Alte und Wehrlose trifft es zuerst: Nachtrag zur Bundestagsentscheidung vom 17. Januar 2013

Zu der Entscheidung des Bundestages vom 17.7. haben wir im letzten Rundbrief Stellung genommen und hier veröffentlicht.

Wie in dem letzten Brief an alle Abgeordneten vorhergesagt, werden nun leider als erstes die besonders wehrlos Ausgelieferten, z.B. Senioren in der Geriatrie, mit Zwangsbehandlungen überzogen werden. Was da zu erwarten ist bzw. in welcher Atmosphäre das stattfinden wird, kann man sehen, wenn man einen Blick auf aktuelle Veröffentlichungen wirft:
In der ARD wurde am 16.12.2012 in Titel Thesen Temperamente ein Buch mit dem Titel: Mutter, wann stirbst du endlich?  prominent beworben.

In einer Sendung des SWR 2 wurde am Sonntag, 13.1.2013 ein Essay des Autors Dr. Burkhard Spinnen verlesen:
Herausforderung Demenz – ein Erfahrungsbericht
Zitat aus dem wertenden Schluss (fett hinzugefügt):
Und ich lebe jetzt mit der dauernd erneuerten Gewissheit, dass es kein Heilmittel gegen die Demenz und womöglich nicht einmal ein Rezept zur Linderung ihrer schlimmsten Folgen gibt. Sie ist eine böse, schleichende Seuche, und sie ist tatsächlich ansteckend; sie ist die Pest unserer Welt und unserer Zeit.

Bei der Rede am 17.1. im Bundestag befindet sich der Tagesordnungspunkt 15 ab der Laufzeit des Video: 10:52:40 bis 11:49:00
Nachlesen kann man alles im Protokoll, Seite: 26877 – 26886: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17217.pdf

Es folgt die unserer Ansicht nach einzige lesenswerte Rede, nämlich die von Jörn Wunderlich (DIE LINKE):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ist eine gesetzliche Neuregelung Voraussetzung dafür, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen – Fixieren am Bett oder Zwangsmedikation mit Psychopharmaka etc. – stattfinden können. Hier ist schon wiederholt gesagt worden: Ärztliche Zwangsmaßnahmen dürfen aufgrund des damit verbundenen erheblichen Grundrechtseingriffs wirklich nur das allerletzte Mittel sei. Um eine Zwangsbehandlung durchführen zu können, hat die Regierung in diesem Gesetzentwurf die Voraussetzungen für Zwangsmaßnahmen verschärft, wird jedoch den Bedürfnissen nach einer wirklichen Lösung nicht gerecht.
(Beifall bei der LINKEN)

Insgesamt gibt es nach dem Gesetzentwurf fünf Voraussetzungen für eine Zwangsbehandlung: Uneinwilligungsfähigkeit des Patienten; vorheriger  Versuch, von der Behandlung zu überzeugen; sie muss zum Wohle des Betreuten erfolgen, um erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden; keine andere zumutbare Maßnahme darf möglich sein; ihr Nutzen muss die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegen. Fast könnte man geneigt sein, zu sagen: Wunderbar, das alles ist zum Wohle der Patienten geregelt. – Aber weit gefehlt. Darum geht es der Regierung auch nicht. Sie
möchte die alte Rechtslage möglichst wenig verändert beibehalten. Das ergibt sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs. Dort heißt es unter anderem – ich zitiere –: „Der Entwurf bildet … die bis zu den jüngsten Beschlüssen … bestehende Rechtslage möglichst nah ab.“ Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Zwangsmaßnahmen unter verschärften Voraussetzungen ermöglicht werden. Es wird nicht versucht, sie möglichst zu vermeiden. Das lässt der Gesetzentwurf vermissen. Die Linke möchte gerade das ändern.
(Beifall bei der LINKEN)

Jeder von uns, der sich damit befasst, hat unzählige Schreiben von Psychiatrieerfahrenen bekommen. Immer wieder wird von Behandlungen berichtet, die als traumatisierend und entwürdigend empfunden worden sind und noch so empfunden werden. Insoweit ist der Nutzen von Zwangsbehandlungen schon infrage zu stellen. Die Behauptung der Regierung, dass Betroffene ohne eine Zwangsbehandlung schwerwiegende gesundheitliche Schäden nehmen, ist mit nichts belegt.
(Beifall bei der LINKEN)

