Politik und Pädagogik
Kritik an der Praxis des Weglaufhauses von einem ehemaligem Mitarbeiter
Auch wenn wir nicht mit allen darin vertretenen Meinungen übereinstimmen, halten wir die Kritik von Stefan Lange für einen wichtigen Text, der gut begründet ist und der auch öffentlich diskutiert werden sollte. Der Titel seiner Schrift ist “Politik und Pädagogik” und im Internet hier zu finden: www.anti-psychiatrie.de/politik_und_paedagogik.html
Zitate draus:
…Zur Schreibweise: Ich verwende “Antipsychiatrie” und “antipsychiatrisch” für die Neue Antipsychiatrie, sowie “Anti-Psychiatrie” und “anti-psychiatrisch” für die alte, bzw. ursprüngliche Anti-Psychiatrie….
…Wer die Geschichte der Professionalisierung des Weglaufhauses als die Geschichte einer unechten Alternative zur Psychiatrie, als eine des Scheiterns aus konzeptioneller Selbstwidersprüchlichkeit erzählt, setzt sich automatisch dem Vorwurf des Ideologischen und des Zynismus aus. Dieser Vorwurf markiert das Zentrum der zu Beginn angesprochenen Spaltung der Selbsthilfegruppe und ist damit in der Gründungsidee der Neuen humanistischen Antipsychiatrie und des Weglaufhauses tief verankert….
….Der Zynismus-Vorwurf der Neuen und humanistischen Antipsychiatrie basiert auf dem moralischen Argument, die personenbezogene Hilfe sei der Gesellschaftskritik kategorisch vorzuziehen – dieses Argument lässt sich aber genauso umkehren: Weil auch der Wunsch nach Fremdbestimmung, z.B. als Wunsch nach Versorgung bei Erschöpfung, zu respektieren ist, liegt der eigentliche Zynismus nicht in der Gesellschaftskritik der ursprünglichen oder alten Anti-Psychiatrie, sondern darin, dass die Neue Antipsychiatrie die Probleme, deren gesellschaftliche Bedingungen sie nicht mehr interessieren, mit Mitteln lösen muss, die ihren eigenen Grundsätzen widersprechen – was nicht erfolgreich ist und nicht sein kann. Neben unveränderten Bedingungen hat dies also eine Verschlechterung der emotionalen, rechtlichen und materiellen Lebenssituation der Betroffenen zur Folge. …
…Dass moralische Argumente einen ideologischen Antagonismus markieren und sich beliebig funktionalisieren lassen, war eines der zentralen Argumente der Anti-Psychiatrie, um den repressiven oder disziplinierenden Kern der Humanistischen Psychiatrie aufzuzeigen: Es macht keinen Sinn, einen moralischen Wettlauf mit der Psychiatrie um die humanere Hilfe aufzunehmen, weil Psychiatrie kein moralisches, sondern ein gesellschaftspolitisches Problem, ein Problem realer Interessen ist, in deren Dienst jede Moral und Pädagogik einzutreten hat. Die Doppelzüngigkeit der moralischen Argumentation, die aus dem anfänglichen Zögern den Schritt zur Realisation des Weglaufhauses begründete, begründet zugleich einen systematischen Selbstwiderspruch.
Das Kriterium für Unechtheit ist der systematische Widerspruch mit den eigenen Grundsätzen. Diese Variante des Widerspruchs ist keine logische oder formale, sondern die einzige inhaltliche, umgangssprachlich auch als “Unglaubwürdigkeit” oder “Heuchelei” bekannt. Die vielfachen strukturellen Bedingungen für die Dynamik eines solchen Selbstwiderspruches haben sich meiner Erfahrung nach in der mittleren Phase des Berliner Weglaufhauses, den Jahren um das 10-jährige Bestehen, deutlich herauskristallisiert. …
…Ich begreife Anti-Psychiatrie als soziale Bewegung und eine Bewegung braucht ein Ziel außerhalb ihrer selbst, sonst dreht sie sich im Kreise, verzweifelt um Selbsterhalt bemüht, des Selbstbewusstseins aber beraubt. Eine soziale Bewegung – hier lässt mir der Respekt vor der Grammatik keine Wahl – die sich anti- formiert und formuliert, strebt nach Verhältnissen, die sie selbst überflüssig machen. Dieses Streben kann sich auch in Alternativen ausdrücken, wenn diese Ziele außerhalb ihrer Selbsterhaltung und der Vermarktung verfolgen: Eine Realisierung von Alternativen zur Psychiatrie sollte die Veränderung der Realität nicht aus den Augen verlieren. …
