Selbstbetrug beenden – Ehrlich machen
Eine Erklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener und des Werner-Fuß-Zentrums:
Es gibt kein psychiatrisches Wissen
Wissen wird als wahre, gerechtfertigte Überzeugung beschrieben. Wesentlich ist, dass Wissen das Kriterium erfüllen muss, wahr zu sein. Dass eine psychiatrische Aussage wahr ist und nicht nur per Deklaration als wahr behauptet wird, das kann Zwangspsychiatrie nicht erfüllen. Da es gar keine psychische Krankheit* gibt, wenn man sie nicht haben will, kann es dann auch kein Wissen über dieses individuelle und subjektive Bedürfnis ohne objektive Grundlage geben, siehe unsere FAQ.
Dass es kein psychiatrisches Wissen gibt, wird an diesen beiden im vergangenen Jahr begangenen Gewalttaten besonders offensichtlich – zwei Taten, ein Muster
- die Tötungen in der Leipziger Fußgängerzone am 4. Mai 2026,
- die Messerattacke am 23.05.2025 im Hamburger Hauptbahnhof, bei der eine Frau 18 Menschen verletzte.
Beide TäterInnen hatten eines gemeinsam: Sie wurden kurz zuvor aus psychiatrischen Einrichtungen auf eigenen Wunsch entlassen.
Diese zeitliche Nähe ist kein Zufall, sondern ein Symptom eines grundlegenden Problems: Die Psychiatrie behauptet, Wissen über Ursachen, Gefährlichkeit und Prognosen psychischer Zustände zu besitzen – doch die Realität zeigt, dass sie keine dieser Behauptungen einlösen kann.
Der Hamburger Fall: 32 Einweisungen, keine Erkenntnis
Die Fakten aus dem Hamburger Verfahren sind eindeutig, siehe hier.
- Die Frau war 32 Mal in psychiatrischer Behandlung.
- Sie wurde immer wieder entlassen, obwohl sie mehrfach auffällig wurde
- Axt im Zug (Februar 2024)
- Angriff auf den Vater mit den Worten „jetzt wird gemordet“ (Januar 2025)
- Einen Tag vor der Tat wurde sie aus der Psychiatrie entlassen.
- Die Klinik erklärte, es habe „keinen medizinischen Befund“ für eine weitere Unterbringung gegeben.
- Die Richterin sagte zurecht: „Wir haben bis zu so einer schweren Tat kaum eine Möglichkeit, psychisch kranke Menschen wegzusperren.“
Die Anwältin widersprach:
- Es sei mehrfach beantragt worden, die Frau dauerhaft unterzubringen.
- Die Psychiatrie habe dies abgelehnt.
- Sie sprach von einer Fehleinschätzung.
Was zeigt dieser Widerspruch? Dass Psychiatrie keine objektiven Kriterien besitzt. Dass dieselben Akten, dieselben Symptome, dieselben Verhaltensweisen zu entgegengesetzten Bewertungen führen. Dass psychiatrische Diagnosen Interpretationen sind, keine Erkenntnisse.
Der Leipziger Fall: dieselbe Struktur
Auch in Leipzig wurde der Täter kurz nach einer psychiatrischen Entlassung gewalttätig. Die Parallele ist frappierend:
- Psychiatrie diagnostiziert.
- Psychiatrie behandelt.
- Psychiatrie entlässt.
- Psychiatrie erklärt nach der Tat, man habe „nichts ahnen können“.
Die Öffentlichkeit hört dann dieselben Formeln: „psychisch krank“, „Stimmen gehört“, „Realitätsverlust“, „unberechenbar“.
Doch diese Begriffe erklären nichts. Sie sind nachträgliche Etiketten, die so tun, als hätten sie etwas vorhergesagt.
Warum Psychiatrie kein Wissen hat
Keine Ursachen Kenntnis
Psychiatrie behauptet, Verhalten aus „Krankheiten“ erklären zu können. Doch:
- Es gibt keine biologischen Marker für Schizophrenie, Depression, Bipolarität usw.
- Es gibt keinerlei Tests, die Gefährlichkeit messen könnten.
- Es gibt keine objektiven Kriterien, die Entlassungsentscheidungen leiten.
Die Hamburger Klinik sagte:
„Es gab keinen medizinischen Befund für eine weitere Unterbringung.“ Das heißt: Es gibt keinen Befund, der irgendetwas zuverlässig anzeigt.
Keine Prognosefähigkeit
Wenn Psychiatrie Wissen hätte, müsste sie vorhersagen können:
- Wer gefährlich ist.
- Wer stabil ist.
- Wer entlassen werden kann.
Doch beide Fälle zeigen: Psychiatrie kann nichts davon.
Die 32 Voraufenthalte der Hamburger Frau beweisen nicht Wissen, sondern Ratlosigkeit.
Keine Konsistenz
Die Richterin sagt: „Wir haben kaum Möglichkeiten.“
Die Anwältin sagt: „Es wurde mehrfach beantragt, sie dauerhaft unterzubringen.“
Die Psychiatrie sagt: „Kein Befund.“
Drei Institutionen, drei widersprüchliche Deutungen – bei denselben Fakten. Das ist nicht Wissen. Das ist Interpretation unter Machtbedingungen.
