeigt, dass wir keinen Maßregelvollzug wollen. Die auch sehr fragwürdige Strafhaft ist eindeutig humaner. Sie entwürdigt nicht so stark wie die psychiatrische Forensik.

Fragen zur Demonstration bitte an: Matthias.Seibt@psychiatrie-erfahrene-nrw.de
Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener, Herner Str. 406, 44807 Bochum, vorstand@bpe-online.de
V.i.S.d.P.: Matthias Seibt, c/o BPE, Herner Str. 406, 44807 Bochum
[Der Aufruf des BPE ist hier veröffentlicht: https://bpe-online.de/schafft-den-psychiatrischen-massregelvollzug-ab]

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie ruft ebenfalls zu dieser Demonstation auf, siehe hier

Wir stellen die Machtfrage

Rückkehr der Drogenberater zur Bewusstseinserweiterung?

Das Psycho-Drogen-Feld ist ins Schwimmen gekommen:  Waren in dem Liberalisierung-Schub der Hippie-Zeit ab Mitte der 60er Jahre das Aufkommen neuer Drogen und deren Einnahme zur „Bewßtseineserweiterung“ Gang und gäbe, (z.B. LSD war neu, aber noch nicht verboten), so wurden bald darauf diese neuen Drogen kriminalisiert und in den Giftschrank verbannt. Zwar blieb Alkohol und Tabak als „Genuss“-Mittel weit verbreitet, aber insgesamt gerieten in der Folge immer mehr Substanzen und Verhaltensweisen in den Verdacht zu einer „krankhaften Sucht“ zu führen (die letzten Umdrehungen waren: zu viel oder zu wenig Essen, zu gesund essen, Fett, Salz, Zucker, Spielen, Internetnutzung, Arbeiten…).

Die Psychiatrie war mit zwei Gesundheits-Versprechen auf dem Vormarsch: Einerseits dem Verbot von Drogen nach denen verlangt wurde und andererseits dem Zwang bestimmte Drogen nehmen zu müssen. Während das Verbot gegen die Kräfte des Schwarzmarktes und trotz einem „Krieg gegen die Drogen“ nur mäßigen Erfolg hatte, war die Zwangsbehandlung mit als „Medikament“ verkauften Drogen recht erfolgreich. Die Umsatzzahlen der Pharmaindustrie sprechen eine deutliche Sprache. Begleitet wurde diese Offensive in Deutschland mit der Aufrüstung psychiatrischer Machtausübung durch eine weitere Speckschicht, die Entmündigungs-Industrie, die mit dem schönen Namen „Betreuung“ euphemistisch getarnt wurde, aber auf staatlich/psychiatrischer Gewalt gründet – alles unter staatlicher Kontrolle.
Es gab in dieser Entwicklung aber eine Bruchstelle: 1998 wurde mit dem FDP Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig gesetzlich die sog. „Vorsorgevollmacht“ auch in höchst persönlichen Angelegenheiten vorrangig zu einer Entmündigungs-„Betreuung“. Zwar gab es von Seiten der Justiz noch Rückzugsgefechte, indem der juristische Unsinn behauptet wurde, eine (Vorsorge-)Vollmacht müsse zum Brechen des Willen des Betroffenen genutzt werden, aber das alles war gescheitert, als der Gesetzgeber 2009 das Patententenverfügungsgesetz beschlossen hatte, das bei allen Krankheiten in allen Phasen gilt und damit der Selbstbestimmung den Vorrang vor ärztlicher und anderer „Vernunft“ einräumte.

Diese Entmachtung psychiatrischer Entmündigung durch Vortäuschung von angeblichem „Wissen“erfolgt nun auch beim Drogengebrauch. Die geplante Liberalisierung von Cannabis ist der erste Schritt. Die neue Diskussion um LSD als Mittel der „Bewusstseinserweiterung“ ist der zweite Schritt, wie es in dieser Sternstunde am 21.5. zu sehen war:
Selbst so eine Ober-Psychiaterin wie Isabella Heuser-Collier an der Berliner Charité, rät nun auf einmal zum Gebrauch der Droge LSD, siehe hier:  Ja wenn’s der Gesundung dient 🙂
Eine gewichtige Fernsehsendung war am 1.9.2023 im ZDF aspekte mit  folgendem Titel: Besser leben mit LSD? – die Rückkehr der Hippie Droge  Lesen Sie mehr »

