Offener Brief an alle Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags
Niedersachsens Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht, das Grundgesetz und die Menschenrechte
Sehr geehrte/r Landtagsabgeordnete/r
am Do 19.2. und am 19.3. tagt der Gesundheitsausschuss des Niedersächsischen Landtags und berät die beiden Entwürfe des „Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke“ (NPsychKHG). Beide sind ein böser Rückschritt, denn die Zwangspsychiatrie hat international einen historischen Zusammenbruch ihrer Legitimation hin zu nehmen. Wie inzwischen bekannt geworden ist, hat Mexiko schon 2022 gesetzlich anerkannt:

Mexiko: Zwangspsychiatrie ist Folter

Rita Süssmuth, steh uns bei!
Die Landesregierung hat am Dienstag 20.1.2026 dem Entwurf eines „Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke“ (NPsychKHG) zugestimmt, die Einbringung in den Landtag beschlossen und das in einer Pressemitteilung veröffentlicht.
Wir markieren die gefährlichsten Passagen in rot und kursiv und kommentieren anschließend:
Mit der vorliegenden Neufassung des Gesetzes wird das NPsychKG....

Tödlicher Brand im Helios-Klinikum Pforzheim
Karlsruhe, 04.01.2026. Der Brand am 02.05.2023 in der Notaufnahme des Helios-Klinikums Pforzheim hatte zum Tod eines fixierten Patienten geführt. ... K. verbrannte bei lebendigem Leib und vollem Bewusstsein. Für seine Fesselung gab es weder einen richterlichen Beschluss noch die rechtlich vorgeschriebene Sitzwache. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat deshalb Anklage gegen mehrere Ärzte und Krankenpfleger wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge erhoben, das Landgericht Karlsruhe das Hauptverfahren eröffnet, das nun am 29.01.2026 um 9.00 Uhr beginnt..

Raus aus der Gefahrenzone als sog. „Gefährder“ verfolgt zu werden
Hinweis auf diesen aktuellen Entschließungsantrag im Bundesrat:
Großangriff auf psychiatrisch verleumdete Menschen - Stasi 2.0 ?
Am 19.12. wurde im Bundesrat als TOP 42 dieser Entschließungsantrag (Drucksache BR 717/25) verabschiedet (Die 5 1/2 minütige Rede des Sozialministers von Niedersachsen, Dr. Andreas Philippi ist hier veröffentlicht. Wem wird dabei nicht speiübel?):
Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch
Die Bundesregierung soll drin vom Bundesrat auffordert werden, insbesondere den Austausch von Gesundheitsdaten und den Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden...

Die frohe Botschaft
Knockout der Zwangspsychiatrie durch diesen Doppel-Punch:
A) Die DGPPN ist eingeknickt:
https://www.zwangspsychiatrie.de/auch-die-dgppn-anerkennt-mit-patverfue-geisteskrank-ihre-eigene-entscheidung/
B) Die Behauptung, es gäbe eine psychische Krankheit, erfährt einen modalen Kollaps:
https://www.zwangspsychiatrie.de/der-modale-kollaps-der-behauptung-es-gaebe-eine-psychische-krankheit/
Eine Sprachhandlung (die PatVerfü) wirkt als ein performativer Akt:
• Sie löscht die Möglichkeit der objektiven Zuschreibung.
• Krankheit existiert nicht mehr als „Faktum“, sondern nur als kontingente Meinung.
• Das ist der „modale Kollaps“: Die Modalität „möglich“ wird auf „unmöglich“ reduziert, und die Kategorie „Krankheit“ verliert ihren Status als objektive Entität.
Die Pointe ist, dass sie diese ontologische Wirkung hat: Es gibt keine "Psychische Krankheit" mehr. Sie ist modal kollabiert!
Weil die psychiatrisch Tätigen das (noch) nicht werden glauben wollen, empfehlen wir weiter, eine PatVerfü zu haben.

Ein Antagonismus in der DGPPN
Die Gegner der gewaltfreien Psychiatrie schlafen nicht. Sie versuchen (wie immer) sich als die angeblich wahren Beschützer der Geisteskranken auf zu spielen, zeigen ihren Paternalismus ganz offen. Die Befürworter der gewaltfreien Psychiatrie verteidigen die Gewaltfreiheit mit einer klugen, Menschenrechte basierten Gegenrede in der Recht & Psychiatrie 4/2025, siehe hier. Beide Seiten stehen sich ...

Besser nie ein psychiatrisches Gutachten mitmachen
Die zwangspsychiatrische Gesetzgebung bzw. die entsprechende Rechtsprechung kann sehr wohl auch psychiatrisch Tätige in den Knast bringen. Bezeichnend an diesem Fall ist aber, dass der Arzt den um eine diagnostische Beurteilung Bittenden genug Geistesfähigkeit zugesprochen hatte, damit er sein grundrechtlich geschütztes Recht auf seinen Körper, also auch sich umzubringen, wahrnehmen könne und dabei Sterbehilfe in Anspruch nahm. Der Arzt wurde aber wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu 3 Jahren Knast verurteilt, siehe hier. Es scheint sich...

Ambulante Zwangsbehandlung: zwei Stellungnahmen
Zwei gut begründete und wichtige Stellungnahmen zur Neuregelung des § 1832 BGB (ambulante Zwangsbehandlung) zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26.11.2024:

Soll die Psychiatrie zur Stasi werden?
Sicherungsverwahrung ohne Strafprozess? Zusammen mit der CDU zündelt die SPD in Hessen mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes, siehe den Entwurf hier. Aus der Begründung: ..die Entlassungsmeldungen an die Ordnungs- und Polizeibehörden (sollen) nicht generell, sondern nur in begründeten Einzelfällen erfolgen müssen. Entscheidend ist, ob aufgrund einer fundierten ärztlichen Einschätzung zu befürchten ist, dass ohne eine ärztliche Weiterbehandlung eine begründete Fremdgefährdung bestehen könnte. [Also Entlassungen am besten immer der Polizei melden!]...

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