Brauchbarer Beschluss des BGH
Der Bundesgerichtshof hat am 31. Mai 2017 mit dem Aktenzeichen XII ZB 342/16 einen bemerkenswerten Beschluss gefasst. Demnach wurde noch einmal höchstrichterlich entschieden, dass eine „Erkrankung“ allein kein Grund zum Einsperren ist. Es bestand keine Gefahr und offenbar kein Leidensdruck, so dass auch eine akute Selbstgefährdung nur unzulässig behauptet werden konnte. Es fehlte eine konkrete […]