Zur Geschichte und Entwicklung der Psychiatriekritik

Sylvia Zeller
Zur Geschichte und Entwicklung der Psychiatriekritik, der Antipsychiatrie und der Verwendung des Begriffs Antipsychiatrie

Die moderne Irrenanstalt als Kind der Aufklärung
Um 1800 entstanden die ersten modernen, staatlichen Irrenhäuser. Nach eigenem Selbstverständnis waren es Reformprojekte, geprägt vom Geist der Aufklärung, welche mit dem ausdrücklichen Versprechen kulturellen Fortschritts auf Basis des Vernunftgebrauchs auftrat und ein neues Menschenbild propagierte. Dieses sollte zu einem Paradigmenwechsel im Umgang mit „Verrückten“ führen. Die nunmehr gegründeten Anstalten folgten im Gegensatz zu den Verwahr-, Disziplinierungs- und Verwaltungspraktiken der früheren feudalen Toll- und Arbeitshäuser einem neuen Leitbild nach Förderung, Anregung und Behandlung der Insassen. [1]

Die Unvernunft sollte durch vernünftiges Handeln überwunden werden, „denn zu meinen, man müsse nur die irrational unberechenbaren Triebe und Begierden unter die Kontrolle des Rationalen bringen, war natürlich überall charakteristisch für die Aufklärung.“ [2]

Wissenschaftliche Erklärungsversuche und Medizinalisierung in Bezug auf menschliches Verhalten bekamen Aufwind, denn es erschien wünschenswert, auch soziale und psychische Phänomene in kausale Modelle und Gesetzmäßigkeiten zu systematisieren. Indem abweichendes Verhalten als Krankheit eingestuft, also als unlogisch oder irrational bewertet wurde, erschien es heilbar und damit vermeidbar.

Die Aufklärung trat mit dem Anspruch auf, den Menschen von seinen religiösen und ständischen Determinierungen zu befreien. Die französische Revolution legte die Grundlage für die Idee der Gleichheit aller Menschen und damit der Menschenrechte. Allzu rasch wurde jedoch das Postulat nach einer rechtlichen Gleichstellung in eins gesetzt mit der Vorstellung einer anthropologischen, wesensmässigen Gleichheit aller Menschen. Wer durch abweichendes Verhalten auffiel, wurde nun zunehmend in eine neu erfundene Gruppe der „Unvernünftigen“ gesteckt. So gehört es zur Dialektik der Aufklärung, dass sie einerseits mit dem Versprechen einer Befreiung des Einzelnen auftrat, andererseits mit der Erhebung des Vernunftgebrauchs zur maßgeblichen menschlichen Kompetenz das offensichtlich „Nicht-Vernünftige“ ausgrenzte.

Mit der Aufklärung begann auch die Herausbildung einer bürgerlichen Öffentlichkeit und entsprechender Gesetzgebungen. Während in England und Frankreich das Bürgertum zu einer starken politischen Macht und damit zu einer gesellschaftlichen Kraft wurde, orientierten sich die deutschen Kleinstaaten an den moderaten Reformen in Preussen und grundlegende Veränderungen gestalteten sich im wesentlichen als staatlich geplant und durchgeführt. So wurden etwa Unterbringungen von Patienten in psychiatrische Anstalten nach dem Preußischen Landrecht von 1794 und der Allgemeinen Gerichtsordnung von 1795 gerichtlich angeordnet und dazu Gutachten „sachverständiger“ Ärzte eingeholt. [3]

In England hatte es bereits im 18. Jahrhundert vereinzelt Proteste von Insassen gegen die Behandlungsmethoden in Anstalten gegeben. Die weltweit erste Selbstorganisation ehemaliger Insassen (Society for the Protection of Alleged Lunatics) gründete sich hier nach mehreren Irrenhaus-Skandalen im Jahr 1840. Die daraus hervorgehende Alleged Lunatics‘ Friend Society markierte 1845 als den Beginn von Psychiatriekritik als politischer Bewegung und den Kampf Betroffener, als politische Akteure im Sinne kollektiver Selbstvertretungen anerkannt zu werden. Forderungen der Vereinigung waren die Verbesserung der Unterbringung, angemessene Verpflegung, aber auch Stärkung der Patientenrechte wie freie Arztwahl und Unterstützung durch Anwälte. Die Zustände in den Irrenhäusern und die Praxis von Einweisungen wurden mehr und mehr Bestandteil öffentlicher Debatten in ganz Europa und Nordamerika und von Juristen, Journalisten, Ärzten und ehemaligen Patienten thematisiert. Das Anstaltssystem als solches wurde infrage gestellt, es kam zur Gründung weiterer anstaltskritischer Organisationen und zu ersten politischen Erfolgen und Reformen. [4]

