
Sehr gefährlich: Forensische PsychiaterInnen – völlig Prognose-Unfähig
6 Ermordete und 323 teils lebensgefährlich Verletzte, darunter 52 Kinder, der Terroranschlag mit den meisten Opfern seit Bestehen der BRD.
Täter: der forensische Psychiater Taleb al-Abdulmohsen
Aufruf zur Demonstration gegen die alljährliche Tagung für Forensische Psychiatrie und Psychologie
am Freitag, 20. Juni 2025, 8.30-10. 30 Uhr in der Charité, Luisenstr. 58/59 in Berlin, siehe deren Programm hier.
Typisch psychiatrisch: Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt. Diesem Modus Operandi folgte am 20. Dezember 2024 ein Psychiater als Attentäter konsequent. Er hat „Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt“ täglich bei seiner Arbeit im Maßregelvollzug in Bernburg praktiziert. Dabei ging er jeden Tag am krassesten Beispiel psychiatrischer Gewalt vorbei, der Gasmordfabrik, in der systematischer Massenmord in „seiner“ Anstalt keine 20 m neben seinem Arbeitsplatz verübt wurd, siehe hier.
Mit der „pädagogischen“ Gewalt-Logik der Psychiatrie drohte er vor seiner Tat: Wenn ihr nicht verstehen wollt, dass der Islamismus den Untergang des Abendlandes bringt, dann muss es mit Gewalt beigebracht werden. Taleb al-Abdulmohsen hat gemäß dieser typisch psychiatrischen Gewalt-Logik gehandelt. Das charakterisiert seine Tat.
Hingegen wird jeder Versuch, die Zwangspsychiatrie Gewalt-freier zu machen, von den Regierenden sabotiert. Aktuell sind zu nennen: Die Senatorinnen
- Claudia Bernhard [Linke] in Bremen. Ende 2024 hat sie den Chefarzt Dr. Martin Zinkler vertrieben.
- Dr. Ina Czyborra [SPD] in Berlin. Der Forensik Chefarzt Sven Reimers hat 2024 sogar wegen der permanenten Verletzung der Würde der Betroffenen gekündigt.
- Gesundheitsminister Manfred Lucha [Grüne] in Stuttgart. Er versucht zusammen mit Prof. Tilman Steinert seit 2023, Zwangsbehandlung sogar ambulant zu legalisieren.
Soll die gewalttätige Grundstruktur der Psychiatrie jetzt damit gerettet werden, dass ein forensisches Gutachten Taleb al-Abdulmohsens Handeln als ein angeblich „Wahnsinniges“, statt als typisch psychiatrisches Handeln verklärt? Es darf wegen Interessenkollision keine psychiatrische Begutachtung von Taleb al-Abdulmohsen zur Vertuschung dieser Gewalt geben. Es wäre genauso paradoxer Unsinn, wie es der Versuch einer psychiatrischen Begutachtung von Gert Postel war. Denn wenn psychiatrisch diagnostiziert werden könnte, dann hätte Taleb al-Abdulmohsen mit seinem subjektiven Wissen aus erster Hand sein gefährlich sein erkennen müssen und sich mit diesem Wissen aus dem Verkehr ziehen müssen. Zur Vortäuschung von angeblichem „Wissen“ behauptet diese Berufsgruppe, „Gefährlichkeits-Prognosen“ abgeben zu können und angebliche „psychische Krankheit“ diagnostizieren zu können.
Dabei ist es geradezu banales Allgemeinwissen, dass Menschen aus denselben Gründen das Verschiedenste, ja sogar Gegensätzliche, tun können, und sie aus den unterschiedlichsten Gründen dasselbe tun können. Es ist die Ontologie der menschlichen Freiheit, die jede sichere Verhaltens- Prognose unmöglich macht. Psychiatrie ist deshalb Diagnose- und Prognose-unfähig. Die Psychiatrie versucht nur mit parapsychologischem Kaffeesatzlesen „Wissenschaft“ vorzutäuschen.
Weg mit den §§ 20, 21, 63 und 64, so wie das auch die DGSP, die UN und die WHO fordern !
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Einladung zu einem Empfang und Diskussion mit der CILIP Redaktion ins Werner-Fuß-Zentrum am Samstag 5.7. 19 – 21 Uhr
Anlass: die Veröffentlichung des Heft Nr. 137 der CILIP Zeitschrift, die seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte veröffentlicht. Auf zwei Artikel daraus haben wir schon hingewiesen: Umgang mit „schwierigen Personen“ und Psychiatrie und Maßregelvollzug . Inhaltsverzeichnis hier