Nina Hagen erklärt die PatVerfü

Diesen Text hat Nina Hagen für das Buch „Stadtwirte“ geschrieben.
Es kann kostenlos hier bestellt werden.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei der Inhaberin der Copyrights, der „Gesellschaft für integrative Beschäftigung“, die Herausgeberin des Buches ist, und bei Nina Hagen für die freundliche Genehmigung, den Text hier veröffentlichen zu dürfen.


Nina Hagen bedarf kaum einer Vorstellung, denn die Sängerin, Songwriterin und Schauspielerin ist ein Weltstar und nicht zuletzt als „Godmother of Punk“ bekannt. Neben ihrem Engagement für Frieden, Liebe und Solidarität setzt sie sich als Fürsprecherin und Schirmfrau der PatVerfü ein, einer Initiative gegen die Zwangspsychiatrie und für ein selbstbestimmtes Leben. –> patverfue.de

 

Seit frühester Kindheit wurde ich von meinen Eltern zu einem bewusst und selbstständig denkenden Humanisten erzogen. Von meinem Vater Hans Hagen weiß ich, dass er und seine Familie während Nazi-Diktatur, Holocaust und 2. Weltkrieg viele traumatische Erlebnisse durchleiden mussten. Er musste verkraften, dass er seinem jüdischen Vater nicht mehr helfen konnte. Mein Großvater Herman Hagen wurde von den Nazis erst in eine Psychiatrie und danach ins KZ verschleppt, er wurde gefoltert und ermordet. Später internierten sie auch meinen Vater in einem Zuchthaus, wo er schwerst misshandelt wurde und monatelang in zusammengekauertem Zustand in ein Loch eingesperrt und gefoltert wurde. Gott sei Dank wurde dieses finsterste Kapitel unserer Menschheitsgeschichte am 8. Mai 1945 beendet. Und ich kämpfe, seit ich denken kann, für die Umsetzung von Menschenrecht und Menschenwürde. Inzwischen bin ich nicht nur als Schauspielerin und Sängerin unterwegs, sondern auch als Schirmfrau mehrerer gemeinnütziger Organisationen und Vereine.

Als Schirmfrau der www.PatVerfü.de setze ich mich für die von den Vereinten Nationen stets eingeforderten Menschenrechte ein und versuche, so gut wie möglich, andere Menschen zu stärken und über unsere Rechte zu sprechen, zu singen, zu informieren und zu diskutieren. Wenn ich mir etwas wünschen dürfte: Ich wünschte mir von ganzem Herzen eine gewaltfreie Psychiatrie in unserem Land. Zum Beispiel so, wie sie im Klinikum Heidenheim in Baden Württemberg bereits praktiziert wird. Ich denke, nur aus Unwissenheit haben diejenigen Menschen keine PatVerfü, die jetzt in einer Notlage sind, die gegen ihren Willen zwangsfixiert, und ihrer elementarsten Menschenrechte und ihrer Menschenwürde beraubt werden. Die PatVerfü ist für jeden Bürger und jede Bürgerin unseres Landes sehr wichtig! PatVerfü sichert die Selbstbestimmung!

Freiheit bedeutet mindestens, davon frei zu sein, von Anderen zu einer bestimmten Entscheidung genötigt bzw. erpresst zu werden. Dass eine Entscheidung Konsequenzen hat, ist eine Binse, aber dass man sie ohne Zwang getroffen hat, ist gleichzeitig die notwendige Voraussetzung dafür, dass man deren Konsequenzen auch verantwortet. Verträge sollten dabei die Konsequenzen kalkulierbar machen. Das ist zwar alles eine Selbstverständlichkeit, aber leider können bei uns Menschen von Medizinern als angeblich „psychisch Kranke“ diskriminiert und dann mit Hilfe von Sondergesetzen entrechtet werden. Sie können in den geschlossenen bzw. halboffenen Abteilungen von Psychiatrien eingesperrt werden – ja, müssen sogar regelmäßig einen gewaltsamen Eingriff in den Körper durch psychiatrische Zwangsbehandlung erdulden. Statt vom Staat vor Freiheitsberaubung und Körperverletzung geschützt zu werden, werden die Grund- und Menschenrechte von Staats wegen von einem Filz aus Ärzten, Gerichten und angeblichen „Betreuern“ systematisch verletzt. Das ist besonders perfide, weil als „geisteskrank“ verleumdete Menschen die ersten waren, die 1939 in Deutschland in Gaskammern ermordet wurden. Bis 1949, also auch dann, als die Nazis die Ärzte nicht mehr beschützten, wurde weiter in den Psychiatrien gemordet. Danach wurde in der Zwangspsychiatrie in Ost wie West weiter eingesperrt und gefoltert, als wäre das selbstverständlich, obwohl 1948 die Menschenrechte für alle Menschen von den Vereinten Nationen beschlossen worden waren.

