UN und BGH bestätigen unseren Standpunkt

UN Komitee rügt BRD wegen deren Zwangspsychiatrie

Wie schon seit 14 Jahre von uns immer wieder betont wird, ist nun auch im 2. und 3. Staatenbericht über die BRD des UN-BRK Komitees „Selbst- oder Fremdgefährdung“ als Grund zum Einsperren nach PsychKG in aller Deutlichkeit ausgeschlossen worden. Diese Klarstellung erfolgte nach dem Ausdruck tiefster Besorgnis über alle Zwänge im Gesundheitswesen (siehe Seite 8 von 17 hier). Dabei wird auch auf die sog. Guidelines (Leitlinien) verwiesen, die auf Seite 23 von 27 unter Punkt 7.  ganz deutlich werden (siehe hier).

Anzumerken ist, dass die BRD sich in Artikel 1 GG Absatz 2, also als allererstes, oberstes Grundrecht neben der Würde, festgeschrieben hat:

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Die BRD hat die UN-BRK als Paket und ohne Vorbehalte ratifiziert, also mit den Bestimmungen darin, dass das UN-BRK Komitee die Interpretation vornimmt!
Um das Lesen zu erleichtern, hier die Übersetzung aus dem Englischen:

Seite 8 von 17:
Freiheit und Sicherheit der Person (Art. 14)
29.   Der Ausschuss ist zutiefst besorgt:
(a)   über die Zwangsinstitutionalisierung und Zwangsbehandlung von Menschen mit  Behinderungen aufgrund ihrer Beeinträchtigung in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe und anderen Einrichtungen, psychiatrischen Anstalten und forensisch-psychiatrischen Betreuungseinrichtungen;  Lesen Sie mehr »

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, was wir zu PatVerfü inkl. Vorsoregevollmacht seit 15 Jahren gesagt haben:
Der BGH hat in seinem Beschluss vom 14.07.2021 – XII ZB 135/21 folgendes bestätigt:

  • kein Gutachten nach § 280 FamFG nötig bei Nichtbestellung eines Betreuers
  • Geschäftsfähigkeit nur bei konkreten Anhaltspunkten anzweifelbar (deshalb ist die notarielle Beurkundung sehr hilfreich!)
  • freier Wille trotz frühkindlicher Hirnschädigung beim Betroffenen
  • Vorsorgevollmacht verhindert Betreuerbestellung

Zusammenfassend dargestellt: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-sachverstaendigengutachten-im-betreuungsverfahren

DGPPN – Bilder der Demo Nov. 2023

Heute war die erste der 3 Demonstrationen vor dem Eingang zum DGPPN Kongress. Insbesondere dienen sie dazu, die Ergebnisse des Essay-Wettbewerbs bekannt zu machen:
Maßregelvollzug verletzt die Würde!
Schon an diesem Tag konnten wir weit über 1100  der 8 seitigen Flugblätter verteilen. Nach den RichterInnen des Bundesverfassungsgerichts und der Strafsenate des Bundesgerichtshofs, sowie allen Abgeordneten des Bundestages sind damit auch die in der Psychiatrie Beschäftigten über die Missachtung des höchsten Wertes unserer Verfassung informiert. Weder sollte in einer Forensik irgendjemand arbeiten dürfen, noch arbeiten wollen – um kein Geld der Welt!  Dass es zunehmende Schwierigkeiten bereitet, entsprechende Fachärzte zu finden, ist ermutigend und wird in dieser Meldung aus Niedersachsen berichtet.

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Offener Brief an Dunja Mijatović

Ambulante Zwangsbehandlung droht!
Offener Brief an Dunja Mijatović, die Menschenrechtskommissarin des Europarates

Sehr geehrte Frau Mijatović,

Sie haben am 26.06.2019 in ihrer Rede bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über das „Ende des Zwanges im Bereich der psychischen Gesundheit: die Notwendigkeit eines menschenrechtsbasierten Ansatzes“ gesprochen. (siehe hier)
Am nächsten Dienstag, den 28.11. haben Sie in Berlin ein Treffen mit der LIGA Selbstvertretung.
Wir müssen berichten, dass genau entgegen gesetzt zu ihrer Rede beim Europarat, hier in Baden Württemberg, überraschenderweise unter Führung eines Grünen Gesundheitsministers, Manfred Lucha, versucht wird, die Entrechtung in der Psychiatrie, insbesondere die folterartige Zwangsbehandlung in die Behausungen psychiatrisch verleumdeter Personen hinein zu tragen. Euphemistisch wird das als gerichtliche Behandlungsweisung verbrämt, im Klartext ist es ambulante Zwangsbehandlung. Das ist eine umfassende Psychiatrisierung der Gesellschaft unter dem Vorwand, zukünftige angebliche „Gefährder“ pharmakologisch zu „entschärfen“.
Das Groteske an der Situation ist, dass der Versuch, ambulante Zwangsbehandlung durch ein Gesetz zu legalisieren, im Bundestag (Bundesrecht bricht Landesrecht) von allen Parteien verworfen wurde, siehe das Protokoll der Bundestagesdebatte vom 4.3.2004 ab Seite 8409 hier: https://dserver.bundestag.de/btp/15/15094.pdf

