Auch das BVerfG gibt G. Mollath im nachhinein Recht…

bundesverfassungsgericht…und bestätigt damit unsere Einschätzung, dass die schnelle Entscheidung das OLG Nürnberg, G. Mollath freizulassen, darauf zurückzuführen war, dass es auf der Flucht vor der drohenden Entscheidung des BVerfG war.

Die Entscheidung des BVerfG ist hier zu lesen.
Die Pressemiteilung hier:

Die rechtliche Verunsicherung und Angst vor Fehlentscheidungen wird bei allen weiter zunehmen, die mit der Forensik Geld verdienen.
Insbesondere Richter müssen sich jetzt in Acht nehmen, psychiatrische Gutachten einfach für bare Münze zu nehmen.
Bitte die Begründung des Urteil genau lesen 🙂