FAQ
FAQ in der völlig unmoderierten Usenet Newsgroup de.sci.medizin.psychiatrie
0 Einführung
1.0 Gibt es
überhaupt so etwas wie
"psychische Krankheit"?
1.1 Beschreibung, was Krankheit ist
1.2 Es gibt keine Krankheit, wenn..
1.3 "Psychische Krankheit" kann weder..
1.4 Fazit
3 Zwangsbehandlung ist Körperverletzung - Strafanzeige?
4.0 Ich will
raus aus der Zwangsbetreuung, wie
geht das?
4.1 Rechtsanwalt des Vertrauens aufsuchen…
4.2 Vorbereitungsschritt Eins
4.3 Vorbereitungsschritt Zwei
4.4 Der Rechtsanwalt beantragt..
6 Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Massenmord in den Psychiatrien und der Shoah?
7 Welche Wirkung/ Nebenwirkung hat .........?
8. Wie komm ich wieder von den Drogen runter?
9 Was ist von der............."Therapie" zu halten?
10 Wie komme ich an meine Psychiatrie-Akte?
11 Stimmt es, dass der Postbote Gert Postel so ein guter Psychiater war?
12 Welche Links sind zum Thema Zwangspsychiatrie empfehlenswert?
13 Was gibt es zur forensischen Psychiatrie zu sagen?
14 Was ist die "Geschichte" dieser Newsgroup?
0
Einführung:
Die Newsgroup de.sci.medizin.psychiatrie (dsmp) ist die einzige
unzensierte Newsgroup zur Psychiatrie im deutschsprachigen Raum. Wer
keine Kritik der Psychiatrie und ihrer gewalttätigen Praxis
erträgt, sich lieber Scheuklappen zulegt und nur moderiert
zensiert äußern mag, für den gibt es hier eine reiche
Auswahl: (Link zu entsprechenden Yahoo Groups)
Psychiatrie hat bekanntlich immer auch geschlossene Stationen,
also
Gefängnisse, in die man willkürlich eingesperrt werden kann,
ohne dass man je eine verbrecherische Tat begangen hätte, und
darüber hinaus kann man dort mit Gewalt ans Bett gefesselt werden
und mit Zwang bewußtseinsverändernde Drogen gespritzt
bekommen, ja sogar elektrogeschockt werden. Durch diese Misshandlungen
der Zwangspsychiatrie, die vergewaltigungsartig erlebt werden und immer
eine Bedrohung sind, auch wenn diese Methoden nicht angewandt werden
sollten, gibt es also Täter und Opfer. Allerdings vor allem
Täter, die ihre Verbrechen nicht wahrhaben wollen.
Deshalb gibt es diese FAQ, damit neuen Lesern/innen dieser Newsgroup
die Linien des Streites offenkundig werden und sowohl potentielle Opfer
als auch diejenigen, die sich ihrer Entwürdigung und
Entmenschlichung jetzt erwehren möchten, bewährte Antworten
auf immer wieder gleiche Fragen finden. Diese FAQ sind also aus der
Sicht derer zusammengestellt worden, die die Verbrechen sehr genau
wahrgenommen haben. Ärzte, "bessere" Ärzte und ihre
Compliance-Helfer können sich das Weiterlesen auch sparen. Sie
wollen die Wahrheit verdrängen und durch Schutzbehauptungen und
Propagandalügen verschleiern. Sie "belehren" zu wollen wäre
müßig. Nur eine breite Front an erfolgreich durchgesetzten
Kompensationsforderungen wird sie eines Tages zu der Einsicht ihrer
Schuld zwingen.
> 1.0 Gibt es überhaupt so etwas wie
"psychische
Krankheit"?
Nein!
Es gibt auch einen Beweis, warum deren Existenz notwendiger- und
sinnvollerweise bestritten werden muss:
1.1 Beschreibung, was Krankheit ist:
Um sinnvoll im medizinischen Sinn von einer Krankheit zu sprechen,
müssen die BEIDEN folgenden Bedingungen erfüllt sein:
a) es muss eine objektivierbare Veränderung des Körpergewebes
oder von Körperflüssigkeit vorhanden sein, wie sie z.B. bei
der forensischen Untersuchung einer Todesursache festgestellt werden.
b) die Person, die eine Krankheit hat, muss darunter subjektiv leiden,
bzw. glauben, dass sie leiden wird, d.h. sie muss den augenblicklichen
Zustand zumindest für unangenehm halten und ihn abändern
wollen. Das ist außerdem die Voraussetzung dafür, dass so
etwas wie "Therapie" stattfinden kann.
