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Zwangshandlung illegal
alles über die zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, die Gutachten dazu, die Reaktionen von Richtern und Medien finden Sie auf dieser Website: www.zwangspsychiatre/rechtliches/zwangsbehandlung-illegal
Unsere Erklärung dazu:
Denkschrift (als pdf zum Download)
Endlich:
Das Bundesverfassungsgericht hat die gewaltfreie
Psychiatrie verordnet!
Das Bundesverfassungsgericht
hat mit seinem Beschluss 2
BvR 882/09 am
15.4.2011 das Startsignal für die Freiheit von institutionalisiertem
Zwang und Gewalt in der Psychiatrie gesetzt.
Hurra -
darüber freuen wir uns!
Die deutsche Psychiatrie
entwickelte in
psychiatrischer Hybris den
Horror des systematischen Massenmords an ihren Gefangenen, der die
Blaupause für die Verbrechen an den europäischen Juden, Sinti, Roma und
Schwulen war und der bis 1949 andauerte. Unverändert wurde danach
zwangsweise diagnostiziert und behandelt, eingesperrt und entmündigt.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht durch grundgesetzkonformes
Urteilen allen legalisierten Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie den
Boden entzogen. Das ist das Signal dafür, dass in der BRD das
gesellschaftliche Projekt einer Psychiatrie, die nur noch zwanglos und
gewaltfrei betrieben wird, begonnen hat.*
Deutschland hat sich damit
weltweit an die Spitze einer Revolution der Gewaltfreiheit gesetzt,
indem endlich, endlich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
gerade auch in der Institution Psychiatrie ausnahmslos anerkannt wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat in
tatsächlicher
Hinsicht auch
Phantasien den Weg abgeschnitten, doch noch ein Gesetz zur neuerlichen
Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlungen schaffen zu können. In
seinem Beschluss hat es für die Durchführung von Zwangsbehandlungen
Bedingungen gesetzt, die es selbst für unerfüllbar erklärt. Zitat
Abschnitt 61 des Beschlusses:
cc) Über die Erfordernisse der Geeignetheit und Erforderlichkeit hinaus ist Voraussetzung für die Rechtfertigungsfähigkeit einer Zwangsbehandlung, dass sie für den Betroffenen nicht mit Belastungen verbunden ist, die außer Verhältnis zu dem erwartbaren Nutzen stehen. Die Angemessenheit ist nur gewahrt, wenn, unter Berücksichtigung der jeweiligen Wahrscheinlichkeiten, der zu erwartende Nutzen der Behandlung den möglichen Schaden der Nichtbehandlung überwiegt. Im Hinblick auf die bestehenden Prognoseunsicherheiten und sonstigen methodischen Schwierigkeiten des hierfür erforderlichen Vergleichs trifft es die grundrechtlichen Anforderungen, wenn in medizinischen Fachkreisen ein deutlich feststellbares Überwiegen des Nutzens gefordert wird (vgl. SAMW, a.a.O., S. 7; Garlipp, BtPrax 2009, S. 55 <57 f.>; s. auch Maio, in: Rössler/Hoff, a.a.O., S. 145 <161>). Daran wird es bei einer auf das Vollzugsziel gerichteten Zwangsbehandlung regelmäßig fehlen, wenn die Behandlung mit mehr als einem vernachlässigbaren Restrisiko irreversibler Gesundheitsschäden verbunden ist (vgl. Garlipp, BtPrax 2009, S. 55 <58>; für die Unvereinbarkeit irreversibler Eingriffe mit der UN-Behindertenrechtskonvention Aichele/von Bernstorff, BTPrax 2010, S. 199 <203>; Böhm, BtPrax 2009, S. 218 <220>).
Das Bundesverfassungsgericht erklärt also selbst: an einem "deutlich
feststellbaren Überwiegen des Nutzens ... wird es bei einer ...
Zwangsbehandlung regelmäßig fehlen". Damit hat das Hohe
Gericht ein
unüberwindbares Hindernis für eine gesetzliche Regelung der
Zwangsbehandlung aufgestellt.
Welcher Gesetzgeber
wird also jetzt noch versuchen
wollen, Menschen
eine Duldung der Verletzung ihres Körpers vorzuschreiben? Ein solches
Ansinnen käme dem Versuch der Legalisierung von Folter
gleich.
Übrigens,
trotz dieses richtungsweisenden Urteils
kann man dem Hohen
Gericht eine Kritik nicht ersparen, die allerdings angesichts der
Unmöglichkeit einer gesetzlichen Regelung zur Legalisierung von
Zwangsbehandlung nur noch von theoretischer Bedeutung ist: Der einzige
zulässige Rechtfertigungsgrund für eine psychiatrische Zwangsbehandlung
eines/r Einwilligungsunfähigen ist laut Urteil die Wiederherstellung
deren/dessen Einwilligungsfähigkeit. Dadurch ergäben sich aber für
einen Gesetzgeber folgende unlösbaren Aufgaben, für deren praktische
Lösung das Bundesverfassungsgericht jedoch gesetzlich eindeutige und
klare Verfahrensvorschriften vorgeschrieben hat:
a)
Wie soll festzustellen sein, ob jemand krankheitsbedingt in
seinem
Wollen so eingeschränkt ist, dass er/sie deshalb nicht zustimmen kann?
Genauer: Aufgrund welcher Kriterien sollte nachgewiesen werden können,
dass die Person nicht Gründe
für ihre ablehnende Haltung hat, sondern
dass diese Haltung durch eine Krankheit verursacht wird? Wie
soll das
zum Beispiel bei einer Person festgestellt werden, die
krankheitsuneinsichtig ist, die Krankheit ableugnet, wie es am
weitreichendsten durch das Bestreiten jeglicher Existenz von
psychischer Krankheit erfolgt? Es müsste ja nachgewiesen werden können,
dass diese aktuell geäußerte Überzeugung (Nichtexistenz von psychischer
Krankheit) auf einer (hirnorganischen?) Erkrankung beruht.
