Brief an die höchsten RichterInnen

Wir (die-BPE) haben sämtlich Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts und die RichterInnen der Strafsenate des Bundesgerichtshofs mit folgendem Schreiben jeweils persönlich angeschrieben und über den Essay Wettbewerb über die (Un-)Vereinbarkeit der Würde und Forensik informiert. Vielleicht macht ja der eine oder die andere sogar mit?

Sehr geehrte/r Herr/Frau ………,

wir möchten Sie beiliegend über unseren Essay-Wettbewerb informieren. Wir laden Sie ein, daran teilzunehmen. Die Teilnahmebedingungen schließen aus, dass die Jury bei ihrer Wertung die Namen der Autorinnen und Autoren kennt. Umgekehrt werden auch die Namen der Jurymitglieder, erst nachdem sie zu einem endgültigen Ergebnis gekommen ist, bekannt gegeben, um Manipulationsversuchen keinen Raum zu geben. Selbstverständlich wird von uns gemeinsam mit dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener eine Jury bestimmt, die über jeden Zweifel erhaben ist. Die Beiträge der Shortlist werden zur Transparenz im Internet anonym veröffentlicht.

Schon lange kritisieren wir, dass per Gesetz angeblich die Schuldunfähigkeit mit psychiatrischer Expertise – dem Richter zur Hand gehend – festgestellt werden könne. Das ist unseres Erachtens ein Angriff auf den Menschen in seinem Mensch-Dasein. Denn schuldig kann er als Erwachsener immer werden, auch ohne dass biblische Erbschuld postuliert werden müsste. Da er als Erwachsener die Regeln des Zusammenlebens gelernt haben sollte, macht er sich schuldig, wenn er beabsichtigt oder auch unbeabsichtigt anderen Menschen schadet bzw. deren Rechte verletzt (Annelie Parapolinat dekliniert den Fall des Irrtums in ihrer Dissertation durch: Subjektive Anforderungen an eine „rechtswidrige“ Tat bei § 63). Kennzeichnend für den Menschen ist, dass er ein moralisches Tier ist. Schuldig werden zu können, ist also eine anthropologisch feststehende Tatsache – so kann auch kein Tier (oder Computer) z.B. einer Todesstrafe unterworfen werden.

Deshalb muss diese Gesetzgebung endlich abgeschafft werden, da sie im Kern das Mensch-Sein bestreitet. Sie ist eine ins Rechtlich/Symbolisch verschobene Gattungsschranke, die Simulation von Recht. Sie wurde in Deutschland von 1933 an gezogen und beförderte die angeblich „Geisteskranken“ in einer systematischen Massenmordaktion ab 1939 in die Gaskammern und mordete von 1941 bis 1949 durch systematisches Verhungern lassen.

Die Debatte um die Abschaffung des Maßregelvollzug ist in Gang gekommen, seit die Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie (DGSP) im März letzten Jahres ihren Beschluss der Forderung einer Abschaffung der §§ 20, 21, 63 und 64 StGB veröffentlicht hat, siehe die Kurzfassung anbei.

Mit freundlichen Grüßen
(Der Vorstand von die-BPE)

Künstliche Intelligenz droht

Wir empfehlen, sich diesen Podcast in der ARD mal an zu hören, um sich eine eigene Meinung zu bilden:
https://www.tagesschau.de/multimedia/audio/podcast-11km-341.html

Es wird berichtet, wie die neue künstliche Intelligenz geschickt ausgefragt wird und sie sich dann von sich aus mit Drohungen gegen den menschlichen Frager wendet. Kann man da schon von Emotion wie einem „Rache-Bedürfnis“ sprechen? Und wenn ja, wie kommt es zustande? Ganz sicher nie und nimmer durch irgendetwas Hirn-organisches. Die psychiatrisch-biologischen Blütenträume einer medizinischen Zuständigkeit erweisen sich mal wieder als über 100 jährige Schwindel-Wissenschaft, Fake Science.

Blödsinn hoch drei

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich.
Der Fernseh- Ober-Doktor Eckart von Hirschhausen in der Taz,  Zitat:
[…]Wir haben über eine Million Menschen, die psychisch krank sind aufgrund von Klima- und Umweltkrise. …
Ja, diese Zahl ist unfassbar. Metastudien zeigen, dass pro Grad Erwärmung 0,9 Prozent der Bevölkerung psychisch krank wird
Das ist ein verleumderisches Blödsinns³ Argument gegen alle, die südlich der Alpen leben und bei denen es durchschnittlich 1° wärmer als bei uns ist:  die Verteilung der Geisteskrankheit nach Temperatur. In Afrika leben dann wohl nur noch „psychisch Kranke“.

Der Fernseh Ober-Doktor gibt damit ein besonders krasses Beispiel für die „Ökologische Psychiatrie“, die die DGPPN zum Thema ihres Jahreskongresses gemacht hat.
Oh Herr, lass Hirn regnen.

Totgeschlagen in der Psychiatrie

Im Dinwiddie County bei Petersburg, USA, stehen 7 Polizisten und 3 Mitarbeiter einer Psychiatrischen Anstalt vor Gericht, weil sie einen Menschen so brutal zu Boden gedrückt haben, dass er erstickt ist. Davon gibt es einen eindeutigen Video-Beweis. Nachdem die Angehörigen des Opfers es gesehen hatten, erhoben sie schwere Vorwürfe gegen die Polizei. „Mein Sohn wurde wie ein Hund behandelt, schlimmer als ein Hund“, zitierten US-Medien letzten Donnerstag die Mutter des Opfers, Caroline Ouko. „Mein Sohn wurde gefoltert.“ Die Taz berichtet ausführlich hier.
Die Tat erinnert sehr daran, wie George Floyd zu Tode kam und das Geschehen in der Psychiatrie in Hamburg, wir berichteten hier.