1.2 Es gibt keine Krankheit, wenn nicht beide Kriterien a) und b) erfüllt sind, denn:
- wenn keins der beiden Kriterien erfüllt ist, kann es sich nur um eine Verwendung des Wortes "Krankheit" als Metapher handeln: z.B. ein "kranker" Witz, oder die Wirtschaft hat eine "Krankheit".
- wenn a) gilt, aber nicht b), dann haben die Ärzte eben eine Diagnose und ein Betätigungsfeld verloren: z.B. wurden klein gewachsene Menschen unter einer bestimmten Größe einfach als "krank" an der "Kleinwüchsigkeit" bezeichnet. Das ist alles vorbei in dem Moment, wo viele kleine Menschen sagen, dass die Zwerge ein wesentlicher Bestandteil der Menschheit sind, nix von wegen Leiden. Ein anderes Beispiel sind Gehörlose: in dem Moment, wo sie sich als Anderssprachige organisieren, ist es mit dem "Leiden" vorbei und damit mit der Möglichkeit, Taubheit eine "Krankheit" zu nennen.
- wenn b) gilt aber nicht a), dann wäre es allein der subjektiven Empfindung anheim gestellt, ob jemand eine Krankheit hat oder nicht. Die entsprechenden weit reichenden Konsequenzen ist sicherlich bisher keine Gesellschaft gewillt zu ziehen, denn es hieße, dass einerseits jede/r sich selbst die Krankschreibung unterschreiben könnte und andererseits die wesentliche Funktion der Ärzte zusammenbräche, dass- im Gegensatz zur bisherigen (Schul)Medizin - nicht mehr Untersuchungen und eine Diagnose wesentlich wären, sondern jede Befindlichkeits-Quacksalberei den Vorrang hätte.
1.3 Die angeblich existierende "psychische Krankheit" kann weder die Bedingung a) noch b) erfüllen - obwohl schon das Fehlen der Erfüllung einer der beiden Bedingungen diese angeblichen "Diagnosen" bei einer Kandidatur für "Krankheit" durchfallen lassen würde (siehe 1.2) denn:
- es gibt keine objektivierbaren Gewebe Veränderungen. Wie jede/r weiß, wird weder ein Bluttest, noch ein Hirnscan, noch eine mikroskopische, Röntgen- oder Ultraschalluntersuchung (oder womöglich ein "Gentest") gemacht, um irgendeine der psychiatrischen Verleumdungs-Diagnosen zu stellen.
- es kann kein "Leiden" vorliegen, das ja mit einen Wunsch nach Veränderung einhergeht, wenn in psychiatrischen Gefängnissen regelmäßig Menschen einsperrt werden. Diese sind logischerweise deswegen eingesperrt, weil sie nicht freiwillig dort sind und sonst weggehen würden und sich damit den psychiatrischen Foltermethoden wie Fesseln ans Bett, zwangsweise Penetration mit der Spritze, Elektroschocken usw. und dem ständigen Anblick dieser faschistoiden Methoden entziehen würden. Vielmehr werden die eingesperrten Menschen durch die Psychiatrie zu Leidenden gemacht, indem sie erniedrigt und entwürdigt werden, ihr Wille gebrochen werden soll, sie mit Foltermethoden unter Geständniszwang gesetzt werden, endlich "krankheits"-einsichtig zu werden, um damit im nachhinein das ganze Martyrium als "medizinische" Behandlung bezeichnen zu können.
1.4 Fazit: Es handelt sich bei den Worten "psychische Krankheit" um die Verwendung einer Metapher, also nur um Worte, keinen Sachverhalt oder eine Tatsache.
> 2 Kann man etwas dagegen machen,
willkürlich in
einer Geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie eingesperrt zu werden?
JAAA!
Seit dem 1. September 2009 gibt es die gesetzlich verankerte
Möglichkeit (§ 1901 a BGB), sich durch eine Patientenverfügung vor den
gewaltsamen Übergriffen der Ärzte und der Zwangspsychiatrie zu
schützen. Dies ist eine in der westlichen Welt einmalige Möglichkeit,
die jede/r sofort nutzen sollte. Es gibt verschiedene Vorschläge dafür
im Internet, der Seriöseste und am besten Ausgearbeitete, um sich vor
psychgiatrischen Zwangsmaßnahmen zu schützen, ist incl. Formular hier zu finden : www.PatVerfü.de
> 3 Zwangsbehandlung ist
Körperverletzung -
Strafanzeige?
