
Ein Antagonismus in der DGPPN
Die Gegner der gewaltfreien Psychiatrie schlafen nicht. Sie versuchen (wie immer) sich als die angeblich wahren Beschützer der Geisteskranken auf zu spielen, zeigen ihren Paternalismus ganz offen. Die Befürworter der gewaltfreien Psychiatrie verteidigen die Gewaltfreiheit mit einer klugen, Menschenrechte basierten Gegenrede in der Recht & Psychiatrie 4/2025, siehe hier. Beide Seiten stehen sich in ihren Begründungslogiken und argumentativen Strukturen wie zwei Welten antagonistisch gegenüber, die kaum mehr Berührungspunkte miteinander haben. Da hilft nur die Spaltung in der DGPPN weiter. Derweil organisieren wir uns die gewaltfreie Psychiatrie mit Hilfe der PatVerfü und deren integrierter Vorsorgevollmacht selber 🙂
Dazu hat es am 5. Februar 2025 einen guten Beschluss des Bundesgerichtshof unter dem Zeichen XII ZB 24/25 gegeben. Der Beschluss bestätigt, dass der die Einwilligung der Betreuerin in frühere, bis längstens 7. November 2024 dauernde ärztliche Zwangsmaßnahme genehmigende Beschluss des Amtsgerichts Dresden und die Beschwerde hiergegen zurückweisende landgerichtliche Beschluss wegen einer dagegen vorher verfasste Patientenverfügung Unrecht war. Hier kann das nachgelesen werden. Jetzt wird Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld bezahlt werden müssen 🙂
Zu vermuten ist, dass die Entscheidung des BVerfG zur ambulanten Zwangsbehandlung und dem bestätigenden Verweis auf eine Patientenverfügung, um Zwangsbehandlungen von vornherein zu unterbinden, dabei eine Rolle gespielt haben könnte, siehe hier, Zitat von RA David Schneider-Addae-Mensah vor einem Jahr: Das Gericht hat heute, trotz allen Ungemachs, auch betont, dass eine wirksame Patientenverfügung einer Behandlung, ob ambulant oder stationär, in jedem Fall entgegensteht. Diesen Rettungsanker müssen wir zur Rettung unserer Würde und unserer Unversehrtheit nun selbst ergreifen.

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