….Ob eine Entkopplung von der Anti-Psychiatrie das Weglaufhaus zu einer echten Alternative zur Psychiatrie machen würde, ist die Frage, die zwischen den Zeilen steht: Dass schon die Umorientierung und Reduktion auf pädagogische Fragen personenbezogener Hilfen, durch die sich die Neue und humanistische Antipsychiatrie formiert hat, als konsequente Fortsetzung der Ausbreitung und Modernisierung der Psychiatrie verstanden werden kann, hat sich m.E. im Prozess der Absorption auf vielfältige Weise gezeigt: Weil Psychiatrie und Pädagogik auch im 20. und 21. Jahrhundert das Tandem bilden, das sie im 18. und 19. gebildet haben, zeigt die konzeptionelle Ausrichtung des Weglaufhauses schon von vornherein eine Affinität zur Funktion der modernen Psychiatrie. …
…Die Fremdbestimmung des Weglaufhauses, der ehemals Autonomen Selbsthilfegruppe Psychiatrieerfahrener, hat einen Teil der sozialen Bewegung, zu der ich mich zähle und in der ich mich austausche, offensichtlich in schwierige Konflikte gebracht: V.a. den der Hilflosigkeit, resultierend aus der Unklarheit der Bedeutung der Psychiatrieerfahrung für das Weglaufhaus, die aus der Praxis nicht evident wird. Das Weglaufhaus ist nicht durch die Vielstimmigkeit der Psychiatriebetroffenen an seinen konzeptionellen Ambitionen gescheitert, sondern weil es diese in einem genuin anderem Sinn, nämlich dem des Pädagogischen zu binden versucht hat. …
….Der Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. kann meiner Einschätzung nach seine Potenziale nur wiedergewinnen, indem er die Setzung einer emanzipativen Realität wieder in Anspruch nimmt und seiner Aufgabe als Trägerverein des Weglaufhauses gerecht wird. …
Dieser kleine Ausschnitt an Zitaten soll nur Appetit machen, den ganzen Text zu lesen, der gespickt mit Fussnoten zeigt, dass der Autor das Denken mit philosophischem Tiefgang gelernt hat: www.antipsychiatrie.de/politik_und_paedagogik.html
Stefan Langes Aufforderung zur “Setzung einer emanzipativen Realität” hat das Plenum des Werner-Fuss-Zentrum so verstanden, wie es im folgenden, von seinem Plenum beschlossenen, Kommentar zum Ausdruck kommt:
Produktive Antwort auf die Kritik der Weglaufhauspraxis von Stefan Lange – eine Anregung
Es ist unserer Ansicht nach jetzt ein guter Zeitpunkt, statt in Abwehrhaltung gegen diese Kritik zu verfallen, sie produktiv zu wenden und OHNE ein „weiter so“ eine neue Phase des Weglaufhauses zu beginnen.
Dabei müsste in die Offensive gegangen werden:
Das Weglaufhaus soll seinem Begriff gerecht werden und JETZT von den Zuwendungsgebern verlangen:
• Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) sowie die UN-Antifolterkonvention stellen alle zwangspsychiatrischen Massnahmen illegal
• Das Weglaufhaus sieht seine Aufgabe darin insbesondere denen zu helfen, die aus noch bestehenden Zwangseinrichtungen entflohen sind.
• Wenn der Zuwendungsgeber dies nicht einsehen sollte, sondern nur die psychiatrischen Verbrechen der Körperverletzung und Freiheitsberaubung weiter unterstützen will, dann verweigern wir (Weglaufhaus) die Kooperation mit dem sozialpsychiatrischen Dienst.
• Wenn das mit einer Verweigerung der Mittel der Zuwendungsgeber beantwortet werden sollte, werden alle möglichen Anstrengungen unternommen, die verbrecherische Politik des Senats öffentlich zu machen und schlimmstenfalls solange auf Mittel und neue Bewohner zu verzichten, bis dieses Ziel erreicht ist.
• Im Gegensatz zum Jahr 1996 besteht nun die BRK und damit die legitime (wenn auch noch nicht Mehrheits-) Rechtsauffassung, dass Zwangspsychiatrie ein Verbrechen ist.
Wir halten es deshalb für einen besonders guten Zeitpunkt, JETZT diese neue Phase zu beginnen, weil die Senatsverwaltung für Gesundheit ein neues PsychKG als Gesetzesnovelle ausgearbeitet hat, in der sogar nicht davor zurückgeschreckt wird, mit Gestapomethoden gegen irgendwie als „geisteskrank“ gewähnte oder denunzierte Mitbürger vorzugehen.
Das Plenum des Werner-Fuss-Zentrum am 5.11.2014