
Ambulante Zwangsbehandlung: zwei Stellungnahmen
Zwei gut begründete und wichtige Stellungnahmen zur Neuregelung des § 1832 BGB (ambulante Zwangsbehandlung) zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26.11.2024:
A) Die Stellungnahme, die die-BPE am 27.10. an das Bundesministerium für Justiz zur Vorbereitung deren „Fachgesprächs“ am 12.11. gesendet hat, siehe hier. Sie stützt sich zentral auf die in der BRK ausbuchstabierten Menschenrechte und deren Bedeutung für das Betreuungsrecht, wie sie Prof. Lipp ausgearbeitet hat.
B) Die Stellungnahme von Dr. Heinz Kammeier, der die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener bei dem Fachgespräch vertritt und zu dessen Vorbereitung verfasst hat. Er hat sie und am 5.11. dem Bundesjustizministerium gesendet. Dieser juristisch vorzüglich ausgearbeitete Text ist dringend zur Lektüre über dieses Link hier empfohlen.

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