Im Gegenteil: Wir alle kennen das Schreiben des Chefarztes der psychiatrischen Kliniken Heidenheim, Dr. Zinkler, welcher seit mehr als einem Jahr genau gegenteilige Erfahrungen macht. Die Kliniken nehmen jährlich circa 1 200 psychisch kranke Patienten auf, Patienten, die freiwillig in die Kliniken kommen, und auch Patienten, die eingewiesen werden. Dadurch, dass nicht zwangsweise Psychopharmaka verabreicht werden und dies dem Patienten auch sofort erklärt wird, verliert die Unterbringung einen Großteil ihres Schreckens.Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, dass vor einer Zwangsbehandlung ernsthaft versucht werden muss, eine auf Vertrauen gegründete Zustimmung zur Behandlung zu erreichen, wird durch den Gesetzentwurf nicht exakt geregelt. Hier heißt es lediglich, dass zuvor versucht werden muss, „den Betreuten von der Notwendigkeit der Maßnahme zu überzeugen“. Art und Weise, wie sie im Urteil näher umschrieben werden, bleiben im Gesetzestext außen vor. Das macht die Linke nicht mit.
(Beifall bei der LINKEN)

Das Argument, den Leuten müsse geholfen werden – dieses Argument wurde auch hier wieder zusammen mit seltsamen Beispielen genannt –, kann als solches nicht gelten. Denn Psychopharmaka – um diese geht es hier primär – heilen ja nicht, sondern sie stellen ruhig.
Die Nebenwirkungen von Psychopharmaka sind – das ist unbestritten – ganz erheblich. Dennoch sollen sie weiterhin gegen den Willen der zu behandelnden Menschen eingesetzt werden.
Inzwischen wird festgestellt: Der Gesetzentwurf wurde in zig Anhörungen und mit vielen Sachverständigen ganz ausgiebig und gut beraten. Ja, aber warum? Das liegt an der Linken und der SPD. Ursprünglich sollte dieser Gesetzentwurf als ein Änderungsantrag an einen anderen Gesetzentwurf gehängt werden und einfach so blitzschnell durchgewunken werden. Erst durch Intervention der Opposition wurde daraus ein eigener Gesetzentwurf, und auf Antrag der Linken und der SPD wurde eine Anhörung dazu durchgeführt.
(Ingrid Hönlinger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir waren doch auch dabei!)

Die Regierung wollte den Gesetzentwurf schnell durchwinken. Ich kann mir auch denken, warum. Die alte Rechtslage sollte, wie gesagt, mehr oder weniger unverändert fortbestehen. Es sollte – so ergibt es sich aus dem Gesetzestext bzw. aus der Begründung – keine Kostenbelastung für Unternehmen entstehen. Anders gesagt: Es sollen keine Umsatzeinbußen bei den Pharmakonzernen verursacht werden.Es bleibt dabei: Zwangsmaßnahmen sind ein außergewöhnlich schwerer Eingriff in die Grund- und Menschenrechte. Zu prüfen ist und bleibt, ob nicht auf medikamentöse Zwangsbehandlung grundsätzlich verzichtet werden kann. Gesundheit ist keine Ware. (Beifall bei der LINKEN)

An der Grundlage der Probleme zu arbeiten, liegt der Regierung fern. Wir brauchen – Frau Steffen hat es schon angesprochen – ambulante Hilfesysteme, belastbare Fallzahlen, Modellversuche von Selbsthilfegruppen in den Krankenhäusern, eine angemessene Einbeziehung Betroffener, Aufklärung zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Behandlungsvertrag, ordentliche Honorierung und nicht fallpauschalenbasierte Bezahlung in
der Psychiatrie. Da ist unser Gesundheitsminister einmal gefordert; das konterkariert das Ganze.
Ich weiß ja, wie die Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf ausgehen wird. Daher sage ich: Stimmen Sie zumindest unserem Entschließungsantrag, in dem diese Probleme angegangen werden, oder auch dem der Grünen zu. Tun Sie dies zum Wohle der Betroffenen.
Danke.