Unverhältnismäßigkeit, das Schlupfloch um frei zu kommen
Das Landgericht Marburg hat in dem Beschluss Az.: 3 Qs 23/15 vom 12.1.2016 nicht nur den § 63 aufgehoben, sondern sogar festgestellt, dass der § 63 von Anfang an gar nicht hätte verhängt werden dürfen: „fehlerhafter Anordnung der Maßregel im Urteil…“!
Der Geschäftsführer von dejure.org, Oliver García, hat mit dem Titel:
„Lebenslang statt vier Wochen für den eBay-Betrüger“ einen sehr guten Kommentar zu dem Urteil im Blog „delegibus“ verfasst:
„Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“ ist das Thema und der Untertitel von Gerhard Strates Buch über den Fall Mollath. Von BGH-Richter Thomas Fischer als Rezensenten des Buches ist bemängelt worden, Strate sei mit dem Anteil der Justiz am Versagen in dem Fall zu wenig hart ins Gericht gegangen und habe sich übertrieben auf die Fehler der Psychiatrie „gestürzt“. Ob er damit recht hat, sei dahingestellt. …
Einen schlimmen Fall dieser Art hat ein kürzlich veröffentlichter Beschluß des LG Marburg zum Gegenstand (Beschluß vom 12. Januar 2016 – 3 Qs 23/15). Der Betroffene befindet sich seit fast vier Jahren, vom 28. Juni 2012 bis heute, in der Klinik für forensische Psychiatrie Haina. …
Man weiß gar nicht, wo man mit der Fehleraufzählung anfangen soll. Die Entscheidung des Jugendrichters in Kassel war grotesk falsch (was damit zusammenhängen mag, daß Jugendrichter in diesen Fragen keine Praxis haben, dazu gleich). Das LG Marburg schreibt in feiner richterlicher Zurückhaltung von „höchst fraglich, ob die Unterbringung hätte angeordnet werden dürfen“ (als BGH-Senatsvorsitzender darf man diese Zurückhaltung auch einmal ablegen und grotesk Falsches als grotesk falsch bezeichnen). Der Jugendrichter hatte in seinem Urteil an den Vorgaben des BGH zur Anwendung des § 63 StGB bei Vermögensdelikten vorbeijudiziert. …weiterlesen