Immer verfahrensfähig

Der Beschluss stärkt implizit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und schwächt paternalistische angebliche „zum Wohl“ Entscheidungen bei Erwachsenen. Es gibt keine Einwände gegen eine gerichtliche Durchsetzung der Interessen eines Betroffenen durch eine/n Anwalt/In des Vertrauens mehr z.B. auch gegen einen Vormund. Nur sollten auch die Erfolgsaussichten in der Sache gut sein 🙂

English
Русский
עברית
Schweiz
Italien
Polski