Die Proteste der Betroffenen bei einer Tagung in Zweifalten wurden bisher ignoriert, ja die Zwischenbemerkung mit einer Trillerpfeife wurde mit einer Verletzung im Gesicht der Protestierenden quittiert.

Bitte melden Sie sich schnell möglichst bei dem Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, Manfred Lucha, und fordern ihn auf, diesen Versuch die Menschenrechte zu missachten, sofort abzubrechen. Insbesondere die CRPD verbietet solche Experimente. Auch der (Grüne) Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, sollte entsprechend informiert werden.

Weitere Informationen hier:
•    https://www.zwangspsychiatrie.de/2023/09/warum-wir-nein-sagen/
•    https://www.zwangspsychiatrie.de/2023/10/demonstration-in-zwiefalten/
•    https://www.zwangspsychiatrie.de/2023/10/typisch-psychiatrisch-zwischenfall-bei-der-tagung/

Mit freundlichen Grüßen
(Für den Vorstand von die-BPE:   René Talbot   und   Uwe  Pankow)

Einen beinahe gleichlautenden offenen Brief hat auch der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener heute an die Menschenrechtskommissarin des Europarates gesendet, siehe hier.

Abgesang der biologischen Psychiatrie

Am 22. Juli 2023 wurde im Deutschlandfunk Kultur ein Bericht mit dem erhellenden Titel:
Depressionen sitzen weder im Gehirn noch in den Genen
gesendet:
https://www.deutschlandfunkkultur.de/psychische-erkrankungen-depressionen-sitzen-weder-im-gehirn-noch-in-den-genen-dlf-kultur-8ac7883c-100.html
Trotz jahrzehntelanger Forschung konnte bislang nicht bewiesen werden, dass psychische Störungen vom Gehirn oder den Genen ausgehen. Nun stimmt der Neurowissenschaftler Felix Hasler mit durchschlagenden Argumenten in der Sendung den Abgesang der biologischen Psychiatrie an. Schade, dass er sich scheut, den richtigen Schluss zu ziehen, dass es gar keine psychischen Krankheiten gibt (siehe unsere FAQ Frage 1). Dass es sie gäbe, soll nur vortäuschen, dass Ärzten damit legitimieren könnten, ihre Macht und Gewalt auf angeblich „wissenschaftlich, objektiver Grundlage“ aus zu üben. Trotz des Kategorienfehlers meinen sie, „Gutachten“ mit akademischen Ernst verfassen zu könnten – Gert Postel lässt grüßen.
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Ganz interessant:
die Diskussion um den § 63 kommt in Fahrt, siehe heutige Meldung der Zeit/dpa.

Therapeutische Staat will sich weiter ausbreiten

Die Krake „Zwangspsychiatrie“
von Dr. Ulrich Lewe

1. Eine Gesetzesänderung läuft ins Leere
Im Jahr 2016 wurden durch Änderungen am § 67 StGB eine Verschärfung der Verhältnismäßigkeitskriterien vor allem nach sechs- oder zehnjähriger Aufenthaltsdauer vorgenommen. Absicht war, den Anstieg der Zahl der Untergebrachten nach § 63 StGB zu beenden. Was dann passierte, lässt sich dem Kerndatensatz für den Maßregelvollzug entnehmen.

Zunächst sinkt, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, die Zahl der Untergebrachten von 5734 (2016) auf 5397 (2019), um dann wieder kontinuierlich auf 5798 (2021) anzusteigen und damit das Niveau von 2016 zu übertreffen. (Alle Zahlen ohne Bayern und Baden Württemberg)
Wie kann das passieren?

Relativ einfach, indem das MRV-System (Rechtssprechung und Psychiatrie/Gutachter) einfach mehr vorläufig Untergebrachte nach § 126a StPO produziert und somit den Nachschub sichert. Im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe stieg beispielsweise die Zahl der vorläufig Untergebrachten von 110 (2016) auf 175 (2021) an.