Wie
sollte jemals derselbe Denkinhalt – hier das Bestreiten jeglicher
Existenz von psychischer Krankheit – einmal geistesgesund z.B. von
einem Psychiatrieprofessor vorgetragen werden können und ein andermal
davon scharf abgegrenzt von einem Geisteskranken, der dadurch
einwilligungsunfähig und zwangsbehandlungsbedürftig geworden sein soll?
b) Wie soll festgestellt werden können, wann ein/e Betroffene/r ausreichend zwangstherapiert wurde, um wieder einwilligen zu können? Wie soll dafür der Zeitpunkt bestimmt werden, vor allem dann, wenn der/die Betroffene schweigt und so sein/ihr Inneres verhüllen sollte? Aus einem Schweigen kann ja nicht die Rechtfertigung einer fortgesetzten Körperverletzung konstruiert werden, denn das wäre die "stumpfe" Gewalt schlechthin.
Dieser Aspekt ist aus
folgenden Gründen besonders
brisant
c) Unterstellt,
die Feststellungen von a) und b) wären
sicher möglich,
was ist dann, wenn der Betroffene nach der erzwungenen Wiedererlangung
seiner Einwilligungsfähigkeit feststellt, dass er immer noch nicht
weiter geheilt werden will und "Nein" sagt, weil er sein Recht auf
Krankheit in Anspruch nehmen will? Was war denn dann seine vorherige
Misshandlung? Eben doch eine unzulässige Körperverletzung, da er ja
auch nun, im einwilligungsfähigen Zustand, immer noch nicht behandelt
werden möchte. Also ergibt sich für die Behandelnden die Notwendigkeit,
einen solchen Zustand gar nicht erst entstehen zu lassen, sondern so
lange weiter zwangszubehandeln, bis der Betroffene schließlich „Ja“
sagt und eingesteht, dass er sich vorher geirrt habe. Dann, und nur
dann, kann sich im Nachhinein der vorher angewendete Zwang als
zulässige Körperverletzung erweisen.
d) Diese Einbahnstraße, nur mit einem nachträglichen "Ja" das vorherige Vorgehen rechtfertigen zu können, macht also umgekehrt die Behandelnden zu den Gefangenen eines geschlossenen Systems, und eben gerade nicht abwägend und frei handelnd (sie werden dabei in einen tiefen Interessenkonflikt gestürzt, denn eigentlich soll ja, ohne Berücksichtigung der eigenen Interessen, das Wohl der Behandelten im Vordergrund stehen). Auch ein legalisierendes Gericht ist in diesem logischen Käfig mit eingesperrt - ohne ein nachträgliches "Ja" würde eine Legitimierung der Zwangsbehandlung zur Rechtfertigung einer unzulässigen Körperverletzung. Der an sich paradoxe Versuch, eine Körperverletzung mit den Freiheitsrechten des Betroffenen zu begründen, wie er dem Bundesverfassungsgericht als Legalisierungsmöglichkeit vorschwebt, wäre gründlich gescheitert. Auch die Richter müssten deshalb zwangsbehandeln lassen, bis ein "Ja" aus dem Betroffenen heraus gequetscht ist - dies wäre jedoch die Erpressung eines Geständnisses und die Zwangsbehandlung damit eine Folter.
Eine solche Konfliktlage kann unmöglich von einem Gesetzgeber gelöst werden, ohne dass dieser sich selber schwer schuldig machte.
Daraus ergibt sich die menschenrechtliche Minimalforderung:
Keine Abgeordnetenstimme für die Restauration und Relegalisierung psychiatrischer Gewaltmethoden – Nirgendwo !
Im Juli 2011: Diese Denkschrift wird bisher herausgegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-bpe.de, IAAPA Polska: anty-psychiatria.info, Irren-Offensive: antipsychiatrie.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrene Hessen: lvpeh.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW: psychiatrie-erfahrene-nrw.de, Unabhängige Psychiatrie-Erfahrene Saarbrücken: asl-sb@gmx.de, Werner-Fuß-Zentrum: psychiatrie-erfahrene.de, Antipsychiatrische und betroffenenkontrollierte Informations- und Beratungsstelle: weglaufhaus.de/beratungsstelle
-----------------------* Davon kann nur noch abgesehen werden, wenn Erwachsene schriftlich festgelegt haben, dass sie geisteskrank erklärt werden dürfen und in diesem Fall auch verschiedene explizit benannte Einschränkungen ihrer grundgesetzlichen Rechte durch Ärzte autorisieren. Solche Erklärungen müssen in einem für die zuständigen Stellen zugänglichen Register hinterlegt werden, sodass diese schnellstmöglich feststellen können, ob eine Zwangseinweisung in eine Psychiatrie von der betroffenen Person legalisiert wurde.
Tödliche Psychiatrie
Auch nach der Nazi-Herrschaft wurde in den Psychiatrien in Deutschland gemordet.
Zusammenfassung der Habilitationsarbeit von Thomas Foth, Assistant Professor der University of Ottawa
Bilder von der Demonstration und der Aufruf sind hier dokumentiert: www.freedom-of-thought.de/may2
Weiterführende Literatur: Kontinuitäten der (Zwangs-)Psychiatrie von Alice Halmi, 2008
Psychiatrie in Polen: das Fernsehen
berichtet über deren Folterterror.
Offener Brief an das
Committee for the Prevention of Torture hier....
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Endstation
Klapse! Beitrag in "Kulturzeit" bei 3
sat am 25.1.2011:
Text
der Sendung und Interviews mit RA Saschenbrecker und Dr.
Wähner
30
Jahre Irren-Offensive - Film bei
Youtube:
oder
hier direkt bei youtube
anschauen

Buch: Irren-Offensive 30 Jahre Kampf für die Unteilbarkeit der Menschenrechte
Rezension von Prof. Dr. Eckhard Rohrmann zu: Irren-Offensive e.V. (Hrsg.): AG SPAK Bücher (Neu Ulm) 2010. 156 Seiten. ISBN 978-3-940865-14-4.