Seit einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 10.8.2005 www.die-bpe.de/urteil_zwangsspritze.htm
könnten bisher erfolglos gebliebenen Strafanzeigen psychiatrischer
Mißhandlungen anders beurteilt werden - warum also nicht auf
einen Versuch ankommen lassen? Wenn man keinen Anwalt einschaltet,
kostet das nichts. Einen Mustervorschlag gibt es hier: www.die-bpe.de/strafanzeige.htm.
Aus ihm geht auch hervor, welche Beweise einer Anzeige beigefügt
werden sollten.
> 4.0 Ich will raus aus der
Zwangsbetreuung, wie geht das?
Mit einer irreführend „Betreuung“ genannten Entmündigung ist
man rechtlich vom Menschen zum hirnkranken Fleisch mutiert. Wer daran
irgendwelche Zweifel hegen sollte, kann im Forum der TV Sendung „Report
München“
die entsprechenden Erfahrungen nachlesen: .../erfahrungen-mit-entmudigung
.
Verbleibende rechtliche Möglichkeiten müssen also konsequent
genutzt
werden,
wenn man aus einer Zwangsbetreuung wieder rauskommen will. Seit dem 1.9.2009 ist zu beachten, dass man gegen die Einrichtung der "Betreuung" genannten Entmündigung nur eine einmonatige
Beschwerdefrist hat; handelt es sich um die einstweilige Anordnung einer
"Betreuung", beträgt die Frist sogar nur 2 Wochen. (§ 63 FamFG). Danach kann zwar ein Antrag auf Aufhebung der "Betreuung" gestellt werden, aber es ist
leider einiges an eigener Ausdauer erforderlich: Man sollte sowohl bei der Beschwerde, wie bei dem Antrag auf Aufhebung der "Betreuung" bereit
sein, Geld
für eine/n Anwalt/in, ein ärztliches Attest und einen Notar
aufzubringen. Nach
Umfrage bei einigen Anwälten betragen die Gesamtkosten bei einen
ortansässigen
Anwalt ca. 600.- Euro. Eine Vorauskasse des Anwalts in bar ist auch
verständlich, weil kein Anwalt sich wegen seiner Bezahlung auch noch
mit einem
säumigen Mandanten wird rumärgern wollen. Das Werner-Fuß-Zentrum kann
bei
Bedarf auch bundesweit tätige Anwälte vermitteln, die in
Wiederbemündigungsverfahren Erfahrung haben. Außer dem Bargeld sind
allerdings
folgende drei vorbereitenden Schritte Voraussetzung für ein
einigermaßen
schnelles Verfahren:
4.1 Einen im Betreuungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt des Vertrauens raussuchen. Wenn er ortsansässig ist, Termin mit dem Anwalt machen (Beratungsschein vom Gericht vorher besorgen, wenn man Sozialhilfeempfänger ist), hingehen und den Plan besprechen, wie man sich aus der Betreuung befreit. Bei einem ortsfremden Anwalt während einem Telefongespräch absprechen, um was es geht, auf diese FAQ hinwiesen und versuchen, seine Zustimmung zu erlangen, als Bevollmächtigter in einer Patientenverfügung mit eingebauter Vorsorgevollmacht nach www.PatVerfü.de zu fungieren.
4.2 Mindestens einen, möglichst aber zwei psychiatriekritische Menschen finden, die man um Zustimmung bittet, als Bevollmächtigte für eine Patientenverfügugng mit eingebauter Vorsorgevollmacht nach www.PatVerfü.de zu fungieren. Sobald man die Bevollmächtigten gefunden hat, die Formulare in www.PatVerfü.de entsprechend ausfüllen und das Papier zu einem Notar bringen und mit ihm einen Termin zur Beurkundung (NICHT nur zur Unterschriftsbeglaubigung!) abmachen. Von sich aus nie etwas von der bestehenden Betreuung erzählen, aber falls man vom Notar danach gefragt werden sollte, den Termin eventuell abbrechen, Papiere mitnehmen, nach der Rechnung fragen und gehen. Den gleichen Vorgang dann bei einem anderen Notar wiederholen, bis man einen gefunden hat, der die Beurkundung ohne Frage nach einer existierenden Betreuung vornimmt.