Entstehung des Begriffs Antipsychiatrie
Es war die Amerikanerin Elisabeth P.W. Packard, die in ihren Schriften 1868 das erste Mal das Präfix anti in Zusammenhang mit Psychiatriekritik verwendete. Sie rief zur Gründung einer Selbsthilfeorganisation auf, die sie Anti Insane Asylum Society benannte. Elisabeth Packard wandte sich gegen die Macht der psychiatrischen Einrichtungen, nachdem sie von ihrem eigenen Mann ohne Erstellung eines Gutachtens, lediglich aufgrund ihrer ihm unliebsamen politischen und religiösen Ansichten ins Jacksonville Insane Asylum gebracht und dort drei Jahre eingesperrt worden war. Auch nach ihrer Entlassung musste sie Einschließung und schlimmste Behandlung durch ihren Ehemann erdulden. Sie widmete sich nach einem spektakulären Gerichtsverfahren Packard gegen Packard ihr ganzes restliches Leben lang dem Kampf für Frauenrechte und gegen die Verbringung von Menschen in bestehende Anstalten und konnte mit ihrem Engagement etliche Gesetzesänderungen zur Stärkung von Patientenrechten, die sogenannten Packard Laws, bewirken. [5]

1895 nahm der Naturforscher Henryk M. Bannister in einem Aufsatz über die Frage von Home Treatment -wofür E. Packard sich eingesetzt hatte- versus klinischer Behandlung den Begriff des anti-asylum wieder auf, was Burkhart Brückner als Beleg dafür wertet, dass das Thema mit dieser Apostrophierung seit Elizabeth Packard kontinuierlich Bedeutung im öffentlichen Diskurs der USA hatte. Bannister sprach sich allerdings im Gegensatz zu Packard für eine konsequente Anstaltsbehandlung aus.[6]

1893 erschien unter dem Titel L’Anti-Aliéniste (Der Anti-Irrenarzt) eine Patientenzeitung in einer bekannten Pariser Anstalt. Mit Reformforderungen, Satiren und Polemiken gegen die Anstaltsärzte fand diese Zeitschrift Anschluss an den Geist des französischen Irrenrechtsaktivismus, der sich mit dem Namen des republikanischen Politikers Léon Gambetta verbindet. Er hatte 1869 eine Reform des Irrengesesetzes gefordert, nach der Geschworene über die Internierung von Patienten entscheiden sollten und das gesamte Verfahren öffentlich sein sollte.

Im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts erschienen in Europa und auch im deutschen Kaiserreich eine Fülle von Schriften, die sich gegen den Umgang mit als psychisch krank eingestuften Menschen wandten. Kritisiert wurden Missstände in den Anstalten und „widerrechtliche“ Einweisungen. Die Gesetzeslage im Kaiserreich war uneinheitlich. Zwangsunterbringungen liefen beispielsweise in Preußen (dem größten deutschen Staat) trotz entsprechend anderslautender Gesetzgebung noch um 1900 in der Regel de facto rein polizeirechtlich, das heißt ohne Mitwirkung eines Gerichtes, ab.

1891 erschien eine Protestschrift mit dem Titel An die Vernunft von dem Hamburger Schiffer Adolf Ahrens, die die „Unvernunft“ der begutachtenden Ärzte anprangerte und entsprechende Gesetzesänderungen einforderte. Der schwäbische Landwirt Wilhelm Kuhnle wurde aufgrund von sogenanntem „Querulantenwahn“ vier Jahre gegen seinen Willen psychiatrisch behandelt und verlangte 1894 seine Rehabilitation als Opfer politischer Verfolgung.
Georg Wetzer gründete ebenfalls als Betroffener 1907 die Liga zur Wahrung der Interessen von Geisteskranken, welche die Internierungspraxis und die Feststellung von Geisteskrankheit kritisierte und den Begriff „Antipsychiatrie“ verwendete.

Vor dem Hintergrund der Entstehung von Reformbewegungen auf verschiedenen gesellschaftlichen Feldern ab etwa 1890 kam es im Jahre 1909 zur Gründung vom Bund für Irrenrechts-Reform und Irrenfürsorge durch den selbst anstaltserfahrenen Heidelberger Kaufmann Adolf Glöcklen, was schließlich zur Begriffsbildung „antipsychiatrische Bewegung“ führte. Der Arzt Bernhard Beyer nämlich betitelte die hauseigene Zeitschrift der neugegründete Vereinigung 1909 polemisch als „antipsychiatrisches Zentralorgan“. Solche und ähnlich lautende Beiträge wurden von einigen Ärzten formuliert, um der sich aus ihrer Sicht allzu lautstarken und sich massiv ausbreitenden psychiatriekritischen Bewegung entschieden entgegenzutreten. Antipsychiatrie war damit zu einem polarisierenden Kampfbegriff geworden, der Kritik am psychiatrischen System abwehren und verunglimpfen sollte – eine adäquate Beschreibung der Vielfalt der Positionen innerhalb der Irrenrechts-Bewegung war und ist er sicherlich nicht. Darin liegen vermutlich auch die Gründe dafür, dass dieses Label von psychiatriekritischen Strömungen eher nicht verwendet wurde, diese verstanden sich selbst eher als „Reformer“. [7]