Die epistemische Leerstelle:
Psychiatrie erklärt erst im Nachhinein
Psychiatrische Diagnosen funktionieren wie Horoskope:
- Vorher: keine Vorhersage.
- Nachher: alles passt plötzlich ins Bild.
Die Hamburger Frau „hörte Stimmen“. Der Leipziger Täter „war psychisch auffällig“. Doch diese Zuschreibungen erklären die Tat erst nachdem sie passiert ist. Vorher hatten sie keine Konsequenz. Sonst wären beide nicht entlassen worden.
Die politische Konsequenz: Wir handeln blind
Wenn eine Institution:
- weder Ursachen kennt,
- noch Prognosen stellen kann,
- noch konsistente Kriterien besitzt,
dann erzeugt sie kein Wissen, sondern die Verwaltung von Unsicherheit. Die Gesellschaft glaubt, Psychiatrie könne Gefahren verhindern. Die Realität zeigt: Sie kann es nicht.
Die Taten sind kein Beleg für „psychische Krankheit“, sondern sie beweisen nur das Scheitern eines angeblichen „Wissens“systems
Die beiden Fälle sind keine Belege für „psychische Krankheit“. Sie sind Belege dafür, dass Psychiatrie:
• nicht weiß, was sie diagnostiziert,
• nicht weiß, wen sie entlässt,
• nicht weiß, wen sie schützen kann,
• nicht weiß, was sie tut.
Die Taten zeigen nicht das Versagen einzelner Kliniken. Sie zeigen das Versagen eines Systems, das Wissen beansprucht, aber keines besitzt.
Wenn bei einer Tat ein Schaden bzw. Schuld entstanden ist, hat der Rechtsstaat eine Antwort, was mit den StraftäterInnen geschehen soll. Wenn vorher verlässlich nichts verhindert werden kann, muss ein prognostischer Wunsch eben unbefriedigt bleiben. Auf was als einziges gehofft werden kann ist, dass vor der Tat ins Vertrauen gezogene Personen so gut zureden können, dass der Plan aufgegeben wird, bevor die Tat geschehen ist. Grundvoraussetzung ist dabei, dass das Verhältnis auf Vertrauen basiert und eben genau kein Zwang und Gewalt angedroht, geschweige denn angewendet wird. Das kann als Institution aber nur eine Gewaltfreie Psychiatrie oder Priesterschaft mit Schweigegelübde für sich beanspruchen. Die Voraussetzung strikter Vertraulichkeit ohne Interessenkonflikte hatte aber auch die Pilotenvereinigung Cockpit zur Voraussetzung irgendeines Beistands gemacht, die nur einen Peer Support für geeignet hält, der auf Freiwilligkeit, vertrauliche Gespräche, geschulte Peer-Betreuer, Ressourcen und Kontaktwege, ggf. Notfallkontakte, Schulungen zu Krisenintervention und Seelsorge basiert. Jede Information eines Arbeitgebers oder Flugaufsicht lehnt sie konsequent ab. Der Sinn der zugesicherten Vertraulichkeit ist gerade, dass Pilot*innen ohne Angst vor Konsequenzen Hilfe suchen können.
Dieses Gewaltverbot wird besonders dringend, wenn der Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) berücksichtigt wird, also dass lieber zehn Schuldige freigesprochen werden sollen, als einen Unschuldigen zu verurteilen**
Dazu kommt, dass die Psychiatrie sich ehrlich machen müsste, ihre Unwissenheit zugeben und ihre Arroganz ablegen müsste.
Sie hätte sowieso allen Grund, ihren Selbstbetrug endlich aufzugeben, siehe: https://die-bpe.de/wp-content/uploads/2025/04/Der-Selbstbetrug.pdf
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* Im Übrigen beruht die Behauptung der Existenz einer „psychischen Krankheit“ auf dem Kategorienfehler, dass das Sprechen über Gründe grundsätzlich, kategorial ein Anderes ist, als das Sprechen über Ursachen. Ursachen werden in einem kausalen Zusammenhang erklärt, die in der Regel sogar experimentell wiederholt werden können, um sie so nach zu vollziehen. Logisch können Ursachen in einem raum-zeitlichen Koordinatensystem lokalisiert werden. Sie folgen zwingenden wenn-dann und nur dann Gesetzen. Hingegen sind Gründe in dem Sinne frei, dass aus denselben Gründen das Verschiedenste getan werden kann, wie aus den verschiedensten Gründe dasselbe. Gründe sind bedingt frei. Psychiatrische Behauptungen sind hingegen Zuschreibungen, werden per Abstimmung von psychiatrischen Gesellschaften aus der Taufe gehoben und wieder verworfen, werden einfach zu „Krankheiten“ definiert, „Krankheiten“ wie z.B. Drapetomanie (Weglaufsucht von Sklaven), Homosexualität usw, ohne die wesentlichen Kriterien für eine Krankheit erfüllen zu können. Aussagen mit einem Kategorienfehler sind logisch fehlerhaft und können keinen Wahrheitsanspruch erheben.
** Von William Blackstone In Commentaries on the Laws of England, Buch IV, Kapitel 27 so formuliert : “It is better that ten guilty persons escape than that one innocent suffer.”

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