Wem Menschenrechte ein Anliegen sind, der musste begrüßen, dass am 1.9.2009 das Patientenverfügungsgesetz § 1901a BGB in Kraft trat. Es bietet die Möglichkeit einer wirklichen Alternative zu diesem System psychiatrischer Entwürdigung.

Erstmals wurde es per Gesetz – also rechtswirksam! – möglich, eine psychiatrische Untersuchung und damit Diagnose zu untersagen. Um so jede psychiatrische Gefangennahme und Zwangsbehandlung jeweils individuell für sich unmöglich zu machen, muss das in einer dafür speziell formulierten Patientenverfügung, der PatVerfü®, schriftlich untersagt worden sein. Vorher hatte auch das Schweigen beim Psychiater nichts genutzt, denn entweder wurden alte Akten einfach nur kopiert, also ein Abschreibe-„Gutachten“ gemacht, oder Schweigen wurde beispielsweise als „symtomschwache autistische Psychose“ deklariert, wie es der berühmte „falsche“ Oberarzt Gert Postel aus den Kreisen der Mediziner bekannt gemacht hat. Man kann ihm glauben, wenn er sagt: „Die Psychiatrie ist ein Fach, das von Wortakrobatik lebt. Sie können mittels der psychiatrischen Sprache jede Diagnose begründen und jeweils auch das Gegenteil und das Gegenteil vom Gegenteil – der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.“ Und: „Wer die psychiatrische Sprache beherrscht, der kann grenzenlos jeden Schwachsinn formulieren und ihn in das Gewand des Akademischen stecken“.

Ein Musterbeispiel dafür ist, wie 1994 der Leiter der psychiatrischen Universitätsklinik in München, Prof. Hans-Jürgen Möller, bei dem bekannten Teppichkunsthändler, Eberhart Herrmann, eine psychische Erkrankung mit „Selbst- und Fremdgefährdung“ diagnostizierte, ohne je mit Herrmann selbst gesprochen zu haben. In seinem „fachpsychiatrischen Attest auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ wurde behauptet, eine sofortige Einweisung Herrmanns sei erforderlich (siehe OLG München, Urteil vom 4. Februar 2010, Az. 1 U 4650/08).

Die Voraussetzungen für die Verurteilung von Prof. Hans-Jürgen Möller nach einem 16 Jahre währenden Verfahren war, dass Herrmann Wind von seiner geplanten Gefangennahme bekommen hatte, er verstand, in welcher Gefahr er war, und sich sofort ins Ausland abgesetzt hatte. Nur wenige dürften außerdem sowohl die finanziellen Mittel wie die Ausdauer haben, um so einen 16 jährigen Kampf um die Rehabilitierung von einer psychiatrischen Verleumdung zu führen.

Weil psychiatrischer Diagnonsens eine willkürliche Verleumdung ist, deshalb muss sich die Psychiatrie im Gegensatz zu allen medizinischen Disziplinen auch regelmäßig mit Zwang und Gewalt ihrer Patienten bemächtigen. Nur so können die Opfer zu der sog. „Krankheitseinsicht“ genötigt werden, so dass durch dieses mit Druck oder mit direkter Gewalt erzwungene Geständnis dann das ganze Verfahren als ein angeblich „Medizinisches“ ausgegeben werden kann. Wenn hingegen die Genötigten zwar versichern, geisteskrank zu sein, die Ärzte das aber nicht glauben wollen, dann diagnostizieren sie die „vorgetäuschte Krankheitseinsicht“ als besonders hartnäckiges „Krankheits“symtom und die Erpressung geht weiter.

Aus mangelnder „Krankheitseinsicht“ haben Juristen inzwischen die „krankheitsbedingte Einwilligungsunfähigkeit“ destilliert, um sich damit ihre Rechtfertigung von Zwang und Gewalt zu Recht zu biegen. Dabei kann prinzipiell niemand, der die Existenz einer Krankheit bestreitet, noch in deren Behandlung einwilligen. Egal, welche Zusatzbedingungen formuliert werden mögen, jeder Legalisierungsversuch dieses Geständniszwanges verstößt gegen das absolute Folterverbot!

