Selbstbestimmung durch PatVerfü vorangig
- Wichtiges Urteil für die PatVerfü
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil vom 17.09.2024, Beschwerde-Nr. 15541/20, Spanien verurteilt und das grundlegende Recht aller Patienten auf Selbstbestimmung betont. Eine Zeugin Jehovas bekam bei einer Notoperation eine Bluttransfusion – trotz entgegenstehender Patientenverfügung. Der EGMR betonte, es sei nicht seine Aufgabe, den Gesundheitszustand der Betroffenen oder die Notwendigkeit der ärztlichen Behandlung zu beurteilen. Vielmehr komme es darauf an, ob die zuständigen Stellen den Willen der Patientin und damit deren Selbstbestimmungsrecht hinreichend berücksichtigt hätten. Spanien muss insgesamt 26.000 € Schadensersatz zahlen. Es lohnt sich also bis zur letzten Instanz durch zu klagen, wenn eine PatVerfü nicht beachtet werden sollte.
Der Frau wurde in der Notoperation also nicht nur das Leben gerettet, sondern die bekam auch noch 26.000 € Schadensersatz dafür, weil ihr Glaube dabei verletzt wurde. Deshalb ist es so wichtig, dass in der PatVerfü die Existenz irgendeiner psychischen Krankheit abgestritten wird, stattdessen der psychiatrische Sprachgebrauch und psychiatrische Diagnosen für eine schwere Persönlichkeitsverletzung und Verleumdung erklärt werden, sowie die Gefangennahme in einer Psychiatrie als eine schwere Freiheitsberaubung verboten werden. Das ist ein menschenrechtlich geschützter Glaube und jede psychiatrische Zwangsbehandlung wird so zur Folter, die gegen Jus cogens verstößt.
Ausführlicher Bericht hier: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/egmr-1554120-spanien-bluttransfusion-zeugin-jehovas-recht-auf-selbstbestimmung
- Kein Cent für die Zwangspsychiatrie! Dreht ihr den Geldhahn zu
Demonstration am 26.9: vor dem Gemeinsamen Bundesausschusses (der zentralen Schaltstelle für die Vergabe der Krankenkassengelder). Anlass: eine Tagung „Mental Health: Die Versorgung der Schizophrenie“
- Der Forensik von der Schippe gesprungen: Erfolg für RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah, beinahe wäre die Frau, der eine Kerze umgefallen war, in der Forensik verschwunden, siehe Video Berichte hier und das Ergebnis der Verhandlung hier
- Tritt der Einpeitscher für Zwangsmaßnahmen, Prof. Tilman Steinert wirklich in den Ruhestand?
Allerdings ist er ein Überzeugungstäter für Zwang und Gewalt in der Psychiatrie, wie man es hier nachlesen kann. Man kann also leider nur hoffen, dass er sein verbissenes Drängen auf die Ausweitung von Menschenrechte verachtenden Zwangsmaßnahmen endlich aufgibt.
- Was der Placebo-Effekt mit Teufelsaustreibungen gemeinsam hat.
Ein Mediziner vermutet, dass heutige Medikamententests ihren Ursprung in den Hexenprozessen des Mittelalters haben.
Bericht in der Neue Zürcher Zeitung vom 7.9.
- It’s Britney, Bitch!
Britney Spears führte von 2019 bis zum Ende ihrer Entmündigung 2021 einen Rechtsstreit um ihre Selbstbestimmung. Das Berliner Ensemble hat daraus einen musikalisch-erzählerischer Abend über unglückliche Liebe und Abhängigkeit, über Wahrheit und Wahrhaftigkeit im Pop, über Väter von Töchtern und über Töchter und ihre Väter inszeniert. Hier die Webpräsentation dazu.
Nächste Termine: 7.10., 11.10., 16.10.