
Soll die Psychiatrie zur Stasi werden?
Sicherungsverwahrung ohne Strafprozess?
Zusammen mit der CDU zündelt die SPD in Hessen mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes, siehe den Entwurf hier.
Aus der Begründung:
..die Entlassungsmeldungen an die Ordnungs- und Polizeibehörden (sollen) nicht generell, sondern nur in begründeten Einzelfällen erfolgen müssen. Entscheidend ist, ob aufgrund einer fundierten ärztlichen Einschätzung zu befürchten ist, dass ohne eine ärztliche Weiterbehandlung eine begründete Fremdgefährdung bestehen könnte. [Also Entlassungen am besten immer der Polizei melden!]
Den Protest dagegen am 3.9. haben wir hier dokumentiert.
Weitere Reaktionen:
- Geplantes Psychisch-Kranken-Gesetz: Mehr Kritik als Zuspruch. Viele Experten kritisieren die Pläne massiv: https://www.hochheimer-zeitung.de/politik/politik-hessen/geplantes-psychisch-kranken-gesetz-mehr-kritik-als-zuspruch-4941671
- Nach massiver Kritik – Hessen korrigiert Gesetzentwurf für psychisch Kranke https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/die-proteste-der-psychatriebewegung-werden-gehoert-93917383.html Nach Informationen der Frankfurter Rundschau werden die Regierungsfraktionen ihren umstrittenen Entwurf überarbeiten. Ein Schnellschuss ist nicht mehr geplant.
- Hessisches Psychisch-Kranken-Hilfegesetz: „Aus einem Genesungsschritt wird ein Sicherheitsrisiko gemacht“ https://netzpolitik.org/2025/hessisches-psychisch-kranken-hilfegesetz-aus-einem-genesungsschritt-wird-ein-sicherheitsrisiko-gemacht Die Landes- und Bundesinnenminister Konferenz einigte sich im Juni darauf, ein „behördenübergreifendes Risikomanagement“ einführen zu wollen. Bei der nächsten Sitzung im Dezember in Bremen soll von einer AG dazu berichtet werden.

English
Русский
עברית
Schweiz
Italien
Polski