Es ist, als ob das MRV-System nach einem ersten Schock dem Gesetzgeber den Stinkefinger zeigt und sagt, „du kannst mich mal“ und im übrigen ein Beleg für die These von Heinz Kammeier, dass ein juristisches Herumbosseln am MRV-System nichts bringt.

2. Der Strafvollzug zieht nach
Ziemlich unbemerkt von einer größeren (Fach-)Öffentlichkeit hat der Gesetzgeber zum 01.10.2023 die Möglichkeit von psychiatrischen, psychotherapeutischen und soziotherapeutischen Therapieweisungen in das Strafgesetzbuch (§ 56c StGB) und die Strafprozessordnung (§ 153a StPO) eingebaut.

Beide Weisungsmöglichkeiten haben mehr oder weniger starken Zwangscharakter. Denn: Wer Weisungen nach § 56c StGB nicht nachkommt, hat Sanktionen zu erwarten, die von einer Geld- bis zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe reichen (§ 68b StGB). Lesen Sie mehr »

Therapeutischer Staat als Krake

Alarm: Der therapeutische Staat will sich noch weiter ausbreiten
Gestern wurde vom NDR berichtet, dass in Niedersachsen künftig alle Ärzte angeblich „psychisch Kranke“ einweisen können sollen!
Der Hintergrund sind fehlende Psychiater 🙂
Es freut uns selbstverständlich, dass unser schon viele Jahre lang gemachte internationaler Hinweis: „Psychiater – staatlich geschützte Verbrecher“ offenbar gefruchtet hat.
Eine vorläufige behördliche Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar, teilte die Staatskanzlei am Montag in Hannover mit. Sie sei nur zulässig, wenn die Gefahr für Betroffene oder andere auf eine andere Weise nicht abgewendet werden kann. Bislang sieht das Gesetz vor, dass ausschließlich Ärzte mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie ein entsprechendes ärztliches Zeugnis erstellen dürfen. Angesichts des Mangels an solchen Experten sollen künftig alle approbierten Ärztinnen und Ärzte ein solches Zeugnis ausstellen können.

Landtag soll Gesetzesänderung beschließen
Die rot-grüne Landesregierung will dafür das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke ändern, hieß es weiter. Ein entsprechender Entwurf wurde am Montag beschlossen. Er soll nun in den Landtag eingebracht werden. Zitiert aus diesem Bericht:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Alle-Aerzte-sollen-kuenftig-psychisch-Kranke-einweisen-koennen,psychiatriegesetz100.html
Da gibt es nur eine Antwort: Insbesondere in Niedersachsen müssen alle eine PatVerfü haben, die möglichst jeder/m behandelnden ArztIn vor jeder Untersuchung gezeigt werden sollte – spätestens dann, wenn er/sie sich irgendwie anmaßen sollte, das Verhalten zu beurteilen.
Denn nur dann gilt: Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!

7.500 € Schadensersatz

Für die Zeit vom 19.08.2016 bis zum 11.10.2016 steht der Klägerin gegen die Beklagte als Klinikträgerin ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 7.500 € zu. Im Hinblick auf das Fehlen nicht-medikamentöser Behandlungsangebote [in der Zwangspsychiatrie] entsprach die Behandlung des Klägers nicht den seinerzeit bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards und war damit pflichtwidrig. Zitiert aus dem Urteil 1 U 78/22 des 1. Zivilsenats des Oberlandesgericht Hamburg vom: 17.03.2023. Das ganze Urteil zum Honig daraus saugen hier:  https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/JURE230050124

Demonstration vor dem DGPPN Kongress

Aufruf zum Protest:
Maßregelvollzug verletzt die Würde
Dagegen demonstrieren der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener am 29.11., 30.11. und 1.12.2023 jeweils ab 7.45 Uhr vor dem Eingang des DGPPN Kongresses im CityCube Berlin, Messedamm 26, Berlin

Die Würde des Menschen ist erster und oberster Wert im Grundgesetz Artikel 1 Abs. 1.
Die §§ 20, 21, 63 und 64 des Strafgesetzbuches zur Legalisierung des Maßregelvollzugs sind damit unvereinbar. Das ist das Ergebnis eines Aufsatz-Wettbewerbs, in dem Prof. Heiner Bielefeldt, Prof. Helmut Pollähne und Dr. Martin Zinkler als Jury 5 Texte aus der short List ausgezeichnet haben. Sie sind hier veröffentlicht:  http://die-bpe.de/essay.htm
Damit sind nicht nur die politisch Verantwortlichen für diese Gesetzgebung, sondern auch die Justiz und alle, die mit diesen rechtlichen Regelungen ihr Handeln im Vollzug in der forensischen Psychiatrie legitimieren, aufgefordert, diese Verletzung sofort zu unterbinden.

