Der § 63 StGB muss weg

In Bielefeld wird am Freitag, 16.2. ab 19 Uhr in der szenischen Lesung mit Gesang, Vorlesen, Gedichten und ein wenig Theater:

VorbeugeVorbeugende Anhaltung – Der Maßregelvollzug
Das schwarze Loch im Psychiatrieuniversum

der Sache auf den (auch nazihaltigen) Grund gegangen.
Mitwirkende: Ulrich Lewe + Stefan Selzer + Doris Steenken – Jan Lewe

Der § 63 StGB muss weg! Wieso? Weshalb? Warum?
„Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) hält für seine Bürgerinnen und Bürger zwei Sanktionssysteme bereit: erstens den Strafvollzug und zweitens die Maßregeln der Besserung und Sicherung. Im Strafvollzug sinkt die Anzahl der Gefangenen seit Jahren, im psychiatrischen Maßregelvollzug steigt sie seit Jahren ungebremst an. Kritik an ihm gibt es selten und wenn, dann wegen spektakulären Fehlverhaltens von Richtern und Gutachtern. Man erinnerst sich an die Skandale um Gustl Mollath, Ilona Haslbauer, Ulvi Kulac.

Wo: Nr.z.P. , Große Kurfüstenstr. 81, 33615 Bielefeld
Eintritt: was man gerade so übrig hat
Einladung hier:  https://nrzp.de/event/vorbeugende-anhaltung-der-massregelvollzug