In: socialnet Rezensionen, http://www.socialnet.de/rezensionen/11323.php
30 Jähriges Jubiläum der Irren-Offensive - Programm, Bericht und Presserundschau
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Gemeinsame Resolution der Mitgliederversammlung der International Associaton Against Psychiatric Assault; der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie- Erfahrener e.V.; des Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V., des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener Berlin- Brandenburg e.V. und der Irren-Offensive e.V. im Werner-Fuss-Zentrum
CPT plant neue Folter-Verschleierungs-Besuche
Wie wir erfuhren, stehen dieses Jahr beim "European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT)" u.a. wieder "Besuche" in deutschen Psychiatrien auf der Agenda. Seit dem 01.01.2009 sind psychiatrische Zwangsmaßnahmen durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in der BRD ein Verbrechen. Indem die UN-Behindertenrechtskonvention ("Convention on the Rights of Persons with Disabilities") in Artikel 14 vorschreibt, "dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt", sind die deutschen Psychisch Kranken Gesetze (PsychKG), welche zwangsweise Unterbringung aufgrund einer "Behinderung", einer angeblichen "psychischen Krankheit", zulassen, zu unrechtmäßigen und illegalen Sondergesetzen geworden, die zu beseitigen sind.(1) Die UN- Behindertenrechtskonvention bestätigt, was seit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und auch entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1953 ohnehin gilt: Zwangsmaßnahmen der Psychiatrie, das Einsperren, die Zwangsbehandlung und Entmündigung, sind weltweit und in allen Fällen schwere Menschenrechtsverletzung, v.a. Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der menschlichen Würde.
Des Weiteren entspricht psychiatrische Zwangsbehandlung den Kriterien von Folter, wie sie die durch die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1984 angenommene Antifolterkonvention ("Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe") definiert: Den in den psychiatrischen Gefängnissen arrestierten Insassen werden v.a. mittels gewaltsamer Verabreichung von Psychopharmaka und Elektroschocks (sogenannte "EKT") große körperliche und seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt. Die in der geschlossenen Psychiatrie stets und vorsätzlich praktizierte Zwangsbehandlung, Einschüchterung und Nötigung hat zum Ziel, das Geständnis "Krankheitseinsichtigkeit" und somit "Compliance" zu erwirken. Sogenannte vormals "Krankheitsuneinsichtige" sollen gefügig und (scheinbar) "behandlungs"willig gemacht werden. Es wird auf Grundlage von Diskriminierung und Verleumdung gehandelt, indem Menschen als "geisteskrank" tituliert werden. Diese Leiden werden auf Veranlassung und mit ausdrücklichem Einverständnis von Angehörigen des öffentlichen Dienstes verursacht. Die durch die Psychiatrie praktizierte Folter findet nicht als Einzelfall oder als gelegentlicher Machtmissbrauch durch das Psychiatriepersonal statt, sondern ist die Regel in jeder geschlossenen Anstalt, weil in Deutschland immer noch die psychiatrischen Zwangsgesetze wie z.B. die PsychKG existieren, obwohl diese spätestens im Zuge der Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention hätten annulliert werden müssen.(2)
Ebenso, wie das den Willen brechende Eindringen in den Körper bei einer Vergewaltigung, kann die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie auch dann nicht legalisiert werden, wenn diese, wie einige "Experten" meinen, durch eine Richterin oder einen Richter "überprüft" und von dieser oder diesem "kontrolliert" wird.(3) Solche "Menschenrechtsexperten" stellen sich außerhalb menschenrechtlicher Grundsätze, um die psychiatrischen Foltermaßnahmen zu schützen. Auch Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung - selbst wenn sie von einem Richter angeordnet, überprüft und kontrolliert, von einem Arzt ausgeführt und "medizinische Behandlung" genannt werden würde.
Das "Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" (CPT) ist zu einem Siebtel (6 von 42) mit Psychiaterinnen und Psychiatern besetzt und somit befangen(4). Anstatt gegen die dem psychiatrischen System immanente psychiatrische Gewalt und Folter und die auch vom UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) bereits im Oktober 2008 als "intrinsically discriminatory" bezeichneten "ungesetzlichen" Gesetze)(5), die psychiatrischen Sondergesetze, vorzugehen und auf diese Argumentation gestützt die Regierungen der betreffenden Staaten des Europarats zurechtzuweisen, sieht das CPT seine "erste Priorität" allenfalls darin, "bei Besuchen in psychiatrischen Einrichtungen [...], festzustellen, ob es irgendwelche Anzeichen für die absichtliche Misshandlung von Patienten gibt"(6). Entgegen den Ãußerungen der UN und deren Hochkommissarin ist es dabei der Meinung, es könne "in jeder psychiatrischen Einrichtung [...] gelegentlich notwendig werden, gegen erregte und/oder gewalttätige Patienten Zwangsmittel einzusetzen" und billigt dabei auch die Anwendung von "Riemen, Zwangsjacken etc."(7)
Aus diesen Gründen müssen wir die vom CPT veranstalteten Einzelfallprüfungen, die Besuche lediglich einzelner Psychiatrie-Folter-Tatorte, die das CPT verharmlosend als "gewisse Haftorte"(8) bezeichnet, welche auch nur, "um optimale Wirksamkeit zu erreichen", "sowohl regelmäßig als auch unangekündigt stattfinden" "sollten" und bei denen "die Behörde" auch nur "befugt sein [sollte], inhaftierte Personen unter vier Augen zu befragen"(9) (10) als das benennen, was sie sind: Folterverschleiernde Maßnahmen, welche weiterhin die Illusion nähren sollen, Foltermaßnahmen könnten noch durch ein Gesetz und durch Richterspruch legitimiert werden und der Anschein von Legalität bestünde zu Recht.
