„Nur Ja heißt Ja“

Bilder vom  T4 Umzug 2026:  https://www.freedom-of-thought.de/may2/
Die Rede „Nur Ja heißt Ja“ sieheweiter  unten
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Das Komitee für Grundrechte und Demokratie, das uns mit einer Unterschriftenliste und Stellungnahme unterstützt hat siehe hier, ist am Thema dran geblieben und hat diese Übersicht veröffentlicht, in der auf die Vorgänge auch in anderen Bundesländern verweisen wird. Sehr informativ, dringend zur Lektüre empfohlen.
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Bei der Anerkennung von Schuld und Wiedergutmachungsversuchen ist die Schweiz Deutschland voraus!
In Zürich erhalten Eingewiesene, Fremdplatzierte und Entmündigte Opfer von Zwangsmassnahmen eine Genugtuung in Höhe von 25 000 Franken – ab sofort!
Die Neue Zürcher Zeitung berichtet hier.
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Zwangspsychiatrie ist Folter – sofort stoppen!
Rede T4 Umzug 2026

Vor der Landesvertretung des Landes Niedersachsen
Für unser Anliegen gibt es eine sehr gute Parallele: „Nur Ja heißt Ja“ ist die Titelzeile für eine Europa-einheitliche strafrechtliche Definition von Vergewaltigung, der das EU-Parlament zugestimmt hat*. Das klare Einverständnis für sexuelle Handlungen ist darin die notwendige Voraussetzung dafür, dass es sich um keine Vergewaltigung handelt.

In zahlreichen Ländern Europas gilt bereits „Nur Ja heißt Ja„. Vorreiter war 2018 Schweden, inzwischen kamen weitere EU-Länder hinzu: Italien zum Beispiel, Griechenland, Dänemark und Belgien. Zuletzt im Herbst vergangenen Jahres auch Frankreich. In der augenblicklichen Gesetzgebungsdebatte in Europa geht es vor allem darum, gleiche Standards in ganz Europa zu schaffen. Das ist genau auch unser Anliegen, dass endlich die Zwangspsychiatrie überall als eine Verletzung des Folterverbots verstanden wird. Das ist deshalb aktuell, weil in Mexiko genau mit dieser Begründung seit 2022 bundesstaatlich die Zwangspsychiatrie abgeschafft wurde. Bei medizinischer wie psychiatrischer Behandlung ist immer ein explizites „Ja“ als Zustimmung nötig. Das sollte schriftlich dokumentiert werden, wie es auch bei der Patientenverfügung der Fall ist, damit später keine Missverständnisse oder falsche Behauptungen entstehen können. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren für eine Ausnahmeregelung zur Ermöglichung ambulanter Zwangsbehandlung ist das die notwendige Voraussetzung: eine vorher dokumentierte explizite Zustimmung zu Zwangsbehandlung und auch zu einer Durchführung in ambulanter Form. Dazu hier ein Vorschlag, wie so eine Vorausverfügung aussehen müsste.

Statt dass die Mexikanische Gesetzgebung endlich auch hier übernommen wird, geschieht zur Zeit genau das Gegenteil: in Niedersachsen und in NRW ist ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet worden, in dem als psychisch krank verleumdete Menschen als angebliche „Gefährder“ registriert werden sollen, um diese Daten der Polizei zugänglich zu machen. So wurden ab 1933 „psychisch krank“ verleumdeten Menschen als angeblichen „Gefährdern“ der Volksgesundheit mit Zwang und Gewalt in die Körper eingegriffen, um sie zu sterilisieren – selbstverständlich alles angeblich ganz „wissenschaftlich“. Diese schwere Misshandlung ist zwar inzwischen verboten, aber wieder soll mit einem Sonderbestrafungs-Recht – mit den sogenannten PsychKGen der Länder – die Folterfreiheit unterlaufen und die Behindertenrechtskonvention gebrochen werden. Dagegen protestieren wir hier. Wir ziehen jetzt weiter zur Tiergartenstr. 4 zum Denkmal für den systematischen ärztlichen Massenmord von 1939 bis 1949.
* https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-parlament-sexualstrafrecht-100.html 

Am T4 Denkmal für den systematischen ärztlichen Massenmord

Zum 31. mal treffen wir uns hier zur Erinnerung an den systematischen ärztlichen Massenmord in Deutschland und im besetzen Polen. Hier wurde in der sogenannten Aktion T4 der systematische ärztliche Massenmord zur Ausrottung der als geisteskrank Verleumdeten organisiert und in 6 Mordzentren bis 1941 durchgeführt. Danach wurde bis 1949 in den Anstalten durch Totverhungern weiter gemordet. Das Personal der Aktion T4 diente anschließend der Vernichtung insbesondere der europäischen Juden.
Weder wollen noch können wir diese systematische Mordaktion mit der Situation nach 1949 vergleichen, aber angemerkt werden muss, dass sie mit den Sonderentrechtungs-Gesetzen zur Sterilisation 1933 begann. Erst mal so ärztlich diskriminiert, als angebliche Gefährder zum Volksfeind gemacht, war die weitere Entwicklung bis zur Mordaktion immer weitere Radikalisierung. Wir gebrauchen für den niedersächsischen Gesundheitsminister bewusst keinen Begriff aus dem Faschismus-Vokabular, sondern bezeichnen ihn als „Stasi“ Philippi, weil er die staatliche Repression und Überwachung durch gesetzlich festgelegte Willkür auf den Weg zu bringen versucht. Möge der Versuch in Niedersachsen scheitern wie auch der gleiche Versuch in Nordrhein-Westfalen. Die Landesvertretung in Nordrhein-Westfalen ist die letzte Station unsere T4 Umzugs. Bitte immer Uwe nachgehen.

Vor der Landesvertretung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vor einem Jahr haben wir ebenfalls an der Landesvertretung von Nordrhein-Westfalen beim Bund gegen den Versuch protestiert, dass das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen seit 2022 ein PeRiskoP genanntes umfassendes Denunziations-Programm zur Früherkennung von angeblichen „Personen mit Risikopotenzial“ betreibt. Seit Mai 2022 wird PeRiskoP in allen 47 Kreispolizeibehörden Nordrhein-Westfalens eingesetzt. Dazu werden sog. „Prüffälle“ niederschwellig, also möglichst beim ersten Gedanken! bestimmt, die in enger Zusammenarbeit zwischen Polizei und anderen Behörden wie Schulen, Gesundheitsämtern und psychiatrischen Einrichtungen durchleuchtet und weiter verfolgt werden. Mit diesem Psychiatrisierungs- und Überwachungsprogramm soll ein Denunziationssystem geschaffen werden, dass an die Methoden der Stasi oder Blockwart Bespitzelung erinnert. Nun versucht NRW wie Niedersachsen mit einem neuen Gesetzentwurf dieselbe üble Überwachung durch den Sozial-psychiatrischen Dienst (SpD) zusammen mit der Polizei zum Gesetz zu machen.