Wichtiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat als oberstes deutsches Gericht verbindlich entschieden, dass für Anhörungen, Begutachtungen und eine dringend nötige Behandlung KEINE sofortige Zwangseinweisung erfolgen darf, siehe Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Mai 2020, siehe Link hier. Insbesondere Randummer 82 macht deutlich, dass das BVerfG solche Einsperrversuche als grundgesetzwidrig wertet, Zitat (fett + rot […]