Ambulante Zwangsbehandlung in Großbritannien

DemoWie froh wir sein können, dass wir vor 10 Jahren alle Versuche vereiteln konnten, ambulante Zwangsbehandlung per Gesetz zu legalisieren, beweist ein Bericht von Martin Zinkler, dem Chefarzt der Psychiatrie Heidenheim, über die Zustände in Großbritannien, wo sie 2009 eingeführt und von Psychiatern sofort massenhaft genutzt wurde.
Zitat aus dem Artikel:

Ambulante Behandlungsanordnungen
Seit 2009 gibt es im englischen Psychiatriegesetz die Möglichkeit, CTOs, ambulante Behandlungsanordnungen, zu erwirken. Patienten, die stationär untergebracht sind, können legal für sechs Monate zur ambulanten Behandlung nach der Entlassung verpflichtet werden, beispielsweise dazu, in bestimmten Abständen in die Sprechstunde zu kommen, eine Urinuntersuchung auf Drogengebrauch zuzulassen, Hausbesuche zu erlauben und bestimmte Medikamente, auch Depot-Neuroleptika, einzunehmen. CTOs können nach sechs Monaten verlängert und über Jahre aufrechterhalten werden.

Ohne dass es überzeugende Daten zur Wirksamkeit dieser Intervention gibt, und trotz Zweifel daran, ob ambulante Behandlungsanordnungen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar sind, haben die englischen Psychiater schnell begonnen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Community Treatment Orders sind bei den englischen Psychiatern geschätzt und werden meistens mit Assertive Outreach kombiniert (Manning et al. 2011). Bis März 2011 waren schon über 20.000 Personen in England von einer ambulanten Behandlungsanordnung betroffen (O’Dowd 2012) [fett von uns]

Zur Erinnerung die Dokumentation unserer Kampagne gegen ambulante Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht (2003/04); erstmals war es uns gelungen, die psychiatrische Hegemonie zu brechen:
Geplante ambulante Folter im Betreuungsrecht gescheitert!
Rechtgutachten von R.A. Saschenbrecker zum geplanten § 1906a BGB
Und unserer Kampagne gegen ambulante Zwangsbehandlung im PsychKG Bremen (2005):
Ambulante Folter übers PsychKG in Bremen gescheitert!
Zweites Rechtsgutachten von R.A. Saschenbrecker