Aufgepasst – Gefahr im Verzug!

Menschen, von denen von MedizinerInnen behauptet wurde, sie seinen angeblich „psychisch krank“, hatten durch diese Verleumdung den Vorteil, dass sie sich für das Recht auf Faulheit entscheiden konnten. Man konnte dann aufgrund solch eines Willkür-Diagnonsens z.B. eine Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeits-Rente beantragen und bekommen. Das ist dann zwar in der Regel auch das Ende einer bürgerlichen Karriere, aber wie z.B. „Florida Rolf“ zeigte, konnte man damit leben und sich der Quälerei eines ungeliebten Jobs entziehen.

Nun plant eine reaktionäre Regierung zur Abwehr des Rechts auf Faulheit Verschärfungen, über die in diesem Video von dem Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel berichtet wird: https://vm.tiktok.com/ZNd4wy96T. Gefällige PsychiaterInnen und medizinische Dienste sollen dabei Schützenhilfe leisten. Der Versuch, durch gutachterliche Willkür den Druck zu arbeiten zu erhöhen, ist wie eine „tiefere“ Instanz der Zwangspsychiatrie. Dieser Druck soll gestärkt werden. Hier haben wir unseren Blick auf den Zusammenhang zwischen der Nötigung zu arbeiten und der Nötigung zu „geistiger“ Gesundheit veröffentlicht.

Was tun? Wir empfehlen, mit Hilfe der PatVerfü der Zwangspsychiatrie durch das Verbot aller psychiatrischen Diagnosen einen Riegel vorzuschieben. Dieser Riegel muss aber erst dann durch Vorzeigen der PatVerfü aktiviert werden, wenn mit (psychiatrischem) Zwang und Gewalt gedroht werden sollte, aber dank der PatVerfü kein Leid mehr angetan werden darf. Bis zu diesem Moment können ÄrztInnen doch munter z.B. einer Rentenversicherung bescheinigen, wie unfähig man zum Arbeiten sei.
Bitte beachten: Dabei nie den ärztlichen Diagnonsens selber glauben! Es ist völlig hinreichend, wenn ihn nur die Ärzte selber glauben.