Neue Hinterlegungsmöglichkeit für die PatVerfü

Das Zentrum für Angewandte Ethik in Erfurt hat eine Abteilung ACP (Advance Care Planning – übersetzt Gesundheitliche Versorgungsplanung). Dieses ACP bietet – sozusagen vorab – bei einer dort eingereichten Vorsorgevollmacht diesen Übermittlungsservice des Vorsorgevollmacht-Dokuments an ein Gericht schon an, siehe alle Einzelheiten und schrittweise Erklärungen hier: https://acp-thueringen.de/privatpersonen/zvr/index.html
Das kann man also jetzt schon nutzen und weil in die PatVerfü eine Vorsorgevollmacht „eingebaut“ ist, wird damit auch automatisch diese schlaue Patientenverfügung dem Gericht übermittelt 🙂
Der nächste Schritt ist dann später die Archivierung und Übermittlung nicht nur von Vorsorgevollmachten, sondern auch von Patientenverfügungen durch die Bundesnotarkammer.

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