RA Dr. Schneider-Addae-Mensah zu psychiatrischen Irrtümern bei vorausverfügten Therapieablehnungen

Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah hat sich die Mühe gemacht, diesen sowohl aus rechtlicher als auch aus ethischer Sicht, bedenklichen Beitrag von von Jakov Gather · Tanja Henking · Georg Juckel · Jochen Vollmann, in „Ethik Med“ (2016), Springer 2016 zu kommentieren und deren typisch psychiatrischen Irrtümern zu widersprechen. Sie sind offensichtlich der Gewaltbereitschaft und Herrschaftslogik dieser Autoren geschuldet.

Anmerkung zu dem Beitrag:
„Vorausverfügte Therapieablehnungen in Situationen von Eigen- oder Fremdgefährdung. Ethische und rechtliche Überlegungen zur Umsetzung von Patientenverfügungen in der Psychiatrie“
von Jakov Gather · Tanja Henking · Georg Juckel · Jochen Vollmann, „Ethik Med“ (2016), Springer 2016 – im Internet hier.

Vollständig ist der Kommentar hier veröffentlicht: https://www.die-bpe.de/anmerkung_mensah.htm

Zitate:
Patientenverfügungen können niemals zu klinisch und ethisch schwierigen Situationen führen, weder bei gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung, noch ohne eine solche. Zu rechtlich und ethisch problematischen Situationen kann es allenfalls dann kommen, wenn wirksame Patientenverfügungen durch Therapeuten ignoriert werden. Regelmäßig kommt es dann zu strafbaren Freiheitsberaubungen und Körperverletzungen, die im Extremfall den Tatbestand der Folter gemäß Art. 1 VN-Folterkonvention erfüllen. Denn es ist eindeutig, daß bei wirksamen Patientenverfügungen weder ein Festhalten eines Patienten in einer Klinik noch seine irgendwie geartete „Therapierung“ erlaubt sind.

Der vorliegende Beitrag setzt sich daher kritisch mit jenem von Gather u.a. auseinander und analysiert deren Empfehlungen sowohl aus menschenrechtlicher, grundrechtlicher und strafrechtlicher als auch aus ethischer Sicht.

I. Verbindlichkeit der Patientenverfügung – der Ausgangsfall

Zutreffend stellt der kritisierte Beitrag dar, daß eine wirksame Patientenverfügung gemäß  § 1901a BGB rechtsverbindlich ist. Unklar ist, wie hieraus rechtliche oder ethische Probleme erwachsen können sollen…. Lesen Sie mehr »