Land Bremen hat Sonderrecht ?

Nun berichtet am 17.1.2018 die TAZ-Nord darüber, wie auch der Bundesgerichtshof die Verurteilung von Meike S. mit § 63 aufgehoben haben, Zitat aus dem Bericht hier:
Und nun die Entscheidung des BGH: „Das sagt ganz klar, dass die Schlussfolgerungen, die aus den Einzeltaten von Meike S. gezogen wurden, falsch waren: nämlich, dass sie gefährlich ist“, sagt Sommerfeldt. Nun muss der Fall ganz neu verhandelt werden, von einer anderen Strafkammer des Bremer Landgerichts. Das bedeutet allerdings auch, dass ihr Freispruch aufgehoben ist: „Sie kann also diesmal durchaus verurteilt werden, aber da sie nicht vorbestraft ist, rechne ich nicht mit einer Haft-, sondern unter Umständen mit einer Geldstrafe“, sagt Sommerfeld. Dass erneut nach § 63 entschieden wird, hält er für höchst unwahrscheinlich: „Dafür hat nicht nur das Verfassungsgericht, sondern jetzt auch der BGH in seinem Beschluss sehr deutlich gesagt, was dafür vorliegen muss.“
Heute haben wir die Nachricht bekommen, dass Meike S. um 14 Uhr aus der Forensik entlassen wurde, nachdem die Klinik alles versucht hatte, sie nach ihren eigenen Regeln dort weiter festzuhalten.
Wieder ein Beweis, was ein/e gute/r und ausdauernde/r AnwältIn selbst in Bremen erreichen kann. Vera Stein musste sogar bis nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen, bis ihre Zwangseinweisung in Bremen 2005 endlich als Unrecht erkannt wurde, siehe hier.

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