
Niedersachsens Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht und das Grundgesetz
Niedersachsen versucht auf Bundes- und Länderebene durch eine Novellierung bzw. neue Gesetzgebung das Grundgesetz Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 zu beugen, um so Gesundheitsdaten angeblicher "Gefährder" wider die ärztliche Schweigepflicht an die Polizei durch zu stechen. Dafür versucht es durch einen Entschließungsantrag den Bundesrat, die Bundesregierung und im Weiteren den Bundestag zu gewinnen; am 30.1. soll der Bundesrat in zweiter Lesung einem Entschließungsantrag der Landes Niedersachsen zustimmen, siehe: www.bundesrat.de/tagesordnung Top 16. Das von dem BPE und die-BPE in Auftrag gegebene Rechtsgutachten unten von Dr. Schneider-Addae-Mensah (Bild oben) belegt dieses üble Ansinnen en détail.

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