Jeder Mensch ist immer ein/e Schizophrene/r

Die NZZ berichtet unter dem Titel: «Jeder Mensch ist ein Schizophrener» über die kommentierte Neuausgabe des 1912 erschienen Buches von Karl Heinrich Fehrlin (Bild rechts): Die Schizophrenie, siehe hier
Statt der üblichen Verleumdung „Dementia praecox“ verwendet Fehrlich das neu in Gebrauch gekommene Wort Schizophrenie, versucht  es aber gleichzeitig dadurch zu entschärfen, dass es dabei um eine allen Menschen gemeine Eigenschaft gehe. Dabei scheint Fehrlin zu übersehen, dass der medizinischen Jargon in der Psychiatrie immer als Waffe gebraucht wird:
„Schizophrenie ist ein strategisches Etikett, wie es „Jude“ in Nazi-Deutschland war. Wenn man Menschen aus der sozialen Ordnung ausgrenzen will, muss man dies vor anderen, aber insbesondere vor einem selbst rechtfertigen. Also entwirft man eine rechtfertigende Redewendung.
Dies ist der Punkt, um den es bei all den hässlichen psychiatrischen Vokabeln geht: sie sind rechtfertigende Redewendungen, eine etikettierende Verpackung für „Müll“; sie bedeuten „nimm ihn weg“, „schaff ihn mir aus den Augen“, etc. Dies bedeutete das Wort „Jude“ in Nazi-Deutschland, gemeint war keine Person mit einer bestimmten religiösen Überzeugung. Es bedeutete „Ungeziefer“, „vergas es“. Ich fürchte, dass „schizophren“ und „sozial kranke Persönlichkeit“ und viele andere psychiatrisch diagnostische Fachbegriffe genau den gleichen Sachverhalt bezeichnen; sie bedeuten „menschlicher Abfall“, „nimm ihn weg“, „schaff ihn mir aus den Augen“.“

Thomas Szasz zitiert aus: „Interview with Thomas Szasz“ in The New Physician, 1969
Dem medizinischen Jargon als Waffe ist dann leider Karl Heinrich Fehrlin zum Opfer gefallen: Er wurde eingesperrt und auf Betreiben des Bruders auch entmündigt.

Erinnerung an den Essaywettbewerb: Verletzt der Maßregelvollzug die Würde?

Eine Erinnerung des Werner-Fuß-Zentrums an das Preisausschreiben von dem BPE und die-BPE.
Der Essay Wettbewerb wurde am 6.2. ausgeschrieben. In 9 Wochen, am 31. Juli ist der letzte Abgabetermin. Wir haben inzwischen eine vorzügliche Jury gefunden. Also den Griffel gespitzt und mitgemacht. Je besser die Argumentation ist, dass der Maßregevollzug mit der menschlichen Würde und der Behindertenrechtskonvention unvereinbar ist, um so unmöglicher wird es sein, die Forensik noch weiter zu verteidigen. Dem dient auch unser Protest am 16.6., siehe oben.

Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener und die Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener
veranstalten gemeinsam einen Essaywettbewerb:
1. Preis: 5.000,- €
sowie drei weitere Preise für besonders gute Beiträge aus der Shortlist mit jeweils
1.000,- €
für die beste Antwort – mit Begründung – auf die Frage:

Nach Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Verstoßen die §§ 20, 21, 63 und 64 des Strafgesetzbuches daher gegen das Grundgesetz?

Der Beitrag soll insbesondere die menschenrechtlichen Regelungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen berücksichtigen.

Den Text der Ausschreibung als PDF herunterladen. Hier die Website mit den Teilnahmebedingungen und die Ausschreibung bei die-BPE oder hier beim BPE.

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Auf dem Weg in die Dystopie einer „Brave New World“:
Eine der Rednerinnen bei der Tagung, gegen die am 16.6. protestiert wird, ist aus Zürich die Forensik-Psychiaterin Dr. Friederike Höfer. Sie soll die Schweiz mit einem „Schweizer Modell“ als vorbildlich darstellen. Tatsächlich ist die Schweiz der Vorreiter in der totalitären Entwicklung:
Vom Schuldstrafrecht zum Wegschliessen „Gemeingefährlicher“

Der Rechtsanwalt, Richter und Schriftsteller Peter Zihlmann aus Basel hat genau hingesehen und in dem Aufsatz mit diesem Titel vor allem aus juristischer Sicht und geschichtlicher Perspektive herausgearbeitet, auf welche abschüssige Bahn in eine totalitäre Rechtsprechung sich die Schweiz da schon begeben hat.
Unbedingt diese 16 Seiten in bestem Schweizer-Hochdeutsch lesen: https://peter.zihlmann.com/wp-content/uploads/2016/05/wegschliessengemeingefaehrlicher.pdf
Aber Deutschland soll nachziehen: die Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) will über die Innenministerkonferenz im Juni „geistig gestörten Täter“ durch repressive Konzepte präventiv entgegentreten. Nur die ärztliche Schweigepflicht störe noch.
Na dann wird´s wohl auf die Chinesische Lösung hinauslaufen: Überall Videoüberwachung mit Gesichtserkennung und Verhaltensbeurteilung in einem „Score“ wird präventiv weg gesperrt. Eben vom Schuldstrafrecht zum Wegschliessen „Gemeingefährlicher“. Über die Beschlussvorlage für die „drängendsten Handlungsfelder“ berichtet die „Welt“ hier: https://www.welt.de/politik/deutschland/article245314750/Innenminister-beraten-ueber-Gewalt-durch-psychisch-Erkrankte.html

Totschlag durch die Polizei ?!

