BMJV – ein reaktionäres Heuchelministerium

Hinweis auf die Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht: https://tinyurl.com/yct9dyjd
Schon bei der ersten Sichtung springt auf Seite 136 ins Auge, Zitat:

Dabei herrscht in der aktuellen rechtswissenschaftlichen und -politischen Diskussion in Deutschland jedenfalls weitestgehend Einigkeit darüber, dass das in §§1896 ff. BGB geregelte Instrument der rechtlichen Betreuung mit Artikel12 UN-BRK vereinbar ist. Die gegenteilige Rechtsauffassung des UN-Fachausschusses, die dieser in seinen im April 2015 veröffentlichten „Abschließenden Bemerkungen zum ersten Staatenbericht Deutschlands“bekundet hat, wird ganz überwiegend nicht geteilt.

Das Bundesjustizministerium (BMJV) markiert sich damit als ein reaktionäres Heuchelministerium, das das Kernstück der Behindertenrechtskonvention (BRK), Artikel 12, beugen will, um alles bei der alten Obrigkeitsstaatlichkeit belassen zu können. Es macht also nun die völlige Missachtung der BRK offenkundig. Wir haben eine ausführliche Stellungnahme zu diesem katastrophalen Gesetzgebungsentwurf veröffentlicht, siehe hier.