Kommentar – Last Exit

Jetzt ist für die Ärztinnen und Ärzte die letzte Gelegenheit, sich von den ärztlichen Verbrechen derer in ihren Reihen zu trennen, die mit Zwang und Gewalt Menschen und deren Menschenrechte verletzen und gegen die medizinischen Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation WHO verstoßen. Noch können sie es würdig unter sich abmachen und nicht der Staat als "großer Bruder" muss es tun. Das ist vor allem eine Machtfrage, denn sonst würde die eigene Schwäche gegenüber staatlicher Macht offenkundig werden, wenn sie diese Chance verstreichen ließen und gezwungen werden müssten.

WHO läßt die Zwangspsychiatrie fallen

Versteckt in neuen Leitlinien, die die WHO zusammen mit dem Hochkommisiariat für Menschenrechte für die UN herausgibt, wird die Zwangspsychiatrie fallen gelassen. Offensichtlich wird das daran, dass alle Staaten aufgefordert werden, den Maßregelvollzug und dessen Vorhof, die Begutachtung auf Schuldunfähigkeit, abzuschaffen. Wir haben diesen Teil der Leitlinien ab Seite 116 unten übersetzt https://www.who.int/publications/i/item/9789240080737 Damit dürfte die Diskussion um die Abschaffung der §§ 20, 21, 63, 64, wie sie von uns seit langem und seit 2022 ebenfalls von der DGSP gefordert wird, eine ganz andere Dynamik bekommen, denn nun ist der Gesetzgeber aus gesundheitlichen Gründen aufgefordert, diese §§ subito ab zu räumen. Sowieso verstoßen sie gegen den höchsten Wert unserer Gesellschaft und deren Grundgesetz, die Würde, siehe: https://die-bpe.de/essay.htm

Menschenrechte? Na wenn´s der Gesundung dient :-)

In den gemeinsamen Leitlinien von UN und WHO: https://www.who.int/publications/i/item/9789240080737# wird auch auf Seite 111 (unten übersetzt) der Maßregelvollzug, insbesondere die psychiatrische Begutachtung als Eingangsvoraussetzung, abgeräumt. Mit weit reichenden Folgen, denn wenn in keinem Strafverfahren mehr mit einer psychiatrischen Untersuchung  ein Sonderrecht angewendet werden kann, dann selbstverständlich erst recht nicht in einem polizeirechtlichen, zivilrechtlichen oder betreuungsrechtlichen Verfahren. Mag auch die Wortwahl "psychische Erkrankungen und psychosozialen Behinderungen" sicher nicht die Unsere sein, aber das spielt dann auch keine Rolle mehr, wenn die psychiatrischen Sondergesetze alle abgeschafft sind und stattdessen gilt: Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Ein Sonderlob an Martin Zinkler, der ein Mitautor dieser Leitlinien ist.

Man merke sich: die Zwangspsychiatrie muss nicht mehr nur aus menschenrechtlichen Gründen, sondern auch aus medizinischen Gründen abgeschafft werden, aber nicht etwa weil deren Drogen oder Elektroschock usw. schädlich wären, sondern weil sie Zwang und Gewalt anwendet!

Proklamation des Wegs zur Befreiung

Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener hat am 9.1.2024 beschlossen: Der Weg zur Befreiung. Proklamation eines Reform-Prozesses auf internationaler wie nationaler Ebene...

DGSP weitert den Blick

Dieser ausgezeichnete Artikel von Heinz Kammeier (Mitglied im Kartell gegen § 63) in der Soziale Psychiatrie 1/2024 dazu, wo und wie psychiatrische Zwangsmaßnahmen einzuordnen sind...

UN und BGH bestätigen unseren Standpunkt

Wie schon seit 14 Jahre von uns immer wieder betont wird, ist nun auch im 2. und 3. Staatenbericht über die BRD des UN-BRK Komitees „Selbst- oder Fremdgefährdung“ als Grund zum Einsperren nach PsychKG in aller Deutlichkeit ausgeschlossen worden...

Abgesang der biologischen Psychiatrie

Am 22. Juli 2023 wurde im Deutschlandfunk Kultur ein Bericht mit dem erhellenden Titel Depressionen sitzen weder im Gehirn noch in den Genen gesendet...

Therapeutische Staat will sich weiter ausbreiten

Im Jahr 2016 wurden durch Änderungen am § 67 StGB eine Verschärfung der Verhältnismäßigkeitskriterien vor allem nach sechs- oder zehnjähriger Aufenthaltsdauer vorgenommen...

Wir stellen die Machtfrage II

Ja, wenn’s der “Gesundung” dient: Psychedelische Substanzen, wie LSD und “Wunder Pilze” wurden von Ärzten verteufelt, verbannt und verboten: Psychedelische Substanzen wurden lange Zeit als “Drogen” verleumdet. Doch in der Schweiz war es dank einer Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit immer möglich, mit ihnen zu forschen. Seit 15 Jahren blüht die Psychedelika-Forschung wieder auf. 3 […]

Maßregelvollzug verletzt die Würde

In dem Essay Wettbewerb des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener und der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener zu der Frage: Nach Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar.  Verstoßen die §§ 20, 21, 63 und 64 des Strafgesetzbuches daher gegen das Grundgesetz? hat die Jury 5 Texte aus der short List ausgezeichnet. Sie sind hier (zusammen mit […]

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