Dies gilt besonders in Bezug auf die Staaten des Europarates, welche die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und ratifiziert haben. Bisher sind das Aserbaidschan (28.1.03.2009), Belgien (02.07.2009), Bosnien und Herzegowina (12.03. 2010), Dänemark (24.07.2009), Deutschland (24.02.2009), Frankreich (18.02.2010), Italien (15.05.2009), Kroatien (15.08.2007), Lettland (01.03.2010), Montenegro (02.11.2009), Österreich (26.09.2008), Portugal (23.09.2009), San Marino (22.02.2008), Schweden (15.12.2008), Serbien (31.07.2009), Slowenien (24.04.2008), Spanien (03.12.2007), Tschechische Republik (28.09.2009), Türkei (28.09.2009), Ukraine (04.02.2010), Ungarn (20.07.2007), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (07.08.2009).(11)
Indem das CPT also seine "Einzelfallprüfungen" und im Soll-Modus angekündigten "Besuche", welche zudem verbunden sind mit Empfehlungen an die Psychiatrie hinsichtlich "verbesserter" Kontrolltechniken(12), zu Folterperfektionierungsmaßnahmen macht und damit sowohl die Behindertenrechtskonvention als auch die diesbezüglichen Stellungnahmen des UN-Hochkommissariats zu einer Karikatur macht und so auch den gesamten United Nations und der Idee der universellen Menschenrechte an sich schadet, ist es zu unserem politischen Gegner geworden. Wir brauchen weder dieses Folterverschleierungs-Komitee noch seine Besuche und wir werden uns auch nicht als Ratgeber eines solchen Komitees oder durch entsprechende Zuarbeit mitschuldig an der Verhüllung der Folter von Psychiatrie- Insassen machen. Sollte das "European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT)" jedoch bereit sein, in einem ersten Schritt gegenüber den Regierungen der BRD und den anderen Staaten des Europarates, welche die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert haben, Stellung zu beziehen und gegen deren illegal weiterbestehenden psychiatrischen Sondergesetze vorzugehen, wäre eine Zusammenarbeit durchaus wieder in den Bereich des Möglichen gerückt.
Diese
Resolution wurde allen Mitgliedern des CPT am
17.04.2010 zugesandt.
Resolution auf Englisch
und Polnisch
(1)
vgl. Kaleck/Hilbrans/Scharmer 2008: Gutachterliche Stellungnahme.
Ratifikation der UN Disability Convention vom 30.03.2007 und
Auswirkung
auf die Gesetze für so genannte psychisch Kranke am Beispiel der
Zwangsunterbringung und
Zwangsbehandlung nach dem PsychKG
Berlin. URL: www.die-bpe.de/stellungnahme
(2)
Weiteres dazu siehe Halmi, Alice: Zwangspsychiatrie- ein Foltersystem.
In: "Zwang", Nr. 2, Berlin 2004, Seite 4-7,
URL:
www.iaapa.de/zwang2_dt/halmi.htm
(3) Prof. Theresia
Degener (Recht und Disability Studies, Ev. Fachhochschule Rheinland
Westfalen Lippe in Bochum) äußerte: " in her view, control and review
of medical actions should not be exclusively on the hands of doctors
(medical review) but of judges (judicial review) " In: Office of the
high commissioner for human rights: Report on "Expert Seminar on
freedom from torture and ill treatment and persons with disabilities",
Genf, 11.12.2007, Seite 12, URL: www2.ohchr.org/english/issues/disability/docs/torture/seminartorturereportfinal.doc
(4)
Psychiater/innen im CPT: Pétur Hauksson, Vladimir Ortakov, Olivera
Vuliæ, Stefan Weinberg- Krakowski, Nadia Polnareva, Anna Molnár. Vgl.:
Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT): CPT Members.
Stand:04.03.2010, URL: www.cpt.coe.int/en/members.htm
(5)
"The Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD)
states clearly that deprivation of liberty based on the existence of a
disability is contrary to international human rights law, is
intrinsically discriminatory, and is therefore unlawful." In: UN-
Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR): Dignity and Justice for
Detainees
week [6.-12. Oktober 2008]. Information Note No. 4,
Seite 2, URL:
www.ohchr.org/EN/UDHR/Documents/60UDHR/detention_infonote_4.pdf
Siehe
auch: "Legislation authorizing the institutionalization of persons with
disabilities on the grounds of their disability without their free and
informed consent must be abolished. ..." In: UN- Hochkommissariat für
Menschenrechte (UNHCHR): Annual report of the United Nations High
Commissioner and the Secretary General. A/HCR/10/48,
26.1.2009,
Seite 16, URL: www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/10session/A.HRC.10.48.pdf
(6)
Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT): Die Standarts des CPT.
CPT/Inf/E (2002) 1 - Rev. 2006, Seite 57, URL: http://www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-standards.pdf
(7)
Ebd.: Seite 63
(8) CPT: apt - Council of Europe: Ein Besuch
des CPT - Was hat es damit auf sich? Genf, Mai 1999, Seite 11, URL:
www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-cpt-visit-police.pdf
(9)
CPT: Die Standarts des CPT. CPT/Inf/E (2002) 1 - Rev. 2006, Seite 16,
URL: http://www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-standards.pdf>
(10)
Hervorhebungen erfolgten durch die Autoren
(11) Council of
Europe: Der Europarat in Kürze. Stand: 28.03.2010, URL: www.coe.int/aboutCoe/index.asp?