Antipsychiatrische Positionen in den 1960er und 1970er Jahren und die Entwicklung der Sozialpsychiatrie
Der Begriff der Antipsychiatrie taucht dann wieder ab den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts auf und bekommt Konjunktur mit dem Eintritt in die kulturellen und akademischen Diskurse. [8]
Der aus Südafrika stammende Arzt David Cooper entwickelte in London Vorstellungen einer antiautoritären Psychiatrie, bei der PatientInnen ihre Behandlung selbst bestimmen sollten. Als Marxist folgte er der Überzeugung, dass Wahnsinn und Psychose gesellschaftlich induziert seien und ihnen somit nur durch eine Revolution beizukommen sei. Er begriff seinen Aufbau einer therapeutischen Gemeinschaft (Villa 21) als Gegenpraxis zur Anstaltsbehandlung und bezeichnete seine Vorstellungen dezidiert als antipsychiatrisch. Er ist jedoch nahezu der einzige Vertreter psychiatriekritischer Richtungen geblieben, der diese Etikettierung ausdrücklich für sich in Anspruch genommen hat.
Der britische Psychiater Ronald David Laing untersuchte insbesondere die Prozesse der Systematisierung psychischer Krankheit und der Diagnostizierung von Patienten und sprach den Psychiatern das substanzielle Verständnis für die Genese und die Beschaffenheit psychischer Erkrankungen ab.
Franco Basaglia stellte in dieser Zeit nicht nur die herrschenden Zustände in den psychiatrischen Anstalten in Frage und verfolgte Konzepte therapeutischer Gemeinschaften, sondern erreichte schließlich auch die Auflösung der bisherigen Anstalten zugunsten von ambulanten Behandlungen und dezentralen Einrichtungen und eine Reform der Psychiatrie in Italien im Jahre 1978. Es entstand die als Sozialpsychiatrie oder auch Gemeindepsychiatrie bezeichneten Richtung, die sich selbst als Reformbewegung begriff. Basaglia verstand sich als Psychiater ausdrücklich nicht als Vertreter einer antipsychiatrischen Bewegung und suchte nach Wegen, „mit der Institution gegen die Institution“ zu arbeiten.
Mit dem niederländischen Psychiater Jan Foudraine und seinem Werk Wer ist aus Holz? – Neue Wege der Psychiatrie von 1973 drückt sich nochmals der zeittypische Shift in der Betrachtung von psychischer Erkrankung weg von medizinisch-psychiatrischer Erklärungsmuster hin zu einer stärker sozialpsychiatrisch-psychotherapeutischen Perspektive aus. Später ergänzte Foudraine seine Ansichten um spirituelle Erklärungsversuche im Rekurs auf die Lehren des Yoga-Meisters Jiddu Krishnamurti.

Michel Foucault und Thomas Szasz
Psychiatriekritik, wie sie sich heute darstellt, ist nicht zu denken ohne zwei wichtige Vordenker, nämlich Michel Foucault und Thomas Szasz. Foucault schrieb von 1955 – 1959 an seinem Werk Wahnsinn und Gesellschaft. Ausgehend vom herrschenden Diskurs in aufgeklärten, rationalen Gesellschaften begreift er den Wahnsinn als das „Andere der Vernunft“, somit als Metapher für all das, was von der sich selbst für „vernünftig“ haltenden Gesellschaft ausgegrenzt wird und unter Kontrolle gebracht werden soll. Foucault beschreibt den Prozess der Trennung der Ausdrucksformen des „Wahnsinns“ von denen der „Vernunft“ diskursanalytisch und als Prozess zunehmender Stigmatisierung abweichenden psychosozialen Verhaltens als „geistige Krankheit“, wie es in seinem griffigen Satz Ausdruck findet: „Die Folter, das ist die Vernunft.“[9]

