5 Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
A) Die Erosion der Forensik schreitet voran 🙂
Die DGSP fordert öffentlich einen sofortigen Baustopp aller Neubauten von Maßregelvollzugs-Anstalten, siehe hier. Wenn der Staat doch da mal sparen würde.
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B) Der XII. Senat des Bundesgerichtshofs hat am 14.12.2022 unter dem Zeichen XII ZB 417/22 einen sehr guten Beschluss gefasst: Er hat die Entscheidung des Amtsgerichts Lippstadt und des Landgerichts Paderborn, sogar ohne weitere Anhörung den einstweiligen Vollzug einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug zuzulassen, von Anfang an für Unrecht erklärt, siehe hier.
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C) Die Bestellung eines Berufsbetreuers durch das Amtsgericht Frankfurt a.M., bestätigt durch dessen Landgericht, wurde durch eine weitere Entscheidung des XII. Senats des Bundesgerichtshofs  vom 14.1.2022 unter dem Zeichen  XII ZB 237/22 zu  Unrecht. Der Versuch der unteren Gerichte, den Betroffenen und dessen Recht auf Krankheit, durch eine Zwangsbetreuung in allen Tätigkeitsbereichen zu entmündigen, ist gescheitert. Die Begründung war unzureichend! Wir hoffen, dass der Betroffene mit einem guten Anwalt und einer notariell beurkundeten PatVerfü dem ganzen Verfahren ein endgültiges Ende bereiten kann. Es ist also regelmäßig sinnvoll, sich gegen die Entmündigung durch eine Zwangsbetreuung zu wehren. Den Beschluss des BGH hier lesen.
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E) 
Da er den Wehrdienst verweigerte, wurde er in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Ein typisches Beispiel, wie die Psychiatrie sich gerade auch im Krieg als Exekutive der Herrschaft anbot.

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