page=quisommesnous&l=de
und:
United Nations enable: Ratifications - Countries that have ratified the
Convention, Stand 28.03.2010, URL:
www.un.org/disabilities/default.asp?id=257
(12)
Siehe z.B. in den "Standarts des CPT": "Das Personal in psychiatrischen
Einrichtungen sollte sowohl in
nichtkörperlichen als auch in
manuellen Kontrolltechniken für die Anwendung gegenüber erregten oder
gewalttätigen
Patienten ausgebildet werden." In: CPT: Die
Standarts des CPT. CPT/Inf/E (2002) 1 - Rev. 2006, Seite 63, URL:
http://www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-standards.pdf
Resonanz
in den Medien:
in den Medien:
www.readers-edition.de/2010/05/07/psychiatrie-offener-brief-an-cpt/
http://de.indymedia.org/2010/05/280595.shtml
www.onlinezeitung24.de/article/3225
www.webnews.de/kommentare/672096/0/Psychiatrie-Offener-Brief-an-CPT-neue-Folter-Verschleierungs-Besuche.html
Die
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener www.die-bpe.de,
der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg www.psychiatrie-erfahren.de,
die Irren-Offensive www.antipsychiatrie.de
und
das Werner-Fuss-Zentrum www.zwangspsychiatrie.de
geben
bekannt:
Hubert Hüppe – ein paternalistischer Gegner der Selbstbestimmung
Hubert Hüppe hat sich behindertenpolitisch in der letzten Legislaturperiode als menschenrechtsfeindlicher "Geisterfahrer" erwiesen. In reaktionärster Weise hat er sich gegen Selbstbestimmung entschieden, indem er sowohl gegen jede Gesetzgebung zur Patientenverfügung gestimmt hat, als auch für eine Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ohne gleichzeitige Beendigung des psychiatrischen Zwangs als Betrug auf offener Bühne. Hubert Hüppe ist aus Überzeugung gegen Selbstbestimmung und die Menschenrechte. Aus den Reihen der Union hat eine Abgeordnete der CSU, die Rechtsanwältin Dagmar Wöhrl aus Nürnberg, bei der Abstimmung über das Gesetz zur Patientenverfügung für das einzig konsequente Gesetz zur Sicherung der Selbstbestimmung gegen medizinische Zwangsbehandlung gestimmt. Damit hat sie bewiesen, dass bei dieser Entscheidung tatsächlich der Fraktionszwang aufgehoben war und es um die Überzeugung der Abgeordneten ging. Hubert Hüppe hat dagegen den reaktionärsten Vorschlag, nämlich gar kein Gesetz zur Patientenverfügung zu verabschieden, in den Bundestag eingebracht, damit der Legalitätsanschein der Zwangspsychiatrie, ein „Kerkersystem mit Folterregime“ (Michel Foucault), erhalten bleibe und nicht mit einer geeigneten Patientenverfügung (insbesondere einer PatVerfü, www.patverfue.de) unterlaufen werden kann.
Hubert Hüppe hat damit sein rückwärtsgewandtes, paternalistisches Verständnis von „Behinderung“ offenbart, das konträr zu dem Begriff von Behinderung der UN-Behindertenrechtskonvention ist.
Von Hubert Hüppe können nicht nur durch die Zwangspsychiatrie Behinderte nichts anderes erwarten, als dass er versuchen wird, der Entwicklung eine reaktionäre Wende zu geben und Selbstbestimmung als angeblich „marginale Frage“ zu negieren. Selbst wenn er für diese reaktionäre Wende mehr Geld für bevormundende Tätigkeit, vor allem aber für die Selbstversorgung der Versorger bzw. ihrer Funktionäre zu mobilisieren in der Lage wäre, sein paternalistisches Konzept von „Fürsorge“ ist diskriminierend.
Wenn Repräsentanten des Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) behaupten sollten, sie seien für Selbstbestimmung und die Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention, so ist das eine Lüge.
Denn die Heuchler des IMEW haben im März 2008 den Auftakt zu der sich danach entwickelnden Lügentour zum Betrug mit der UN-Behindertenrechtskonvention gemacht. Obwohl das Institut von den Autoren unseres Rechtsgutachtens in einem Schreiben explizit aufgefordert wurde, die folgende falsche Unterstellung zurückzunehmen, hielt das Institut an der im Internet und als Drucksache verbreiteten Lüge fest, Zitat:
...Außerdem dürfte eine Zwangsbehandlung und - Unterbringung bei einer psychischen Störung nur als ultima ratio richterlich angeordnet werden, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung nicht anders abgewendet werden kann und wirklich alle freiwilligen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (Kaleck u.a. 2007)
Wenn Repräsentanten des Deutschen Instituts für Regierungsgefälligkeiten (vormals Deutsches Institut für Menschenrechte) behaupten sollten, sie seien für Selbstbestimmung und die Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention, so ist das eine Lüge.
Obwohl dem Institut die unmißverständliche und klare Stellungnahme des UN-Hochkommissariats bekannt ist, dass die PsychKGe "unlawful law" und "intrinsically discriminatory" sind, hat es mit der Annahme des im Ratifizierungsgesetz ausgelobten Geldes die Interpretation des Gesetzgebers akzeptiert, wie sie die Bundesregierung bei der Annahme dieses Gesetzentwurfs als Beginn des Gesetzgebungsverfahrens verlautbaren ließ:
"…Das Kabinett hat…beschlossen, dass die deutsche Rechtslage, insbesondere betreffend die Bestimmungen über die Geschäftsfähigkeit, die rechtliche Betreuung und die Freiheitsentziehung, den Anforderungen des Übereinkommens entspricht."
Das Institut hat sich entschieden, Vollzugsgehilfe der Regierungsheuchler beim Betrug mit den Menschenrechten zu sein und so an der Verhöhnung der Hoffnungen der Behinderten auf tatsächliche rechtliche Gleichstellung Teil zu nehmen. Diese Verhöhung wird durch eine neue Institutsleitung fortgesetzt.
Wenn Frau Prof. Theresia Degener behaupten sollte, sie sei für Selbstbestimmung und die Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention, so ist das eine Lüge.
