Typisch psychiatrisch: Zwischenfall bei der Tagung

Körperverletzung durch Psychiatriepfleger in Zwiefalten
Bericht über den Zwischenfall:
Bei der “Ethik”tagung zur “Ambulanten Behandlungsweisung” am 10.10.2023 in Zwiefalten kam es zu einem gewalttätigen Zwischenfall. Ein Psychiatriepfleger aus Reutlingen schlug einer Angestellten des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener e.V. von hinten auf den Mund. Der triviale Grund: Die Veranstaltung war durch Trillerpfiffe gestört worden. Die BPE-Angestellte wurde im Gesicht verletzt und hat mittlerweile Strafantrag gestellt.

In der Psychiatrie enden Situation wie diese (triviale Störungen durch Patient*innen) regelmäßig auf dem Fixierbett. Der Vorfall ist beispielhaft für die Gewaltbereitschaft von Psychiatriepersonal. Selbst auf einer öffentlichen Veranstaltung nehmen sie sich das Recht, auf die Körper “psychisch Kranker” Zugriff zu nehmen.

Auch andere Tagungsteilnehmende fielen durch übergriffiges Verhalten auf: Beschimpfungen der anwesenden Psychiatrie-Erfahrenen als “nicht normal”, nicht einvernehmliche Verwicklung in Monologe, nicht einvernehmliches Ausfragen über persönliche Erfahrungen und vermutete “Traumata”. Dabei wurde ein “Nein” regelmäßig übergangen. Auch dies fällt ins oben geschilderte Muster des gefühlten Rechts auf Zugriff auf “psychisch Kranke”.

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Mit folgendem Flugblatt haben wir den Bundeskongress der Grünen Jugend und anschließend Grüne Mandatsträger informiert:

Minister Manfred Lucha muss gehen!

AUSSCHLUSSKLAUSEL
Die Veranstaltenden [des Bundeskongresses der Grünen Jugend] behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die … bereits in der Vergangenheit durch … sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Der Grüne Minister Manfred Lucha müsste also von diesem Bundeskongress ausgeschlossen werden! Er unterstützt den Gesetzgebungsversuch zur ambulanten Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg. Damit wird ein Massaker an der UN-BRK, dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und dem Grundrecht aus Art 13: Die Wohnung ist unverletzlich geplant. Ein Gesetz wird in seinem Ministerium vorbereitet, mit dem eine ambulante Behandlungsweisung, also die verpflichtende Duldung einer notwendigen Behandlung, richterlich verfügt werden kann.
Am 4.3.2004 war so ein Gesetzgebungsversuch zur ambulanten Zwangsbehandlung von allen Fraktionen des Bundestages in einer 3/4 stündigen Plenardebatte abgelehnt worden!
Siehe das Protokoll der Bundestagesdebatte ab Seite 8409 hier: https://dserver.bundestag.de/btp/15/15094.pdf Dabei hat auf Seite 8414 die Abgeordnete Sibylle Laurischk erstmal im Bundestag öffentlich festgestellt:

In Deutschland besteht die Freiheit zur Krankheit.

Minister Manfred Lucha macht damit die Grünen zu einer besonders autoritären und reaktionären Kraft in der BRD.
Es ist im Interesse der Grünen Jugend, diesem Versuch sofort einen Riegel vorzuschieben, Denn wenn das Gesetzgebungsvorhaben von Herrn Lucha gelingen sollte, wird das bekannt werden und signalisieren, das nun die Grünen die AfD rechts überholen wollen. Diese Entrechtung und Verfolgung richtet sich gegen die Gruppe von Menschen, die ab 1939 in Deutschland als erste vergast wurden und bis 1949 weiter in vielen Psychiatrien ermordet wurden. Wenn uns nicht geglaubt werden sollte, stellt diesen Minister zu Rede, wir wissen um dessen Absichten.

Der Versuch, ambulante Zwangsbehandlung zu legalisieren, war 2003/4 durch das Rechtsgutachten von RA Thomas Saschenbrecker beim Bundesgesetzgeber als nicht verfassungskonform gescheitert, siehe hier: https://www.psychiatrie-erfahren.de/saschi.htm
Der Versuch, ambulante Zwangsbehandlung über die Landesgesetzgebung eines PsychKG in Bremen zu legalisieren, ist auch 2005 durch das Rechtsgutachten von RA Thomas Saschenbrecker als nicht verfassungskonform gescheitert, siehe hier: http://www.die-bpe.de/saschi_stellungnahme.htm
Ein weiterer Versuch in NRW ein entsprechendes Gesetz 2023 zu installieren, wurde von Justizministerium wieder zurückgenommen, nachdem ein Gutachten von RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah vorgelegt worden war.