UN und BGH bestätigen unseren Standpunkt

UN Komitee rügt BRD wegen deren Zwangspsychiatrie

Wie schon seit 14 Jahre von uns immer wieder betont wird, ist nun auch im 2. und 3. Staatenbericht über die BRD des UN-BRK Komitees „Selbst- oder Fremdgefährdung“ als Grund zum Einsperren nach PsychKG in aller Deutlichkeit ausgeschlossen worden. Diese Klarstellung erfolgte nach dem Ausdruck tiefster Besorgnis über alle Zwänge im Gesundheitswesen (siehe Seite 8 von 17 hier). Dabei wird auch auf die sog. Guidelines (Leitlinien) verwiesen, die auf Seite 23 von 27 unter Punkt 7.  ganz deutlich werden (siehe hier).

Anzumerken ist, dass die BRD sich in Artikel 1 GG Absatz 2, also als allererstes, oberstes Grundrecht neben der Würde, festgeschrieben hat:

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Die BRD hat die UN-BRK als Paket und ohne Vorbehalte ratifiziert, also mit den Bestimmungen darin, dass das UN-BRK Komitee die Interpretation vornimmt!
Um das Lesen zu erleichtern, hier die Übersetzung aus dem Englischen:

Seite 8 von 17:
Freiheit und Sicherheit der Person (Art. 14)
29.   Der Ausschuss ist zutiefst besorgt:
(a)   über die Zwangsinstitutionalisierung und Zwangsbehandlung von Menschen mit  Behinderungen aufgrund ihrer Beeinträchtigung in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe und anderen Einrichtungen, psychiatrischen Anstalten und forensisch-psychiatrischen Betreuungseinrichtungen;  Lesen Sie mehr »

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, was wir zu PatVerfü inkl. Vorsorgevollmacht seit 15 Jahren gesagt haben:

Der BGH hat in seinem Beschluss vom 14.07.2021 – XII ZB 135/21 folgendes bestätigt:

  • kein Gutachten nach § 280 FamFG nötig bei Nichtbestellung eines Betreuers
  • Geschäftsfähigkeit nur bei konkreten Anhaltspunkten anzweifelbar (deshalb ist die notarielle Beurkundung sehr hilfreich!)
  • freier Wille trotz frühkindlicher Hirnschädigung beim Betroffenen
  • Vorsorgevollmacht verhindert Betreuerbestellung

Zusammenfassend dargestellt: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-sachverstaendigengutachten-im-betreuungsverfahren