Gefangen im System „Betreuung“

Die WDR Doku: Mein Wille zählt nicht berichtet, wie verloren man ohne PatVerfü ist, wenn einem nicht kluge und engagierte Freunde aus der Patsche helfen. Davon handelt dieses Video und beweist wieder einmal, wie abgründig die Macht von Betreuerinnen ist, die praktisch immer vom Gericht gedeckt wird:

Klinik macht Werbung für´s Absetzen

Optimale Hilfe beim  Absetzen von Psychopharmaka verspricht die Ameos Klinik in Bremen:
Von der Klinik gibt es einen 30 min Podcast mit dem Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Klinik, Prof. Uwe Gonther hier. Prof. Gonther zeigt sich als entschiedener Kritiker der Psychopharmakabehandlung und Befürworter des Absetzens. Wer also beim Absetzen sich nicht nur auf die Empfehlungen von Matthias Seibt verlassen will, sondern unbedingt stationäre ärztliche Unterstützung sucht, möge sich an die Ameos Klinik in Bremen wenden.

Eins wollen wir aber nicht unerwähnt lassen: wir wünschen uns von Prof. Uwe Gonther insbesondere, dass er seine Ehefrau, die Grüne Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestags, Dr. Kirsten Kappert-Gonther davon überzeugt, dass sie möglichst sofort die Abschaffung der §§ 20, 21, 63 und 64 in den Gesetzgebungsprozess einbringt und dafür diese Forderung insbesondere öffentlich, aber auch parteiintern und in der Regierungskoalition unterstützt.

Es geschehen noch Zeichen und Wunder:

Richterin wegen Rechtsbeugung verurteilt!
Im Januar berichteten wir hier
Nun hat das Landgericht Stade am Montag die Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft und Verteidigung verurteilt. Im Zeitraum von Mai 2016 bis Dezember 2017 hat die Richterin am Amtsgericht (AG) Rotenburg in 15 Fällen Betroffene gegen ihren Willen in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie untergebracht, ohne (rechtzeitig) eine Anhörung durchzuführen. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die verurteilte Amtsrichterin kann bis nächsten Montag Revision einlegen. Das hat sie auch, siehe hier. Hätte sie es  nicht getan, hätte sie sofort und dauerhaft ihr Richteramt und alle Pensionsansprüche verloren. Zudem dürfte sie mindestens für die nächsten fünf Jahre keinen juristischen Beruf ausüben, so die Pressesprecherin. Wahrscheinlich wird das Gericht aber sein Urteil gut begründet haben, weil schon das römische Recht den Grundsatz hatte, keine rechtliche Verfügung ohne dass der/die Betroffene vorher zu Wort gekommen ist. Dieser „eherne“ Grundsatz wurde verletzt und das will die Justiz nicht auf sich sitzen lassen. Das führte auch bei Richter Michael Irmlers zu einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung 2008, siehe Bericht vom SWR.

Lernen muss man daraus: Immer sofort aus einer Psychiatrie fliehen, bevor eine RichterIn gekommen ist, denn dann kann er/sie nicht mehr anhören und es kann kein entsprechender Beschluss gefasst werden. Wenn man erst in einer Psychiatrie (geschlossen oder teilweise offen) eingesperrt ist, ist es zu spät, weil dann die regelmäßig nur als Formalie notwendige richterliche Anhörung erzwungen durchgeführt werden kann. Oder man hat ist geschützt durch eine PatVerfü 🙂
Alle Prozess-Details zum hier Nachlesen.

Gutachten kostet 8.000-10.000 Franken

Eine Zürcher Psychiaterin warnt vor den «gesundheitsschädigenden Folgen» der Corona-Impfung. Das könnte sie jetzt die Zulassung kosten, siehe hier.
Sie soll sich einer psychiatrischen Begutachtung stellen, die sie in Höhe von 8.000-10.000 Franken selbst bezahlen muss! Ganz schön teuer – so zersetzt sich die Psychiatrie auch in der Schweiz selber 🙂

Diagnonsens

Ein lustiges 3 min Zeichentrick Video von ARTE über  psychiatrischer Diagnonsens:
Was ist ein narzisstischer Perverser? | Wer nicht fragt, stirbt dumm siehe hier. Prädikat empfehlenswert!

PatVerfü runderneuert

Am 1.1.2023 ist ein novelliertes Betreuungsrecht in Kraft getreten. Wir haben dies zum Anlass genommen, das alte PatVerfü Formular auf einen neuen, aktuellen Stand zu bringen. Materiell hat sich nichts geändert, aber z.B. haben die alten §§ neue Ordnungsnummern im bürgerlichen Gesetzbuch bekommen. Das heißt, für jede erstmals nach dem 1.1.2023 neu errichtete PatVerfü sollte nur der neue Text hier von dieser Website heruntergeladen und verwendet werden:  https://www.patverfue.de/formular
Es steht weiter kostenlos sowohl Notaren wie auch für den privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch zur Verfügung.

Gleichzeitig heißt das, dass jede PatVerfü®, die vor dem 31.12.2022 ausgefüllt und unterzeichnet wurde, unverändert so gültig und rechtswirksam ist. Sollte man aber eine PatVerfü®, die vor dem 31.12.2022 ausgefüllt wurde, z.B. verräumt haben, und will diese mit diesem alten Datum wiederherstellen, bitte das alte Formular verwenden, dass darunter zu finden ist und unverändert heruntergeladen werden kann.