4.3 Möglichst vom gleichen Tag ein ärztliches Attest besorgen, in dem ein Arzt die Geschäftsfähigkeit bestätigt. Ein zweites Attest mit demselben Inhalt von einem anderen Arzt ist noch besser. Wiederrum von sich selbst aus nie etwas von einer bestehenden Betreuung sagen und die 10 Euro Praxisgebühr eben als Fehlinvestition abschreiben und die Arztpraxis verlassen, falls der Arzt von sich aus danach fragen sollte. Denn sowohl das Attest als auch die notarielle Beurkundung würden wertlos, wenn man auf eine Nachfrage eine falsche Auskunft gegeben hätte, also eine bestehende Betreuung abgestritten hätte. Durch Doktor- bzw. Notarhopping werden sich diese Unterlagen immer besorgen lassen, da es ja, wie unter 1.0 ausgeführt, keine psychische Krankheit gibt und sich deshalb auch weder ihr Vorhandensein noch ihr Nicht-Vorhandensein feststellen lässt.
4.4 Die notarielle Urkunde und das bzw. die ärztlichen Atteste
legt man dem Anwalt (siehe 4.1) im Original vor und unterzeichnet eine
auf ihn lautende Vollmacht. Der Rechtsanwalt beantragt mit Kopien der
Urkunden die sofortige Aufhebung der Betreuung beim zuständigen
Vormundschaftsgericht. Sein Begründung dafür: durch die in die PatVerfü
eingebaute Vorsorgevollmacht ist die Erforderlichkeit für die Betreuung
nicht mehr gegeben und deshalb muss die Betreuung aufgehoben werden.
Danach braucht man Geduld: bis das Amtsgericht entscheidet; bei dessen
Ablehnung, geht die Beschwerde in die nächst höhere Instanz, das
Landgericht und bei einer weiteren Ablehnung wird der Bundesgerichtshof
letztendlich zum Recht verhelfen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hat das
mit dem Aktenzeichen 11
Wx 44/06 und das Oldenburgische OLG mit dem Aktenzeichen 5 W
97/02
ebenfalls schon getan (weitere Literatur dazu: BayObLG FamRZ
2004, 403,
Schwab in MüKo zum BGB, 4. Aufl., § 1896 Rn. 48;
Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl.,
§ 1896 Rn. 11; Klie, FPR 2004, 671, 672).
> 5 Was ist "Schizophrenie"?
Darauf hat der derzeit weltweit bekannteste lebende Psychiater, Prof.
Dr. Thomas Szasz
eine prägnante Antwort schon 1969 veröffentlicht:
"Schizophrenie ist ein strategisches Etikett, wie es "Jude" in
Nazi-Deutschland war. Wenn man Menschen aus der sozialen Ordnung
ausgrenzen will, muss man dies vor anderen, aber insbesondere vor einem
selbst rechtfertigen. Also entwirft man eine rechtfertigende
Redewendung.
Dies ist der Punkt, um den es bei all den hässlichen
psychiatrischen Vokabeln geht: sie sind rechtfertigende Redewendungen,
eine etikettierende Verpackung für "Müll"; sie bedeuten "nimm
ihn weg", "schaff ihn mir aus den Augen", etc. Dies bedeutete das Wort
"Jude" in Nazi-Deutschland, gemeint war keine Person mit einer
bestimmten religiösen Überzeugung. Es bedeutete "Ungeziefer",
"vergas es". Ich fürchte, dass "schizophren" und "sozial kranke
Persönlichkeit" und viele andere psychiatrisch diagnostische
Fachbegriffe genau den gleichen Sachverhalt bezeichnen; sie bedeuten
"menschlicher Abfall", "nimm ihn weg", "schaff ihn mir aus den Augen"."
Thomas Szasz zitiert aus: "Interview with Thomas Szasz" in The New
Physician, 1969
Übrigens wurde das Wort "Schizophrenie" von Eugen Bleuler
geprägt, der inzwischen bekannt dafür geworden ist, dass er
seriell ein typisches Naziverbrechen begangen hat:
Zwangssterilisationen.
> 6 Welcher Zusammenhang besteht
zwischen dem Massenmord in
den Psychiatrien und der Shoah?