Frau Prof. Degener kennt die unmißverständliche und klare Stellungnahme des UN-Hochkommissariats vom 26.1.2009:
Während der Ausarbeitung des Übereinkommens wurden die Vorschläge verworfen, die das Verbot der Inhaftierung auf die Fälle "allein" von Behinderung begrenzen wollten [Fußnote: Im Laufe der dritten Sitzung des Ad-hoc-Ausschusses über eine umfassende und integrative Internationale Behindertenrechtskonvention zum Schutz und der Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen wurden Vorschläge gemacht, das Wort "alleine" in den Entwurf des damals als Artikel 10 Absatz 1 (b) bezeichneten Artikels einzufügen, der dann gelautet hätte: "Jede Freiheitsberaubung darf nur im Einklang mit dem Gesetz erfolgen und sie darf in keinem Fall alleine auf Behinderung beruhen.] Dies hat zur Folge, dass rechtswidrige Einsperrung auch die Situationen umfasst, in denen der Entzug der Freiheit mit einer Kombination von einer psychischen oder geistigen Behinderung und anderne Elementen wie Gefährlichkeit oder der Betreuung und Behandlung begründet wird. Da diese Maßnahmen teilweise durch die Behinderung einer Person gerechtfertigt werden, sind sie diskriminierend und verletzen das Verbot einer Freiheitsentziehung aufgrund von Behinderung und das Recht auf Freiheit auf gleicher Grundlage mit anderen nach Artikel 14.
Frau Prof. Degener dokumentiert ihre Menschenrechtsverachtung, indem sie zusammen mit der Bundesregierung, sämtlichen behindertenpolitischen Sprechern aller Fraktionen des Bundestages und sämtlichen Landesregierungen genau diese verworfenen Vorschläge als Vorwand für eine rechtsbeugende Verhöhnung der Behindertenrechtskonvention aus dem Hut der Rechtsverachtung wieder hervorzaubert. Beweis, Zitat aus Behindertenrecht 2/2009, S.44:
Zwar lassen die existierenden Landespsychiatriegesetze und das Betreuungsrecht eine Freiheitsentziehung allein aufgrund einer (seelischen) Behinderung nicht zu, doch gibt es Indizien, dass in der Praxis die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden und Zwangseinweisungen zunehmen.
Da ist es wieder, das Wörtchen „allein“, das Frau Prof. Degeners verlogene Absicht verrät, Folter angeblich „Geisteskranker“ den Legalitätsanschein zu erhalten.
Wir fordern die Behinderten und ihre Organisationen, denen an der Würde und Selbstbestimmung des Menschen gelegen ist, auf: Distanzieren Sie sich von Hubert Hüppe und dessen reaktionären Angriffen auf die Selbstbestimmung, mit der er die ärztliche Machtausübung durch Zwang und Gewalt noch zu retten versucht.
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Diese Erklärung wurde anläßlich der Fachtagung "Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland – Impulse und Perspektiven" am 14.01.2010 allen Teilnehmern im Rahmen einer Demonstration vor dem Kleisthaus ausgehändigt, dem Sitz des neuen Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Hubert Hüppe.
Dass Psychiatrie immer nur Schwindel
ist, wurde wieder eindrucksvoll bewiesen - Gert Postel hat
Schule gemacht:
Wie der WDR in seiner Rundschau am 3.12.2009
berichtete, hat sich herausgestellt, dass der Chefarzt der Horizont
Drogen Fachklinik in Rees: http://www.fachklinik-horizont.de/index.htm
seit zwei Jahren eine Person ist, die
- weder einen Dr. hat
-
noch Arzt ist
- noch ein Abitur hat
- und zu allem
Überdruss nicht mal einen Führerschein.
Und das, und nur! das,
ist ihr zum Verhängnis geworden: bei mehreren Führerscheinkontrollen
ist das der Polizei aufgefallen und daraufhin hat sie die Identität das
Fahrers genauer untersucht und er ist aufgeflogen.
Eins
ist jetzt endgültig bewiesen:
Es gibt kein psychiatrisches
Wissen
Es gab noch nie ein psychiatrisches Wissen
und
es wird niemals ein psychiatrisches Wissen geben.
Wer in einer
Psychiatrie als angeblicher "Arzt" auch ohne Approbation arbeitet ist
nur ein Hochstapler unter Hochstaplern (Zitat Gert Postel)
Originalbericht
in der Mediathek des WDR
Bericht
in "Der Westen", dem Portal der WAZ Mediengruppe
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Der
Kunsthändler Eberhard Herrmann wurde 1994 per Ferndiagnose für verrückt
erklärt. Seine Ex-Frau hatte den berühmt berüchtigten Prof. Möller,
Chefarzt-Psychiater in München, um ein Gutachten gebeten - und damit
Herrmanns Leben zerstört.
Das ZDF hat am 10.11.2009 in der
Sendung Hallo Deutschland darüber berichtet, in der er seine Methode,
Ferngutachten zu machen, in skurriler Weise verteidigt.
Es
geht ja auch um was: 3 Millionen Euro Schadensersatz.
Da lässt
der Herr Prof. die Hosen runter, wie er meint, dass eine ordentliche
psychiatrische Diagnose zu Stande kommt: auf einen Blick; das
Hörensagen der Angehörigen verdichtet zu einer psychiatrischen
Verleumdung, reicht zu einer Existenzvernichtung.
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Der
alltäglichere Fall ist hier nachzulesen - im Handbuch zur Software für
die sozialpsychiatrischen Dienste (SpD), wie es hier veröffentlicht
ist: http://spdi32.de/demo/Handbuch%20SpDI.pdf
siehe
z.B. Seite 28:
"Hat der Klient noch keine Diagnosen, ist das
Fenster leer. Im unteren Bildschirmbereich werden Informationen zur
markierten Diagnose angezeigt. SpDI32 unterscheidet Diagnosegruppen,
Diagnosearten und Detaildiagnosen. Einem Klienten kann so
bereits in einem frühen Stadium eine Diagnose zugeordnet werden, ohne
sich detailliert festlegen zu müssen.