Sieht Foucault in der zunehmenden Ausgrenzung der als psychisch krank Diagnostizierten die Entstehungsvoraussetzung für moderne Irrenanstalten ab dem Ende des 18. Jahrhunderts, beschreibt er den Aufstieg des Arztes als moralische Instanz und die Verwandlung der Anstalt in einen medizinischen Raum, so geht Thomas Szasz in seinen Analysen noch um einen entscheidenden Schritt weiter, indem er die Ausweitung der psychiatrisch-medizinischen Autorität weit über die Grenzen der Anstalt hinaus konstatiert. Szasz wandte sich entschieden sowohl gegen die Antipsychiatrie als auch dagegen, selbst mit diesem Label in Verbindung gebracht zu werden. Mit seinem Hauptwerk von 1961, The Myth of Mental Illness, führte er ins Feld, dass Konzepte psychischer Normalität oder Verrücktheit in keinem Fall objektivierbar und somit bloße willkürliche Behauptungen seien. Die Einschätzung hinsichtlich der psychischen Funktionstüchtigkeit eines Patienten trifft der behandelnde Psychotherapeut oder Psychiater. Dabei spielen dessen eigene, persönliche Normvorstellungen eine entscheidende Rolle. Dem gesamten Diagnose-Prozess ist inhärent, dass das Verhalten und die Äußerungen von Patienten nicht etwa nach medizinischen, sondern nach ethischen und sozialen, zudem historisch bedingten, Maßstäben, beurteilt werden. Menschen, die zu einem gewissen Grad von moralischen oder juristischen Gesellschaftsnormen abweichen, werden damit aus der menschlichen Gemeinschaft ausgeschlossen und in die Kategorie „psychisch krank“ einsortiert. Folgerichtig lehnte Thomas Szasz den Begriff der psychischen Krankheit kategorisch ab und wurde, selbst Psychiater, zu einem leidenschaftlichen Gegner jeglicher gegen den Willen des Patienten durchgeführten psychiatrischen Maßnahmen wie Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen. Er wies darauf hin, dass diese zudem staatlich, nämlich durch entsprechende Gesetzgebung und polizeirechtlich, durchgesetzt werden und gegen die Menschenrechte verstoßen.[10]  Die Kooperation und Verschränkung von staatlichen Organen und Psychiatrie sah Szasz als Grundlage der Herausbildung eines „therapeutischen Staats“ mit Ausstrahlungskraft in immer mehr Lebensbereiche und forderte daher eine strikte Trennung von Psychiatrie und Staat. Im therapeutischen Staat werden jeweils aktuell unerwünschte und immer weitere Denk- und Handlungsweisen (von Drogenkonsum bis Rassismus, die Liste kann beliebig fortgeführt werden) als behandlungsbedürftige Krankheitssymptome betrachtet, als etwas, das Menschen unwillkürlich zustößt und damit wiederum unzählige neue Therapien und Behandler auf den Plan ruft. Diese Entwicklung, so Szasz, untergrabe die individuelle Verantwortung und Mündigkeit von Bürgern und spiele immer weiterem staatlichen Paternalismus in die Hände. Mit seinem dem politischen und emanzipatorischen Liberalismus verpflichteten Ansatz ist Thomas Szasz damit als Psychiatriekritiker derjenige, der am deutlichsten und unmissverständlichsten das Recht des Einzelnen auf den eigenen Körper und zugleich die jeweils eigene Verantwortung dafür eingefordert, durchdacht und ausformuliert hat.



Anmerkungen:

[1] Burkhart Brückner, Geschichte der Psychiatrie, Bonn 2010, S. 78
schreibt dazu: „Die klinische Psychiatrie wurde nach 1800 gemäß den
Interessen des aufstrebenden Bürgertums gestaltet. Die Reform
begründete den dreifachen Auftrag der Psychiatrie: Sicherung,
Therapie und Forschung.“

[2] Hannah Arendt, Über die Revolution, München 1994, S. 121.

[3] Hierzu und zum folgenden historischen Abriss beziehe ich mich auf
Burkhart Brückner, „Schlammströme, in denen man uns ersäufen
möchte“. Zur Genese des Begriffs ‚Antipsychiatrie’ im frühen 20.
Jahrhundert, In: Sozialpsychiatrische Informationen, 2/2022, S.
6-10.

[4] Vgl. Burkhart Brückner, Bonn 2010, a.a.O., S. 74.

[6] Burkhart Brückner, 2022, a.a.O., S. 7.

[7] Vgl. zum folgenden Burkhart Brückner, 2022, a.a.O.

[8] Vgl. hierzu auch den Artikel Antipsychiatrie bei Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Antipsychiatrie , abgerufen am 29.01.2023.

[9] Foucault hat darauf hingewiesen, dass diese Aussage sich im
wesentlichen auf den Gebrauch des Begriffs Vernunft im
Französischen bezieht, siehe auch: Michel Foucault, „Die Folter,
das ist die Vernunft“, in: Literaturmagazin, Reinbek 1977, hier
zitiert nach: Niels May, Michel Foucault und die Auswirkungen auf
die deutsche Geschichtswissenschaft, 2001 in: www.grin.com/document/107002 , abgerufen am 28.01.2023.

[10] Zum Gegensatz von Vernunft und Menschenrechten vgl. etwa hier:
www.iaapa.de/zwang3_dt/menschenrechte_vernunft.htm
 , abgerufen am 29.01.2023.