Zu
diesem Thema gibt es im Rahmen einer umfangreichen
Forschungsarbeit zu den Kontinuitäten der Zwangspsychiatrie eine
hervorragende
Veröffentlichung von Alice Halmi: www.irrenoffensive.de/kontinuitaeten.htm
Ernst Klee hat es so auf den Punkt gebracht:
"Nicht die Nazis haben die Ärzte gebraucht, sondern die
Ärzte die Nazis."
Psychiater wie Hoche und Karl Bonhoeffer - bis 1933 der Präsident
der deutschen Psychiatervereinigung, der schon ´34 über
Zitat: "Auszumerzende Personenkreise"
schrieb- waren
die Wegbereiter der "Rassenhygiene", dem Gesundheitsphantasma qua
Ausrottung, das die Grundlage von Zwangsterilisation legte. Diese war
wiederum "The missing Link" für den medizinischen Genozid: www.dissident-art.de
dem Beginn des als nazispezifisch wahrgenommenen systematischen
Gaskammer-Massenmord von 1939 bis 1945. Dass das systematische Morden
in den Psychiatrien nach 1945 auch ohne Nazi-Herrschaft weiterging, ist
der eindeutige Beweis für die Richtigkeit dieser Analyse of "The Origins of the Nazi Genocide"
(der Titel
des Standartwerkes von Prof. Henry Friedlander in Englisch). Wer
bestreitet, dass die Shoah Teil des medizinischen Massenmords unter den
sog. "rassenhygienischen" Vorzeichen war, macht sich unmittelbar zu
einem Verbündeten der Neo-Nazis, die die Geschehnisse ebenfalls
ableugnen.
Tatsächlich pfeifen diese Tatsache sogar schon Ärzte wie
Spatzen von den Dächern, belegt durch folgende Zitate:
Elis Huber, Präsident der Berliner Ärztekammer 1987 - 1999:
"Wir wissen heute und müssen die Last tragen, dass die
medizinischen Verbrechen möglich wurden, weil die gesamte
Ärzteschaft geschwiegen hat. Und wir wissen heute auch, dass es
Ärzte waren, die den Holocaust vorbereitet hatten. Die
Tötungstechniken sind von Medizinern entwickelt worden, sie sind
an "behindertem" Leben ausprobiert worden, und einer der beteiligten
Ärzte in Auschwitz sagte, "Auschwitz ist eine medizinische
Operation", und man sprach vom "Anus Mundi", dem
After der
Welt. Es waren medizinische Ideologien, es war ärztlicher
Größenwahn, der Wegbereiter für den Nationalsozialismus
und den Holocaust gewesen ist." (Film "Healing by Killing"
von
Nizam Aviram, Israel, 1996)
Prof. Klaus Dörner im selben Film:
"Wenn man einmal davon absieht, dass es verboten ist zu
fragen: "was
wäre wenn.. - historisch wissenschaftlich ist es verboten - wenn
ich das einmal vergesse, glaube ich sagen zu können, dass ohne die
psychiatrische Tötungsmaschinerie es Auschwitz und Treblinka nie
gegeben hätte."
Der Psychiater Heinz Faulstich beschreibt in seinem Buch "Hungersterben in der Psychiatrie 1914-1949" auf den Seiten 661-717 ausführlich den mehr als 20.000 fachen Mord durch Totverhungern lassen NACH dem Ende der Naziherrschaft.
Klar kann man also die deutschen Ärzte als das deutlichste
Beispiel der "Negativen Dialektik" von Horkheimer und Adorno sehen;
weitergehende Literatur dazu: "Krankheit und Kriminalität" von
Carl Wiemer:
www.isf-freiburg.org/verlag/buecher/wiemer-krankheit.html
> 7 Welche Wirkung/ Nebenwirkung hat
......... (Markenname
einer als "Medikament" bezeichneten Droge)?
Diese Fragen werden in dsmp zwar oft gestellt, sind aber offtopic hier.
Der Begriff "Medikament" für bewußtseinsverändernde
Drogen ist ein Etikettenschwindel, weshalb am besten in der Newsgroup:
de.soc.drogen dazu etwas in Erfahrung zu bringen ist.
> 8 Wie komm ich wieder von den
Drogen runter, die
Ärzte als "Medikamente" bezeichnet haben, aber mit denen ich nun
schon angefixt wurde?
dazu gibt es vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener zwei gute
Websites, in denen alles Wesentliche drinsteht:
www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de/Absetz2a.html
www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de/Wieman.html
>
9 Was ist von
der............."Therapie" zu halten?
