NoGroKo – NoGroKo – NoGroKo – NoGroKo – NoGroKo

Die GroKo plant die UN-BRK vollends platt zu machen!

Die GroKo wird am System der Zwangsentmündigung, irreführend “Betreuung” genannt, mit der ersetzenden Entscheidungsfindung festhalten. Im GroKo Vertrag offen benannt als “Vertreten” wird der Kern der UN-BRK, die ausnahmslos unterstützende Entscheidungsfindung, damit platt gemacht. Selbstbestimmung gerade auch im Sinne der UN-BRK wird nur durch ausnahmsloses “Unterstützen anstatt Vertreten” möglich. Alle Hoffnungen auf die UN-BRK sind mit dieser Zerstörung ihres Kerns abserviert. Was das UN-Komitee für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu Art. 12  der UN-BRK und dessen Umsetzung in der Bundesrepublik schreibt, wird völlig übergangen, als wäre es gar nicht existent, siehe hier.
Das haben wir im GroKo Vertrag gefunden, siehe Seite 134. Insbesondere das rot Markierte bedeutet das Festhalten an der völligen Negierung bzw. Nichtung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Und auch das unsägliche Ehegatten-Ermächtigungsgesetz soll kommen:

Wir wollen Ehepartnern ermöglichen, im Betreuungsfall füreinander Entscheidungen über medizinische Behandlungen zu treffen, ohne dass es hierfür der Bestellung einer Betreuerin bzw. eines Betreuers oder der Erteilung einer Vorsorgevollmacht bedarf.

So lässt die GroKo die Hosen runter – der Angriff auf die Selbstbestimmung und die Vorsorgevollmacht:

Betreuungsrecht und Selbstbestimmung
Wir werden das Vormundschaftsrecht modernisieren und das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngst durchgeführten Forschungsvorhaben in struktureller Hinsicht verbessern. Im Einzelnen wollen wir den Vorrang sozialrechtlicher Hilfen vor rechtlicher Betreuung, die Qualität der Betreuung sowie Auswahl und Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen („Unterstützen vor Vertreten“), sowie die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern stärken. Für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wollen wir ebenfalls zeitnah Sorge tragen.

Die Ergebnisse dieses Forschungsvorhaben kennen wir. Sie können nur scharf verurteilt werden, wenn Selbstbestimmung noch etwas gelten soll. Bitte hier unsere ausführliche Argumentation lesen.
Das Bundesjustizministerium hat mit der Beauftragung und der Abnahme dieses Forschungsberichts eine 180° Kehrtwende zum Abschlussbericht der Interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Justizministerien der Länder und des Bundes zum Betreuungsrecht vom 20. Oktober 2011 vorgenommen. In diesem Bericht hieß es damals noch (fett von uns):

  • Seite 9: Die Arbeitsgruppe spricht sich gegen eine gesetzliche Festlegung von Eignungskriterien sowie gegen eine abstrakt-generelle Regelung zum Berufsbild für Berufsbetreuer aus.
  • Seite 33: Die Arbeitsgruppe spricht sich gegen eine gesetzliche Festlegung von Eignungskriterien sowie gegen eine abstrakt-generelle Regelung zum Berufsbild für Berufsbetreuer aus.
  • Seite 34: Die Arbeitsgruppe ist der Auffassung, dass sich die Eignung des Betreuers nicht anhand abstrakter, allgemeinverbindlicher Eignungskriterien oder – bei Berufsbetreuern – anhand eines bestimmten Berufsbilds festlegen lässt.
  • Seite 60: Ehrenamtliche Betreuer sind ohne formelle Qualifikationen grundsätzlich zur Führung von Betreuungen in der Lage. Eine Mindestqualifikation würde hingegen den Eindruck vermitteln, ein ehrenamtlich Betreuter erhalte eine Betreuung zweiter Klasse, und so den Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung aushöhlen.

Die GroKo hat sich entschieden. Sie will der Berufsbetreuer-Lobby die Füße lecken (siehe deren Jubel hier), nur um die Betroffenen wieder mehr entrechten zu können und der UN-BRK endgültig den Garaus zu machen. Richtig niederträchtig ist dabei, wie sie heuchelt, dass sie das zur Umsetzung der UN-BRK tun würde. Wenn diese Pläne sich erfüllen sollten, würde sich die UN-BRK mit dieser Heuchelei als Vorwand geradezu in deren Gegenteil verkehren – übler geht´s nimmer.

Wir rufen auf, bei der örtlichen SPD und den Jusos, insbesondere aber bei den Landesjustizministerien aktiv zu werden, auf dass die durch eine Vorsorgevollmacht bzw. ehrenamtlich Betreuung mögliche Selbstbestimmung in dieser Legislatur des Bundestages weder gefährdet noch geschmälert wird.

Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg, Irren-Offensive, Werner-Fuss-Zentrum