Ist die Reform der Zwangsbehandlung gescheitert ?

Heute wurde von RA Thomas Saschenbrecker diese Abhandung im Internet veröffentlicht:
Nachgefragt – die Reform der Zwangsbehandlung mit Neuroleptika in der Praxis der Betreuungsgerichte
Von RA Thomas Saschenbrecker
und em. Prof. Wolf-Dieter Narr

Zwei Jahre nach in Kraft treten des BGB-Gesetzes zur Zwangsbehandlung kann nur dessen Scheitern festgestellt werden: es hat das Ziel einer „Ultima Ratio“ Regelung verfehlt, stattdessen Rechtsunsicherheit geschaffen. Der Versuch körperlich Kranke und psychisch Kranken ungleich zu behandeln und letztere rechtlich mit einem Sondergesetz zu diskriminieren, wenn sie einwilligungsunfähig diagnostiziert werden sollten, ist ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz von Art. 3 GG und gegen den Kern der BRK. Es darf kein staatliches Monopol gesundheitlicher Bevormundung mit Zwang geben. Freie Willensentscheidung mit körperverletzendem Zwang erreichen zu wollen, ist in sich paradox.
Entweder Grundrechte oder Behandlung um jeden Preis.
Pointiert und differenziert beweist die Abhandlung nicht nur anhand der Umfrageergebnisse, sondern auch an den höchstrichterlichen Urteilen, was für ein völliges Willkürregime der Rechtsunsicherheit durch das im Januar 2013 verabschiedete Gesetz entstanden ist. Unmittelbar nach der Verabschiedung hatten wir über dieses Gesetz geurteilt: Nun offensichtlich: Psychiatrie ist nackte Gewalt!
Diese Untersuchung muss zu einer Revision der Gesetzgebung der Zwangsbehandlung führen.
Zum Bestellen der Abhandlung als Broschüre senden Sie bitte eine 1,45 € Briefmarke an die Geschäftsstelle der:
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener
Geschäftsstelle:
Vorbergstr. 9
110823 Berlin
Oder selber ausdrucken, siehe hier.

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