In solchen Fragen der "Heilsbringung" gilt die
Religionsfreiheit: Es ist eine private Frage, welchem religiösen
Glaubenssystem man Glauben schenken will und sich dabei sein "Heil"
erhofft. Man versuche es erst mal bei seinem angestammten Priester,
Pfarrer, Rabbi, Prediger, Vodoo-Schamanen. Wenn man damit
nicht weiterkommt und lieber auf Drogen setzt, siehe Frage 7, aber
meide jeden Arzt. Wenn man trotzdem irgendwelche Hoffnungen
in einen Psychiater/Psychologen haben sollte, dann unbedingt vorher
eine Patientenverfügung vom Typ PatVerfü abschließen, wie sie in Punkt
2 beschrieben ist, denn das psychiatrische System hat sonst IMMER eine
Option auf gewaltsame "Behandlung".
Wenn man sich denn zu einer "Therapie" entschlossen haben sollte, dann geht es um die Beachtung der Patientenrechte. So ist der Psychotherapeut z. B. verpflichtet, den Patienten bzw. Klienten über Behandlungsalternativen zu informieren. Ein Verhaltenstherapeut oder ein Psychoanalytiker hätte einem Klienten also folgendes mitzuteilen: Auf Grundlage von ein paar 1000 Therapiestudien und ein paar Jahrzehnten Forschungsarbeit kann als gesichertes Wissen gelten, dass der Erfolg der Psychotherapie nicht von der gewählten Methoden abhängt. Der Erfolg hängt auch nicht von der formalen Qualifikation des Therapeuten ab, von seinem Studium, von seiner Ausbildung, seiner Berufserfahrung. Auch die wissenschaftlichen Störungs- und Behandlungstheorien haben keinen Einfluss auf den Erfolg. Wir wissen heute, auf Basis von ein paar tausend Studien und ein paar Jahrzehnten intensiver Forschung, dass folgende Kriterien für Sie wichtig sind:
1. Haben Sie Vertrauen zum Therapeuten (unabhängig von seinen Titeln, Orden und Ehrenzeichen)?
2. Berücksichtigt der Therapeut Ihre Sicht der Dinge angemessen?
3. Erscheint Ihnen sein Behandlungsvorschlag plausibel?
4. Entsprechen die von ihm vorgeschlagenen Therapieziele Ihren Bedürfnissen?
5. Gewährt er Ihnen genug Freiraum zur Entfaltung eigener, selbstbestimmter Initiative und Aktivität (sofern Sie dies wünschen)?
6. Ist er Ihnen sympathisch genug, um gut mit ihm zusammenarbeiten zu können?
Ein Psychotherapeut, der die Patientenrechte ernst nimmt, hätte dem Patienten also zu sagen: "Die beste Behandlungsalternative für Sie (und für jeden anderen Klienten), ist die Therapie (gleich welcher Art) bei einem Therapeuten, bei dem sie möglichst viele Fragen der obigen Art aus tiefstem Herzen mit "Ja!" beantworten können. Im übrigen gibt es auch Selbsthilfegruppen, die keine schlechteren Ergebnisse haben als professionelle Helfer. Manchmal genügt auch ein Selbsthilfebuch. Manche haben auch genug Kraft, ohne fremde Hilfe weiterzukommen. Auch Drogen oder geistlicher Beistand können allein oder in Ergänzung zu Therapie hilfreich sein.
> 10 Wie komme ich an meine
Psychiatrie-Akte?
Ausdauer ist notwendig. Erst mal mit einem Brief an die entsprechende
Psychiatrie unter Fristsetzung die Akteneinsicht verlangen. Diesen
Brief vorab als Fax senden, damit die Zustellung dokumentiert ist.
Rechtens wäre darauf die Zulassung der Akteneinsicht durch die
Klinik.
Wenn die Einsicht allerdings verweigert werden sollte, wie das weit
verbreitet der Fall ist, dann Geld für einen Anwalt
zusammenkratzen und ihn nochmals den gleichen Brief schreiben lassen.
Einem Anwalt die Akteneinsicht zu verweigern, kostet die Klinik eine
Niederlage, wenn es gerichtlich durchgesetzt wird.
