Bei Musterung: untauglich

Wie man unserer FAQ entnehmen kann, gibt es gar keine „Psychische Krankheit“.
Das könnte man sich doch zu nutze machen, um anstatt den Kriegsdienst zu verweigern einen auf angeblich „psychisch krank“ zu machen, um so bei der am 1.1.2026 wieder eingeführten Musterung „untauglich“ zu werden. Danach kann man sich am besten durch eine PatVerfü: gegen weitere psychiatrischen Unannehmlichkeiten absichern.
Die Gewalt der Zwangspsychiatrie, die nur noch durch den Selbstbetrug der Ärzteschaft gedeckt wird, muss endlich abgeschafft werden, siehe Faltblatt hier. Dann bräuchte es auch keine „Weglaufhäuser“ mehr, denn wenn man tatsächlich glaubt, eine Psychiatrie könne einem helfen, dann könnte man/Frau auch jederzeit wieder gehen, wenn man/Frau das nicht mehr glaubt, denn: Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!