Es kann eine
Hauptdiagnose und eine beliebige Zahl von Nebendiagnosen eingetragen
werden. Für die Senatsstatistik ist es ausreichend, eine
Hauptdiagnosegruppe festzulegen. Dies muss keine Detaildiagnose sein."
So
werden Menschen mit staatlichen Mitteln zu einem Stück hirnkranken
Fleisch gemacht, systematisch verfolgt und nahezu aller ihrer Grund-
und Menschenrechte beraubt, um am Ende als kolonialisierte Subjekte im
Netz der psychiatrischen Institutionen endgültig entmündigt zu sein.
Wir
haben dagegen eine Anregung für´s nächste Update der Software, den:
Sperrvermerk
- Achtung PatVerfü
geschützt
Jegliche Akte kann bei dieser Person zu
einer Strafverfolgung führen.
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Wir
freuen uns sehr, bekannt geben zu können, dass das Werner-Fuss-Zentrum
eine neue Ausgabe der Irren-Offensive,
die 14te, und die International Association Against Psychiatric Assault
die 4te Ausgabe der ZWANG
fertig gestellt hat. Die beiden Zeitungen werden wieder gemeinsam als
Wendezeitung vertrieben und können über die Domain www.anti-psychiatrie.de
bestellt werden.
Die neue Zeitung reflektiert das Ende der
Legislaturperiode des 16. Bundestages, in der drei für uns wesentliche
Ereignisse zu verzeichnen sind:
A)
Wir konnten ein neues "Betreuungsbehördengesetz"
verhindern, obwohl es von Bundesrat und Bundesregierung schon
beschlossen war, die Kanzlerin es unterschrieben hatte (Bundestag
Drucksache 16/1339) und es seit mehr als 3 Jahren jederzeit
im Bundestag hätte eingebracht werden können. Aber jetzt ist diese
Bedrohung endgültig vom Tisch, weil mit dem Ende der Legislatur auch
alle "unvollendeten" Gesetzgebungsverfahren beendet sind. Wir konnten
also einen schweren Angriff erfolgreich abwehren! (mehr
hier)
B)
Durch den Ratifizierungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention
haben wir zwar gesehen, wie eine behindertenpolitische Knallcharge ein
ekelerregendes Schmierenstück aufgeführt hat: Lug und Trug auf offener
Bühne. Die Täuschung ist aber misslungen und so können wir nun
öffentlich Psychiater als staatlich geschützte Verbrecher bezeichnen
und über die Tatorte ihrer kriminellen Handlungen mit einer in der Irren-Offensive Nr.
14 veröffentlichten Liste aufklären.
C) Die
behindertenpolitische Knallcharge hat es aber nicht geschafft, die
Gesetzgebung für die Patientenverfügung zu verhindern und das ist unser
größter Triumph: Mit Hilfe der PatVerfü
können wir der Zwangspsychiatrie einen Riegel vorschieben -
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
In diesem
Zusammenhang möchten wir auf die besonders menschenrechtsfeindlichen
behindertenpolitischen "Geisterfahrer" MdB Hubert Hüppe (CDU), MdB Dr.
Ilja Seifert (Linkspartei) und MdB Markus Kurth (Grüne) hinweisen. Sie
haben sich in reaktionärster Weise gegen die Selbstbestimmung
entschieden, indem sie sowohl gegen die nun endlich beschlossene
Gesetzgebung zur Patientenverfügung gestimmt haben, wie für eine
Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention ohne gleichzeitige
Beendigung des psychiatrischen Zwangs als Betrug auf offener Bühne. Wir
haben dazu eine Chronik
dieses Betrugs geschrieben, die in der ZWANG Nr. 4 und im
Internet veröffentlicht ist.
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Endlich kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!
Eine neue Patientenverfügung (PatVerfü) machts möglich
Die Zeiten, als andere - Ärzte und Richter - definierten, was das angeblich „objektive“ Wohl eines Menschen sei und was zu diesem angeblich „objektiven“ Wohle eines Menschen gegen dessen erklärten Willen zu...mehr
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Prof.
Wolf-Dieter Narr hat am 8.5.2009 an über
1400 Psychiatrien bzw. Chefärzte psychiatrischer Einrichtungen ein Fax
gesendet (Link
zu einem pdf dieses Schreibens hier).
Eine
Antwort darauf von Prof.
Dr. Dr. Dres. h.c. Heinz Häfner, Initiator des
Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim, erwiderte
Prof. Wolf-Dieter Narr mit einer E-Mail. Prof. Narr hat der
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener eine Kopie dieser Mail
zukommen lassen, die sie hier
veröffentlicht hat.
UN Hochkommissariat für
Menschenrechte:
Forensische Psychiatrie ist illegal
Seit
dem 3.11.2001 endet die Satzung
der Irren-Offensive mit diesem
Artikel:
- H) Wir bestreiten, daß die Generalversammlung der UN das Recht hat, einen Teil der Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft davon auszuschließen, als Menschen anerkannt zu werden, indem sie diese psychiatrische biologisch - rassistische Doktrin unterstützt. Deshalb appellieren wir an alle Völker der Welt, die UN Resolution Nr. 46/119 vom 17. Dezember 1991 abzuschaffen. Diese Resolution verstößt gegen die Grundprinzipien der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinigten Nationen von 1948. Diese Resolution ist ein Angriff auf die menscheneigene Würde aller Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft und ihre gleichen und unveräußerlichen Rechte, der Basis für Freiheit und Gerechtigkeit.
Im
Januar 2009 hat sich das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte unserer
Forderung angeschlossen. In einem Bericht
an die Generalversammlung der Vereinten Nationen "zur Verbesserung der
Sensibilisierung und dem Verständnis der Behindertenrechtskonvention"
wird definitiv klar gestellt:
-
Strafverfahren mit der Feststellung von Schuldunfähigkeit "müssen abgeschafft werden" (siehe Artikel 47. unten)
-
das "Übereinkommen weicht radikal von der UN Resolution Nr. 46/119 vom 17. Dezember 1991 ab" (siehe Artikel 48. unten)
-
alle Gesetze "müssen abgeschafft werden", in denen "psychische Krankheit" Vorwand für ein Sondergesetz bei Gefahr für sich selbst oder andere ist - also eine definitive Bestätigung unserer Forderung nach sofortiger Abschaffung aller PsychKGe von der menschenrechtlich höchsten Stelle (siehe Artikel 49. unten).