Selbstverständlich ist der Anwalt bei der Akteneinsicht nur dabei
behilflich, dass man selber alles durchsehen kann und sich das
raussucht, was man kopieren möchte und was für eine Klage
eventuell hilfreich sein könnte.
In einem Beschluss vom 9. Januar 2006 – 2 BvR 443/02 –
hat
das Bundesverfassungsgericht dieses Recht auf Akteneinsicht auch
Gefangenen in der Forensik zugesprochen!
> 11 Stimmt es, dass der Postbote
Gert Postel so ein guter
Psychiater war?
JA!
Denn zumindest ist in seiner Flensburger Zeit die Zwangseinweisungsrate
um 86% heruntergegangen.
Siehe: www.antipsychiatrie.de/io_08/postel.htm
>
12 Welche Links sind zum Thema
Zwangspsychiatrie
empfehlenswert, um sich einzulesen?
www.zwangspsychiatrie.de
www.die-bpe.de
www.psychiatrie-erfahren.de
www.PatVerfue.de
www.psychiatrie-erfahrene.de/eigensinn
www.foucault.de
www.antipsychiatrie.de
www.irren-offensive.de
www.irrenoffensive.de
www.freedom-of-thought.de
www.dissidentenfunk.de
www.dissident-art.de
www.gert-postel.de
in Englisch: www.iaapa.ch
>
13 Was gibt es zur forensischen
Psychiatrie zu sagen?
Dass sie in der BRD bankrott ist.
Und zwar wird das inzwischen sogar vom "Spiegel" (Nr. 44/2002, Seite
82-87), festgestellt:
Titel: "Noch gefährlicher durch Therapie"
"Denn wie kaum ein anderer ist sein Fall ein Menetekel, eine
Illustration des Elends der forensischen Medizin und Justiz.";
"Schmökel ist nach seinem jahrelangen Aufenthalt in der
Psychiatrie gewitzt genug, bei verschiedenen Gutachtern virtuos
verschiedene Versionen seiner Taten, Gedanken, Phantasien zu
präsentieren." Danach sieht es schlecht aus, dass noch weiter
von
der Öffentlichkeit geglaubt wird, ein forensisches Gutachten
wäre je mehr als ein reines Wortgestöber gewesen, um das
absolute Nichtwissen der Gutachter zu kaschieren. Ein Beweis mehr, dass
es niemals je ein psychiatrisches Wissen gab.
Der beste Witz ist dann die Diagnosentitel-Reihe der
"Gutachter":
"Sexualpathologische Triebabweichung; Sodomie mit nekrophilen
Tendenzen; heterosexuelle Pädophilie; sexuelle Deviation auf dem
Boden einer Borderline-Störung im Sinne der primären
psychischen Fehlentwicklung; Pädophilie auf Grundlage einer
Persönlichkeitsstörung; multiple Störung der
Sexualpräferenz; narzisstische Persönlichkeitsstörung;
keine strukturellen Nachweise einer Pädophilie, ein normaler, das
heißt genital organisierter Heterosexueller; Sodomie mit
nekrophilen Tendenzen und eine heterosexuelle Pädophilie".
Noch Fragen?
"Niemand bemerkte, dass Schmökel nur eines gelernt hatte: die Therapeuten zu täuschen." Der forensische Oberprofessor Leygraf persönlich macht dann den Fangschuss mitten hinein ins Therapeutenherz: "Betrachtet man seine Delinquenzgeschichte im Längsschnitt, dann hat ihn die bisherige [psychiatrische] Unterbringung deutlich gefährlicher werden lassen..." Und wie süffisant es die Brandenburger Richter den Ärzten dann heimgezahlt haben: "ärztlich-psychiatrische Gesichtspunkte genössen Vorrang." :-)
Schmökel for ever : "Derzeit ist Schmökel in einem
besonders sicheren Komplex der Brandenburgischen Klinik eingesperrt. Er
sitzt dort, weil er einst als therapierbar galt. Jetzt gilt er als
untherapierbar - und nimmt einem möglicherweise Therapierbaren
[hö, hö, hö] den Platz weg. Keiner will etwas mit
ihm zu tun haben, kein Therapeut traut sich an ihn heran. Es geschieht
nichts mit ihm."
Und so kommt der Spiegel zum Resümee:
"Der Fall Schmökel ist rundum eine Bankrotterklärung."