Wir stellen die Machtfrage II

Ja, wenn’s der „Gesundung“ dient: Psychedelische Substanzen, wie LSD und „Wunder Pilze“ wurden von Ärzten verteufelt, verbannt und verboten: Psychedelische Substanzen wurden lange Zeit als „Drogen“ verleumdet. Doch in der Schweiz war es dank einer Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit immer möglich, mit ihnen zu forschen. Seit 15 Jahren blüht die Psychedelika-Forschung wieder auf.
3 Sat berichtet am 5.11. : Psychedelika in der Therapie – die Forschung holt auf
Im ARD Weltspiegel wurde am 5.11.berichtet: Mexiko: Rausch durch Pilze

Nun auf einmal werden Psychedelika zur „Heilung“ beforscht und empfohlen. Man sieht, wie willkürlich das Ärzteregime ist und nur zu behindern versucht, was wir mit dem Recht auf unseren eigenen Körper einnehmen wollen, und befehlen wollen, was sie uns mit Gewalt einnehmen lassen bzw. spritzen wollen. Es ist also alles keine „Gesundheits-“ sondern eine Macht-Frage, die mit staatlicher Gewalt exekutiert wird, siehe auch: Wir stellen die Machtfrage und Drogen für alle.

Maßregelvollzug verletzt die Würde

In dem Essay Wettbewerb des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener und der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener zu der Frage:

Nach Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. 
Verstoßen die §§ 20, 21, 63 und 64 des Strafgesetzbuches daher gegen das Grundgesetz?

hat die Jury 5 Texte aus der short List ausgezeichnet. Sie sind hier (zusammen mit der Jury) veröffentlicht:  http://die-bpe.de/essay.htm

Die Jury bestand aus:

  • Prof. Dr. Dr. Heiner Bielefeldt
    Erster Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte 2003-2009
    Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik am Institut für Politische Wissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen
  • Prof. Dr. Helmut Pollähne
    Rechtsanwalt und Strafverteidigung in allen Instanzen
    Verteidigung in Vollstreckung und Vollzug (Straf-/Maßregelvollzug) | Drogenrecht
    Medizinstrafrecht Jugendstrafrecht
    Menschenrechte und Psychiatrie (langjähriger Redakteur von „Recht & Psychiatrie“)
  • Dr. Martin Zinkler
    Psychiater und Psychotherapeut
    Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Gesundheit Nord, Bremen
    Redaktion der Zeitschrift „Recht & Psychiatrie“

Nur als Anregung die ausgezeichneten Texte von Aurelia Volland, Kerstin Tiedtke, Vera Dünhaupt, Catherine Hyland und Ákos Silló zu lesen, ein Zitat:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das „Sonderstrafrecht“ des Maßregelvollzugs nach §§ 20, 21. 63, 64 StGB sowohl aus juristischer als auch aus philosophischer Perspektive gegen die Würde des Menschen verstoßen. Eine Sonderbehandlung für eine bestimmte Gruppe von Tätern ist nicht gerechtfertigt und degradiert die Betroffenen zu Objekten des Staates. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verletzung der Grundrechte im Fall Mollath anerkannt.
Die jahrelange Demütigung durch Forensik und Justiz kann damit nicht ungeschehen gemacht werden. Jedoch kann der Verlust der Würde, der mit der Demütigung einher geht, wiederhergestellt werden. Vielen Betroffenen wird jedoch nicht wie im Fall Mollath im Nachhinein die Verletzung ihrer Grundrechte zugesprochen, so dass sie infolge der Behandlung als Objekt unter ihrem Verlust der Würde ein Leben lang gezeichnet sind. Damit es gar nicht erst zu einem Eintritt des Würdeverlusts kommt, müssen die bestehenden Gesetze verändert werden. Unter der aktuellen Gesetzeslage ist die Menschenwürde nicht unantastbar….

Gegen die Verletzung der Würde durch den Maßregelvollzug demonstrieren wir am 29.11., 30.11. und 1.12. jeweils ab 7.45 Uhr vor dem Eingang des DGPPN Kongresses im CityCube Berlin, Messedamm 26, Berlin