Genickbruch der Zwangspsychiatrie
Die Entscheidung des XII. Senats des Bundesgerichtshof ZB 60-26 vom 29. April 2026 scheint uns in mehrfacher Hinsicht aufsehenerregend zu sein.
Denn sie wurde:
a) von unserem mit besonderem Misstrauen beobachteten Richter Guhling als Vorsitzendem mit entschieden (Guhling wurde von der CSU in den BGH gehievt),
b) der natürliche Wille ist nun schon allein entscheidend für die Unrechtmäßigkeit der Zwangsbehandlung, keine Ultima Ratio, keine Vernunft mehr erforderlich, also auch kein „Mindern“ und „Meiden“ mehr, sondern der Genickbruch der Zwangspsychiatrie!!
c) Eine Mißachtung des Willes kann innerhalb der Verjährungsfrist auch immer noch rückwirkend geltend gemacht werden, eben weil die Zwangsbehandlung von vornherein Unrecht war. Damit ist die Voraussetzung für eine Vielzahl von Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Klagen geschaffen.
Das ist ein Durchbruch, ein epochales Ereignis, der im nächsten Zug auch die psychiatrische Einsperrung überfällig macht, denn es kann ja gegen den Willen nicht mehr behandelt werden. Damit kann die psychiatrische Einsperrung durch die angebliche Notwendigkeit einer Zwangs-„Gesundung“ nicht mehr gerechtfertigt werden. Darauf hatten wir schon 2006 in der Zwang Nr. 3 implizit hingewiesen.
Jetzt freuen wir uns über eine Schmerzensgeld Klagewelle. Aber bitte beachten, dass bei Erhebung der Klage diese noch nicht verjährt ist, sonst wird nix daraus.
Hier haben wir den Entwurf einer Klage veröffentlicht.
Dieser Beschluss des BGH dürfte sowohl für die Gesetzgebungsversuche ambulanter Zwangsbehandlung wie den Bemühungen ein angebliches „Gefährder“-Register aufzubauen, eine unüberwindliche Hürde werden, denn jede psychiatrische Zwangsbehandlung wird zur schweren Körperverletzung und führt ganz leicht zu Schmerzensgeld-Forderungen. Welcher Arzt/Klinik wird noch dieses Risiko eingehen wollen? Dann doch besser jetzt gegen diese Gesetzgebungs-Bemühungen auch von Ärzteseite aus aktiv vorgehen!
Hier kann man nachlesen, was KI daraus politisch folgert.
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Nachrichten:
- Aus der Forensik in der Schweiz: die NZZ berichtet.
- Von Hilfesystem zu Polizeigesetz: Kritik an neuem Psychisch-Kranken-Gesetz in NRW:
https://perspektive-online.net/2026/04/von-hilfesystem-zu-polizeigesetz-kritik-an-neuem-psychisch-kranken-gesetz-in-nrw/
- Wegen „psychischer Krankheit“ polizeibekannt?:
https://correctiv.org/aktuelles/gesellschaft-2/2026/06/04/wegen-psychischer-krankheit-polizeibekannt/

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