Zwangsbehandlung bricht jus cogens + Dada war der Wendepunkt
»Die sofortige Umsetzung des Art. 12 UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) erfordert selbstverständlich auch ein sofortiges Verbot jeglicher Zwangsbehandlung zum Zwecke der Heilung oder Korrektur. Medizinische Zwangsbehandlungen (…) erfüllen weder ihren medizinischen Zweck, noch sind sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar. In den Richtlinien zu Art. 14 UN-BRK, sowie in unserer Rechtsprechung zu Art. 14, 15, 16 und 17 hat sich der Fachausschuss deutlich und mehrfach gegen jegliche Form der Zwangsbehandlung ausgesprochen. Wer Art. 12 UN-BRK und das Menschenrechtsmodell von Behinderung richtig versteht, muss konsequenterweise das Verbot der medizinischen Zwangsbehandlung als ius cogens, also als zwingendes Völkerrecht fordern.«*
* Theresia Degener: Erwachsenenschutz, Vormundschaft und Betreuung aus menschenrechtlicher Behinderungsperspektive. Vortrag auf dem 4. Weltkongress Betreuungsrecht 14. – 16. September 2016. Betreuungsrechtliche Praxis, (6), 20 5– 208
Seit dem 1.1.2023 steht im Mittelpunkt des neuen Betreuungsrecht – entsprechend der Behindertenrechtskonvention – Wunsch und Präferenz der Betroffenen. Frau Prof. Theresia Degener (Bild oben), die maßgebliche Stimme in den Rechtswissenschaften in Fragen der Behindertenrechtskonvention, hat damit zu jus cogens die absolute Unvereinbarkeit von psychiatrischer Zwangsbehandlung mit den Menschenrechten erklärt. Wie das Folterverbot als jus cogens darf psychiatrische Zwangsbehandlung von keiner Gerichtsbarkeit, keiner Gesetzgebung, keiner staatlichen Gewalt geduldet, geschweige denn von psychiatrisch Handelnden praktiziert werden. Psychiatrisch Tätige können sich nur strafbar machen, wenn sie Zwang und Gewalt anwenden sollten. Das bewahrheitet unseren seit 2009 vielfach demonstrierend gezeigten Slogan Psychiater: staatlich geschützte Verbrecher.
Das Zitat oben (auf Seite 67) ist vielleicht die markanteste Textstelle in dem äußerst lesenswerten Text von Sebastian von Peter und Martin Zinkler in der aktuellen Ausgabe von Recht & Psychiatrie, der vom Verlag hier als Download frei zur Verfügung gestellt wird: https://psychiatrie-verlag.de/product/recht-psychiatrie-2-2024/
Detailliert und umfassend wird de-legitimiert, was an ambulanter Zwangsbehandlung und Gefährder-Gesetzgebung im politischen Umfeld diskutiert wird.
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Schon lange haben wir Dada als die historische Stelle markiert, gegen das reaktionäre Psychiatrie mit Pathologisierung als „entartete Kunst“ die radikale Ausgrenzung gestellt hat, an deren Ende der systematische ärztliche Massenmord in Deutschland und Polen sowie die Shoah stand, siehe: Dissidentenfunk 4/2005, Raubkunst – der verdeckte Meilenstein zur Shoah.
Auch in „Zentrum für verfolgte Künste“ in Solingen wird diese Wende nun gesehen https://www.monopol-magazin.de/blixa-bargeld-inter view-dada-zentrum-fuer-verfolgte-kuenste-solingen?utm_source=firefox-newtab-de-de, aber warum scheut sich dann dieses Zentrum immer noch die Beutekunst im Hörsaal der Mörder in Heidelberg, die sog. „Sammlung Prinzhorn“ als verfolgte Kunst zu dokumentieren? Sicherlich weil es unter psychiatrischer Hegemonie installiert wurde.

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