Gerichtspraxis beweist: Zwangsbehandlungsgesetz schafft Rechtsunsicherheit
Dass der Bundestag mit seiner Zwangsbehandlungs-Gesetzgebung nur Rechtsunsicherheit schafft, hatte die-BPE in einem Brief an alle Abgeordneten vor der Entscheidung angekündigt. Am 5.2.2013 ist nun bekannt geworden, dass in dem Unterbringungsverfahren 20 XIV 36/13 L das Amtsgericht Oldenburg in Holstein das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht angerufen hat. Das Gericht in Schleswig soll über die Gültigkeit der schleswig-holsteinischen […]