Bundesarchiv veröffentlicht 30.000 Namen der Opfer des systematischen medizinischen Massenmordes 1939-41
Am 30. August 2018 veröffentlichte das Bundesarchiv auf seinen Webseiten eine Liste von mehr als 30.000 bekannten Namen von Menschen, die in den Gaskammern der sogenannten “Aktion T4 ” in der ersten Phase des systematischen medizinischen Massenmordes in 1939 bis 1941 ermordet wurden.
Wir, IAAPA, haben ein besonderes Interesse an dieser Entwicklung: 2003 waren wir die ersten, die diese Liste veröffentlicht haben. Unserem Beispiel folgend, veröffentlichten andere Institutionen wie das US Holocaust Memorial Museum ähnliche Listen.
Wir haben diese Liste erhalten, nachdem wir eine Vereinbarung mit dem Bundesarchiv unterzeichnet hatten, um im Dezember 2002 eine öffentliche Lesung aller Namen abzuhalten (siehe hier).
Nach den Reaktionen von Passanten auf die Lesung in Berlin, folgten wir unserem moralischen Kompass und haben mit zivilen Ungehorsam diese Liste im Internet veröffentlicht.
Nachdem wir diese Liste 2003 veröffentlicht hatten, versuchte das Bundesarchiv mit den fadenscheinigsten Ausreden, die Namen vor der Öffentlichkeit verborgen zu halten. Um die Taten und die Opfer in Vergessenheit geraten zu lassen und unsere Veröffentlichung zu unterdrücken, bekämpfte es uns mit den übelsten Argumenten und behauptete 2004, Zitat:
“die Opfer haben auch Postmortem Persönlichkeitsrechte. Dies könnte durch die Erwähnung der Namen in einer Liste, die mit einer psychischen oder psychischen Erkrankung verbunden ist, beeinträchtigt werden.” Siehe das Urteil hier.
Das Bundesarchiv unterstelle sogar die falsche und absurde Verleumdung, dass der Israeli Hagai Aviel, der den Vertrag mit dem Archiv unterzeichnet hatte und für die Veröffentlichung der Namen im Internet verantwortlich war, mit einem seltsamen Kult zusammengearbeitet hätte. Siehe hier auf Seite 32 und 33 des Heftes “Der Archivar” wie das Bundesarchiv versucht, die Entscheidung zu rechtfertigen.
Wir sind froh, dass all diese Versuche nicht verhindern konnten, dass Namen in der Namensliste gefunden werden konnten und Angehörige aktiv wurden. Die Verhinderungsstrategie war gescheitert und dieses Scheitern hat das Bundesarchiv nun endlich eingesehen.
Durch die nun erfolgte Veröffentlichung des Bundesarchivs, die unserer Veröffentlichung in 2003 folgte, wird ca 10% derer, die durch systematischen medizinischen Massenmord von 1939-49 ums Leben kamen, ein wichtiges Stück ihrer menschlichen Würde zurückgegeben: Sie sind kein anonymer “Balast” mehr, der verbrannt und hastig begraben wurde. Durch diese Veröffentlichung wird den Angehörigen dieser Opfer nun staatlicherseits Gewissheit über diese Morde gegeben und durch Suchmaschinen im Internet das Wissen über diese ärztlichen Verbrechen in der Familie regelmäßig erst ermöglicht.
Erst jetzt, 2018, nachdem die Mörder alle verstorben sind und nicht mehr persönlich zur Verantwortung gezogen werden können, wird den namentlich bekannten Opfer wieder zuerkannt, dass sie Personen mit dem wesentlichen Merkmal waren, dass sie einen Namen haben.
Wir, IAAPA, verurteilen jedoch die Tatsache, dass das Bundesarchiv den Nazi-Jargon “Euthanasie” (= ärztlich-assistierter Suizid) in seinen Veröffentlichungen manipulativ weiter verwendet, statt darauf hinzuweisen, wie eine verleumderische psychiatrische Diagnose Mord in den Jahren 1939-49 rechtfertigte. Die Nazis benutzten das Wort “Euthanasie”, um zynisch zu unterstellen, dass die Opfer selbst sterben wollten. Wenn das Bundesarchiv dieses Wort weiter verwendet, werden die Opfer weiter entwürdigt, die Doktor-Nazi-Ideologie wird reproduziert, Solidarität mit den Tätern ausgedrückt und versucht, ihre Schuld zu vertuschen (siehe unsere 8 Forderungen).
Wir fordern das Bundesarchiv auf, diesen skandalösen Nazi-Euphemismus in der LTI-Sprache sofort durch den zutreffenden Titel zu ersetzen: “Namen der Opfer des systematischen medizinischen Massenmordes “.
Beschluss der Mitgliederversammlung von IAAPA am 18.9.2018 (der hier veröffentlicht ist)
Beschluss der Mitgliederversammlung von die-BPE am 2.10.2018