Ba-Wü verletzt mit dem PsychKG absichtlich das Grundgesetz

R+PWie oft haben wir darauf hingewiesen, dass Baden-Würtemberg unter Führung des grünen Ministerpräsidenten wieder offensiv das Grundgesetz verletzt, um angeblich oder tatsächlich “Psychisch Kranken” Gewalt anzutun und zu foltern?
Dabei waren MdL Manne Lucha (Grüne) und die Ministerin Katrin Altpeter (SPD) die treibenden Kräfte, um dieser gewaltätigen Psychiatrie mit menschen- und grundrechtsverletzenden Gesetzen den Weg zu ebnen. Sie fanden leider in vielen Ländern genauso grundrechteverachtende Nachahmer.
Hier eine Liste der Links zu den Rechtsgutachten, die alle in den Wind geschlagen wurden, obwohl sie den Abgeordneten gedruckt vorlagen:

  • 2013 Stellungnahme zur Frage der Verfassungskonformität der geplanten Neufassungen der Gesetze zur Unterbringung psychisch kranker Menschen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen sowie der Maßregelvollzugsgesetze der Länder Schleswig-Holstein, Hessen und Niedersachsen. www.die-bpe.de/stellungnahme_narr_ts.html
  • 2013 Stellungnahme zur Frage der Grundrechtskonformität des Gesetzesentwurfs zur Neufassung des § 8 des Unterbringungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (UBG) Drucksache 15 / 3408 vom 23. April 2013 www.die-bpe.de/ergaenzende_stellungnahme_narr_ts_3.html
  • 2012 Stellungnahme der Monitoringstelle für die UN-Behindertenrechtskonvention, in der die Vereinbarkeit des Entwurfs einer Neufassung der §§ 1906 BGB – um psychiatrische Zwangsbehandlung zu legalisieren – mit den Menschenrechten bestritten wird: www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/aktuell…pdf
  • 2012 Die existentielle Selbstbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern und ihre diesbezügliche Rechtssicherheit werden bedroht.
    Von Prof. Wolf-Dieter Narr, RA Thomas Saschenbrecker, RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah, RA Dr. Eckart Wähner: www.die-bpe.de/selbstbestimmung_bedroht.htm
  • 2012 Zwang in der Psychiatrie – Eine Grund- und menschenrechtliche Stellungnahme.
    Von Prof. Wolf-Dieter Narr, RA Thomas Saschenbrecker, RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah, RA Dr. Eckart Wähner: www.die-bpe.de/selbstbestimmung_bedroht.htm#sn
  • 2012 Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der Verfassungs-konformität eines Entwurfs der Neufassung des § 8 des Unterbringungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (UBG).
    Von Prof. Wolf-Dieter Narr und RA Thomas Saschenbrecker www.die-bpe.de/gutachterliche_stellungnahme_ba_wue
  • 2011 BEHINDERUNG, MENSCHENRECHTE UND ZWANG
    Gutachten von Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr, RA Thomas Saschenbrecker und RA Dr. Eckart Wähner
    Zu den Graden und Grenzen legalen und legitimen Zwangs im Umgang mit psychisch behinderten Menschen am Beispiel der Psychiatrie als Wissenschaft und Praxis. Notwendige bundes- und länderrechtliche Folgen – Konsequenzen für die Psychiatrie als praktische Wissenschaft;
  • 2011 Anmerkung zum „Zwangsbehandlungsbeschluß“ des Bundesverfassungsgerichts vom 23.03.2011
    von Dr. David Schneider-Addae-Mensah: www.die-bpe.de/Kommentar_SAM.html

Wie in diesen Gutachten vorhergesagt, wird inzwischen sogar in dem Editorial der juristischen Fachzeitschrift der Sozialpsychiatrie, der Recht & Psychiatrie Nr. 1/2015 von RA Marschner die Verfassungswidrigkeit des neuen Ba-Wü PsychKG öffentlich kritisiert.
Das Scheitern dieses Gesetzes beim Bundesverfassungsgericht ist also nur noch eine Frage der Zeit.
Titel des Editorials:
Diskussion um die Verfassungswidrigkeit der Regelungen der Zwangsbehandlung nicht beendet

Zitate daraus:

Die Bundesländer tun sich schwer, die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus den Entscheidungen vom 23.03.2011, 12.10.2011 und 20.02. 2013 (R & P 2011, 168; 2012, 31; 2013, 89) umzusetzen…

…Die inzwischen Gesetz gewordenen Regelungen müssen sich überdies fragen lassen, ob sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen oder nicht wiederum zumindest teilweise verfassungswidrig sind.

…Die Probleme sollen exemplarisch an den Neuregelungen in Baden-Württemberg veranschaulicht werden, betreffen aber mehr oder weniger alle bereits vorliegenden Neuregelungen. § 20 Abs. 3 BW-PsychKHG regelt die Voraussetzungen der Zwangsbehandlung untergebrachter Personen und zwar sowohl für die Unterbringung in akuten psychischen Krisen als auch über die Verweisung in § 38 Abs. 1 BW-PsychKHG bei der Unterbringung im Maßregelvollzug. Allein dies ist problematisch, weil Anlass und Ziele der Unterbringung unterschiedlich sind und daher auch unterschiedliche Regelungen bei der Zwangsbehandlung erfordern …

…Das Bundesverfassungsgericht (R & P 2011, 168) hat zwar (für den Maßregelvollzug) entschieden, dass … Als Rechtfertigung hierfür komme aber nicht der Schutz Dritter (vor Straftaten), sondern nur das grundrechtliche Freiheitsinteresse des Betroffenen selbst in Betracht, wenn dieser zur Einsicht in die Schwere seiner Krankheit und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen oder zum Handeln gemäß solcher Einsicht krankheitsbedingt nicht fähig sei. …

…Die Regelung einer Zwangsbehandlungsbefugnis zur Abwehr von Gefahren für Dritte wird daher in der Fachliteratur überwiegend für nicht vereinbar mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gehalten ….

….In jedem Fall unzulässig ist eine Zwangsbehandlungsbefugnis bei einwilligungsfähigen Personen. Zumindest für die Unterbringung in der Akutpsychiatrie auf der Grundlage der Psychisch-Kranken-Gesetze der Bundesländer gilt, dass die betroffenen Personen entlassen werden müssen, wenn die freie Willensbestimmung nicht (mehr) aufgehoben ist. Der Staat hat weder das Recht, einwilligungsfähige Personen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, noch sie gegen ihren Willen zu behandeln. Dies gilt hinsichtlich der Behandlung auch für den Maßregelvollzug. Die in den vorliegenden gesetzlichen Regelungen zum Ausdruck kommende andere Auffassung der Bundesländer wird dazu führen, dass sich das Bundesverfassungsgericht in absehbarer Zeit erneut mit der Zwangsbehandlung befassen muss.

Hier eine Übersicht (mit Bildern) unserer Bemühungen, das Ba-Wü Foltergesetz zu verhindern.