Besser nie ein psychiatrisches Gutachten mitmachen

Die zwangspsychiatrische Gesetzgebung bzw. die entsprechende Rechtsprechung kann sehr wohl auch psychiatrisch Tätige in den Knast bringen. Bezeichnend an diesem Fall ist aber, dass der Arzt den um eine diagnostische Beurteilung Bittenden genug Geistesfähigkeit zugesprochen hatte, damit er sein grundrechtlich geschütztes Recht auf seinen Körper, also auch sich umzubringen, wahrnehmen könne und dabei Sterbehilfe in Anspruch nahm. Der Arzt wurde aber wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu 3 Jahren Knast verurteilt, siehe hier. Es scheint sich immer noch um denselben Fall zu handeln, über den schon 2023 in der Taz berichtet wurde:
Wir können nur raten, wenn sich jemand das Leben nehmen will, dass ohne (mehr oder weniger kommerzielle) Sterbehilfe zu tun. Von Ärzten wird empfohlen, dass das schmerzfrei geht, indem man nichts mehr isst, das sogenannte „Sterbefasten“ mit nur wenig oder keiner Flüssigkeitszufuhr.
Wenn man sterben will, sollten eigentlich keine andere Menschen dabei in Mitleidenschaft gezogen werden, besser auch keine psychiatrischen Fachärzte mit deren Gutachten. Ob es als politische Waffe „Hungerstreik“ von Gefangenen als Druckmittel dienlich ist, sei dahingestellt.
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Einige weitere einschlägige Urteile aus der Rechtsprechung sind in der Recht & Psychiatrie 4/2025 frei zugänglich: hier und hier.