
Besser nie ein psychiatrisches Gutachten mitmachen
Die zwangspsychiatrische Gesetzgebung bzw. die entsprechende Rechtsprechung kann sehr wohl auch psychiatrisch Tätige in den Knast bringen. Bezeichnend an diesem Fall ist aber, dass der Arzt den um eine diagnostische Beurteilung Bittenden genug Geistesfähigkeit zugesprochen hatte, damit er sein grundrechtlich geschütztes Recht auf seinen Körper, also auch sich umzubringen, wahrnehmen könne und dabei Sterbehilfe in Anspruch nahm. Der Arzt wurde aber wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu 3 Jahren Knast verurteilt, siehe hier. Es scheint sich...

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