Ergänzend ist anzumerken, dass der Postbote Gert Postel schon zum
Chefarzt einer forensischen Psychiatrie eingestellt wurde. :-)
> 14 Was ist die "Geschichte" dieser
Newsgroup?
Sie wurde im März 1997 ins Leben gerufen und hat im Herbst 2000
ein absolutes Extrem erlebt: von einem anonymen Psychiatrieverteidiger
wurde in de.sci.psychologie (dsp) ein mörderischer Pogromaufruf
gegen einen mit seinem Namen und leicht recherchierbaren Adresse
postenden Psychiatrie-Kritiker ins Usenet gestellt. Im Verlauf der
Auseinandersetzungen sind über die Jahre die Verteidiger so in die
Defensive geraten, dass sie sich im Oktober 2001 schon in "moderierte
Foren" zurückziehen wollten, um von Kritik verschont zu bleiben.
Dsmp gilt seitdem mitunter auch als "Irrenforum".
Alle inzwischen von Psychiatrie-Ergebenen gestarteten Versuche, dsmp zu
zensieren, sind gescheitert - dsmp ist der Beweis für die
argumentative Überlegenheit der Psychiatrie-Kritik im freien
Diskurs, wie er durch die Regeln des Usenet geschützt wird.
Angesichts der Vorfälle in der NG ist allerdings ein
dringender
Rat, sich an dieser Newsgroup anonym zu beteiligen. Eingehen kann man
letztendlich sowieso nur auf die vorgetragenen "abstrakten" Worte. Dazu
denkt man sich erst mal ein Pseudonym aus. Auch Persönliches kann
mit weniger Scheu vorgetragen werden, wenn niemand die Person, die das
Pseudonym verwendet, kennt. Man postet entweder über einen
anonymisierenden Server oder schafft sich, am besten in einem
Internet-Cafe, z.B. bei Web.de eine E-Mail-Adresse an, die nicht
zurückverfolgt werden (IP-Nummer) kann.
Auf dem Homecomputer benutzt man dann den neuesten
OPERA-Internet-Browser und den kostenlosen JAP-Anonymizer von der
TU-Dresden.
Opera-Internet-Browser, Version 7.22
www.opera.com/download/index.dml
JAP Anonymizer der Universität Dresden
http://anon.inf.tu-dresden.de/win/download.html
(die anonyme Beteiligung an der NG dsmp oder dsp ist
angemessen,
auch wenn sonst in der de. Hierarchie nicht anonyme Postings die Regel
sein sollten).
Diese FAQ´s wurden in der öffentlichen Diskussionsliste "Irrenforum" gemeinsam erarbeitet und am 16.10.2002 erstmals vom Werner-Fuß Zentrum gepostet und laufend aktualisiert. Durch diese FAQ werden die wesentlichen, sich wiederholenden Fragen zur Psychiatrie wissenschaftlich beantwortet. Dadurch konnte sich dsmp, das Irrenforum, mittlerweile zu einem Freiraum auch für ungewöhnlichere Themen - wie z.B. Wettervorhersagen - weiterentwickeln, die nicht streng on-topic sind. Anhänger gewaltpsychiatrischer Misshandlungsmethoden haben die Gelegenheit, ihre Minderheitenmeinung in de.sci.alternativ zu diskutieren.
Diese FAQ werden auf der Website http://www.psychiatrie-erfahrene.de/faq.htm permanent vorgehalten. Eine gute FAQ der Newsgroup alt.flame.psychiatry in Englisch gibt es hier: www.bookcase.com/share/faq/psychiatry/alt-flame/faq
Für
diejenigen, denen die Newsgroup de.sci.medizin.psychiatrie
bisher unbekannt geblieben ist:
Sie ist sicherlich das bestbesuchte und bedeutendste deutsche
Internet/Usenet Diskussions-Forum zum Thema. Sie hat keinen
Eigentümer und deshalb ist tatsächlich die freie
Meinungsäußerung gewährleistet. Die Beiträge
werden auf unabsehbare Zeiten von "Google" archiviert.
Über den folgenden Link kann man mal probeweise reinschauen -
aber auch über eine Anmeldung bei Google mitmachen:
http://groups-beta.google.com/group/de.sci.medizin.psychiatrie
Wer dauerhaft mitmachen will, lese hier: www.usenet-abc.de/wiki/Team/Teilnahme
Erklärungen zum Usenet, das Usenet ABC, findet man hier: www.usenet-abc.de
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