Erinnerung an den Essaywettbewerb: Verletzt der Maßregelvollzug die Würde?

Eine Erinnerung des Werner-Fuß-Zentrums an das Preisausschreiben von dem BPE und die-BPE.
Der Essay Wettbewerb wurde am 6.2. ausgeschrieben. In 9 Wochen, am 31. Juli ist der letzte Abgabetermin. Wir haben inzwischen eine vorzügliche Jury gefunden. Also den Griffel gespitzt und mitgemacht. Je besser die Argumentation ist, dass der Maßregevollzug mit der menschlichen Würde und der Behindertenrechtskonvention unvereinbar ist, um so unmöglicher wird es sein, die Forensik noch weiter zu verteidigen. Dem dient auch unser Protest am 16.6., siehe oben.

Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener und die Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener
veranstalten gemeinsam einen Essaywettbewerb:
1. Preis: 5.000,- €
sowie drei weitere Preise für besonders gute Beiträge aus der Shortlist mit jeweils
1.000,- €
für die beste Antwort – mit Begründung – auf die Frage:

Nach Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Verstoßen die §§ 20, 21, 63 und 64 des Strafgesetzbuches daher gegen das Grundgesetz?

Der Beitrag soll insbesondere die menschenrechtlichen Regelungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen berücksichtigen.

Den Text der Ausschreibung als PDF herunterladen. Hier die Website mit den Teilnahmebedingungen und die Ausschreibung bei die-BPE oder hier beim BPE.

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Auf dem Weg in die Dystopie einer “Brave New World”:
Eine der Rednerinnen bei der Tagung, gegen die am 16.6. protestiert wird, ist aus Zürich die Forensik-Psychiaterin Dr. Friederike Höfer. Sie soll die Schweiz mit einem “Schweizer Modell” als vorbildlich darstellen. Tatsächlich ist die Schweiz der Vorreiter in der totalitären Entwicklung:
Vom Schuldstrafrecht zum Wegschliessen „Gemeingefährlicher“

Der Rechtsanwalt, Richter und Schriftsteller Peter Zihlmann aus Basel hat genau hingesehen und in dem Aufsatz mit diesem Titel vor allem aus juristischer Sicht und geschichtlicher Perspektive herausgearbeitet, auf welche abschüssige Bahn in eine totalitäre Rechtsprechung sich die Schweiz da schon begeben hat.
Unbedingt diese 16 Seiten in bestem Schweizer-Hochdeutsch lesen: https://peter.zihlmann.com/wp-content/uploads/2016/05/wegschliessengemeingefaehrlicher.pdf
Aber Deutschland soll nachziehen: die Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) will über die Innenministerkonferenz im Juni “geistig gestörten Täter” durch repressive Konzepte präventiv entgegentreten. Nur die ärztliche Schweigepflicht störe noch.
Na dann wird´s wohl auf die Chinesische Lösung hinauslaufen: Überall Videoüberwachung mit Gesichtserkennung und Verhaltensbeurteilung in einem “Score” wird präventiv weg gesperrt. Eben vom Schuldstrafrecht zum Wegschliessen „Gemeingefährlicher“. Über die Beschlussvorlage für die “drängendsten Handlungsfelder” berichtet die “Welt” hier: https://www.welt.de/politik/deutschland/article245314750/Innenminister-beraten-ueber-Gewalt-durch-psychisch-Erkrankte.html