Nachlese zum Mollath Urteil
Gericht beweist Willen zur Willkür In seinem Begehren Gustl Mollath zu demütigen und psychiatrisch begutachten zu lassen, hat das Regensburger Landgericht jedoch nur eines bewiesen: seinen eigenen Willen zur Willkür. Sein Urteil stützt das Gericht in der Begründung auf zwei Behauptungen: a) es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Täter bei Begehung der Tat schuldunfähig […]