Tödliche Polizeieinsätze
Jedes Jahr erschießen Polizist*innen Menschen, die in einer Ausnahmesituation sind. FragDenStaat zeigt, wie wenig die Polizei auf solche Situationen vorbereitet ist – und veröffentlichen ein seit Jahren umstrittenes Geheimdokument der Polizei NRW, siehe:  https://fragdenstaat.de/blog/2023/05/03/polizei-krisen
Es sind fünf Schüsse aus der Maschinenpistole eines Polizisten, die Mouhamed Lamine Dramé töten. Der 16-jährige Geflüchtete stirbt am Nachmittag des 8. August 2022 im Hof einer Jugendhilfeeinrichtung in Dortmund. Das ZDF hat inzwischen eine genaue Recherche des Hergangs  dieses Totschlags durch die Polizei in einem halbstündigen Film am 3. Mai veröffentlicht, hier in der Mediathek: https://www.zdf.de/dokumentation/die-spur/polizeieinsatz-gewalt-rassismusverdacht-dortmund-nordstadt-100.html. Was da geschehen ist, erinnert daran, wie ein Selbsttötungsversuch in der Wehrmacht geahndet wurde: durch Erschießen.
In dem Film wird auch eine seltene Schulung aus Berlin gezeigt, die aber leider wenn, dann nur sporadisch erfolgt. Was wir zum polizeilichen Umgang mit Personen, die psychiatrisch verleumdet werden zu sagen haben, siehe hier.  Sollte die Berliner Polizei irgend etwas daraus gelernt haben, wie am 28.6.2013 ein Mann von der Polizei in einem Brunnen vor dem roten Rathaus erschossen wurde? siehe hier

Filmempfehlung statt Psychiatrie-Propaganda

Der WDR hat am 4. Mai eine Psychiatrie-Propaganda Sendung von 80 Minuten in 4 Teilen gesendet.
Ob die nur die Gebührenzahler finanziert haben? Oder Gelder eines Lilliy „Anti“-Stigma-Fonds oder Fördermittel der DGPPN dafür verwendet wurden, sei mal dahingestellt.

Wenn man sich ein

Bild vom Alltag in der Psychiatrie machen will, dann ist dieser Film von Arte dafür bestens geeignet: https://youtu.be/xd5b-ZP2QyQ
Über den Alltag in der Schlangengrube der Forensik berichtet
Titicut follies https://archive.org/details/Titicut.Follies.DVDRip, ein US-amerikanischer Dokumentarfilm aus dem Jahr 1967, der 24 Jahre verboten war gezeigt zu werden. Wie das Verbot begründet wurde ist hier in Englisch und hier in Deutsch nachzulesen.
Er porträtiert die Insassen des Bridgewater State Hospital, die in leeren Zellen untergebracht sind und nur selten gebadet werden. Außerdem werden Insassen/Patienten gezeigt, die sich in der Öffentlichkeit nackt ausziehen müssen, Zwangsernährung sowie Gleichgültigkeit und Mobbing durch viele Mitarbeiter des Krankenhauses, siehe hier.

Schluss mit RichterInnen als Büttel der Ärzte

Im 28ten T 4 Umzug am  Remembrance and Resistance Tag, dem 2. Mai, ging es um die Forderung einer Gewaltfreien Psychiatrie.
Weg mit §§ 20, 21, 63, 64 StGB:  Willkür im Recht: Unrecht!
Bilder hier.

Der Umzug führte zum  Langenbeck-Virchow-Haus bei der Charité. Dort wird am 16.6. eine Tagung der Verteidiger des Forensisch-psychiatrischen Unrechtsregimes stattfinden, das wir mit unserem Transparent jetzt schon kenntlich gemacht haben.
Der gewichtige, pensionierte BGH Richter Thomas Fischer wird seine kruden Thesen von einer angeblich „medizinisch“ feststellbaren bzw. negierbaren Schuldfähigkeit vortragen, um daraus zu schleißen, dass angeblich aus „medizinischen Gründen“ an sich „gefährliche Personen“ unbefristet einzusperren und willkürlich sogar folterartig  zwangsweise zu behandeln seien. Damit sei widersinniger Weise die Würde des Menschen gewahrt statt verletzt. Dabei ist die Schuldfähigkeit eine anthropologisch feststehende Tatsache und kein medizinischer Fall, denn ein Mensch kann als Erwachsener immer schuldig werden, auch ohne dass biblische Erbschuld postuliert werden müsste. Als Erwachsene/r sollte er/sie die Regeln des Zusammenlebens gelernt haben, und macht sich schuldig, wenn er/sie beabsichtigt oder auch unbeabsichtigt anderen Menschen schadet bzw. deren Rechte verletzt. Kennzeichnend für den Menschen und unterscheidend von der Fauna ist eben, dass er ein moralisches Tier ist.
Am 31.10.2023 werden dazu die Ergebnisse des Essay-Wettbewerbs veröffentlicht werden, ob das Forensisch-psychiatrischen Unrechtsregimes mit Artikel 1 des Grundgesetz, also den Menschenrechten und der Würde das Menschen, vereinbar ist. Siehe auch Prof. Wolf-Dieter Narrs Entgegnung auf Thomas Fischer hier.
Schluss mit Richtern als Büttel der Ärzte – Willkür im Recht? Unrecht!