Hier
die wichtigsten
Abschnitte des Berichts
als Zitat (Übersetzung WFZ):
-
47. Im Bereich des Strafrechts erfordert die Anerkennung der Rechtsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen die Abschaffung der Verteidigung auf der Grundlage der Negation strafrechtlicher Verantwortung aufgrund des Vorliegens einer psychischen oder geistigen Behinderung. 41 Stattdessen müssen behinderungsunabhängige Maßstäbe für das subjektive Element von Straftaten mit der Berücksichtigung der Situation der einzelnen Beschuldigten angewandt werden. Wenn Untersuchungshaft vor oder während des Strafverfahrens in Übereinstimmung mit Artikel 13 des Übereinkommens erforderlich sein sollte, müssen die gesetzlichen Regelungen entsprechend angepasst werden.
-
5. Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person
48. Eine besondere Herausforderung im Rahmen der Förderung und des Schutzes des Rechts auf Freiheit und Sicherheit der Menschen mit Behinderungen ist die Gesetzgebung und die Praxis im Bezug auf die Gesundheitsversorgung und insbesondere zur Unterbringung ohne die informierte Zustimmung der betroffenen Person (oft auch als unfreiwillige oder erzwungene Unterbringung bezeichnet). Bevor die Konvention in Kraft getreten ist, war die Existenz einer geistigen oder psychischen Behinderung im Rahmen internationaler Menschenrechte ein rechtmäßiger Grund für die Entziehung der Freiheit und Einsperrung.42 Das Übereinkommen wendet sich radikal von diesem Ansatz dadurch ab, dass jeder Freiheitsentzug auf der Grundlage der Existenz einer Behinderung, einschließlich einer psychischen oder geistigen Behinderung, als diskriminierend verboten ist. In Artikel 14 Absatz 1 (b) des Übereinkommens heißt es unmissverständlich, dass "das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsberaubung rechtfertigt". Während der Ausarbeitung des Übereinkommens wurden die Vorschläge verworfen, die das Verbot der Inhaftierung auf die Fälle von "allein" Behinderung begrenzen wollten43 [Anmerkung des WFZ: Genau diese verworfenen Vorschläge hat sowohl die Bundesregierung - insbesondere deren Behindertenbeauftragte - wie sämtliche behindertenpolitischen Sprecher aller Fraktionen des Bundestages zusammen mit sämtlichen Landesregierungen als Vorwand für ihren Betrug genommen, um die Menschenrechte an ein Institut für Regierungsgefälligkeiten zu verkaufen. In der Anhörung des Bundestages haben verlogene "Sachverständige" von der Aktion Psychisch Kranke und der Lebenshilfe diesen Betrug mit ihren menscherechtsverachtenden Aussagen gedeckt]. Dies hat zur Folge, dass rechtswidrige Einsperrung auch die Situationen umfasst, in denen der Entzug der Freiheit mit einer Kombination von einer psychischen oder geistigen Behinderung und anderen Elementen wie Gefährlichkeit oder der Betreuung und Behandlung begründet wird. Da diese Maßnahmen teilweise durch die Behinderung einer Person gerechtfertigt werden, sind sie diskriminierend und verletzen das Verbot eine Freiheitsentziehung aufgrund von Behinderung und das Recht auf Freiheit auf gleicher Grundlage mit anderen nach Artikel 14. -
49. Gesetzgebung, die zur Unterbringung von Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderung ohne ihre freie und informierte Zustimmung ermächtigt, muss abgeschafft werden. Das muss sowohl die Abschaffung der Gesetzgebung umfassen, die die Unterbringung von Personen mit Behinderung ohne deren freie und informierte Zustimmung legalisiert, als auch die Abschaffung von Gesetzen, die die Schutzhaft von Menschen mit Behinderung in Fällen wie der Wahrscheinlichkeit, eine Gefahr für sich selbst oder für andere zu sein und in allen Fällen, in denen die Fürsorge, die Behandlung oder die öffentliche Sicherheit mit einer vermuteten oder diagnostizierten psychischen Krankheit verbunden wird, legalisieren....
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41 im Englischen als "insanity defence" bezeichnet.
42 Siehe als Verweis die „Grundsätze für den Schutz von Personen mit psychischen Erkrankungen und der Verbesserung der psychischen Gesundheit“, A/RES/46/119, im Internet unter: http://www.un.org/documents/ga/res/46/a46r119.htm .
43 Im Laufe der dritten Sitzung des Ad-hoc-Ausschuss über eine umfassende und integrative Internationale Behindertenrechtskonvention zum Schutz und der Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen wurden Vorschläge gemacht, das Wort "alleine" in den Entwurf des damals als Artikel 10 Absatz 1 (b) bezeichenten Artikels einzufügen, der dann gelautet hätte: "Jede Freiheitsberaubung darf nur im Einklang mit dem Gesetz erfolgen und sie darf in keinem Fall alleine auf Behinderung beruhen.
Den
Bericht gibt es in:
Englisch
| Französisch
| Russisch
| Spanisch
| Chinesisch
| Arabisch
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Die Zwangspsychiatrie fällt:
Rechtsgutachten
zur Unvereinbarkeit der UN-Behindertenkonvention mit dem Berliner
Psych-KG
Stellungnahmen
zum Rechtsgutachten von Prof.
Narr und Prof.
Rohrmann, sowie Pressespiegel

mehr
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Aufgrund dieser Anzeige berichtete der "Berliner Kurier" am Freitag,
den 25.1.2008 mit der Titelzeile:
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