Inzwischen müsste verständlich geworden sein, warum die Frage, ob es eine „psychische Krankheit“ überhaupt gibt, oder ob die Behauptung von deren Existenz ein Kategorienfehler ist, weil menschliches Handeln Gründe hat und keine bioelektrochemische Reaktion ist, kein nebensächlicher Streit ist. Mag er einem auch ideologisch vorkommen, so sind aber die Sondergesetze, die mit „Geisteskrankheit“ gerechtfertigt werden sollen, die schlimmsten Strafen vor der Todesstrafe: die erzwungene psychiatrische Behandlung, vor allem mit bewußtseinsverändernden Drogen und Elektroschock. Dafür wird man eingesperrt und gefesselt, die sogenannte „Fixierung“. Die aktuellen Gesetze, mit denen der Ärzte-Richter-Filz diese schweren Misshandlungen legalisieren kann, sind:

  • 16 “öffentlich-rechtliche” Landesgesetze zur zwangsweisen Unterbringung und Zwangsbehandlung, in den meisten Bundesländern die sog. “Psychisch Kranken Gesetze” (PsychKG), in Bayern und im Saarland “Unterbringungsgesetz”.
  • Die „Betreuung“ genannte Entmündigung, § 1896 BGB ein zivilrechtliches Bundesgesetz, mit dem ein Gericht auch gegen deren erklärten Willen den Betroffenen einen „Betreuer“ genannten Vormund als rechtliche Stellvertretung aufzwingen kann. Betreuer sind insbesondere dann treue Büttel des Gerichts, wenn sie dieses Geschäft als Berufs“betreuer“ ausüben, da ihnen das Gericht die Aufträge verschafft. Durch „Betreuer“ machen es sich die Gerichte dann dauerhaft leicht. Deren Antrag einer Zwangseinweisung nach § 1906 brauchen sie nur noch zu prüfen, um ihn dann abzunicken. Seit dem 22.7.2017 ist in der BRD der neue, verschärfte § 1906a in Kraft getreten, so dass „Betreute“ bei allen Krankheiten in allen stationären Abteilungen eines Krankenhauses, auch mit Zwang und Gewalt gegen den Willen behandelt werden können – wenn sie keine PatVerfü haben. Niemand sollte sich so einem Risiko aussetzen und auf eine PatVerfü verzichten!
    In einem Entmündigungsverfahren gibt es keine Kläger und Angeklagte, deren Argumente die Richter fair abwägen (sollten), um zu einem Urteil zu kommen. Der Richter ist in solchen Verfahren der Mächtige und Gegner des Betroffenen, da Richter regelmäßig nach Möglichkeiten suchen, die Selbstbestimmung der Betroffenen zu missachten. Deshalb empfehlen meine Freunde vom Werner-Fuß-Zentrum, die PatVerfü notariell zu beurkunden. Jeder Richter achtet dann ein solches Dokument, weil es schon von einem anderen Juristen beglaubigt wurde. Wenn zusätzlich irgendein Arzt zum Zeitpunkt der Beurkundung Geschäftsfähigkeit attestiert und die PatVerfü bei der Bundesnotarkammer registriert wurde, dann ist die PatVerfü sozusagen „bombensicher“.
  • § 63 Strafgesetzbuch, Einweisung in eine forensische Psychiatrie (Maßregelvollzug), ein sogenanntes „Sonderopfer“, das die Nazis am 24.11.1933 einführten, um psychiatrisch Verleumdete nach einer Straftat als gefährlich geisteskrank auf unbestimmte Zeit wegsperren und zwangsbehandeln lassen zu können. Wiederum ist die Untersuchung und Diagnose das zentrale Element, um mit Hilfe der entsprechenden psychiatrischen Gutachten diese willkürliche Gefangennahme mit folterartiger Körperverletzung zu rechtfertigen. Regelmäßig werden „63er“ dabei um ein Vielfaches länger eingesperrt, als für dieselben Vergehen im Strafvollzug. Das geht ganz einfach durch eine an sich illegale Beweislastumkehr, weil der Gefangene in einer Forensik zu seiner Freilassung für eine Prognose „Ungefährlichkeit“ beweisen muss, was schlicht unmöglich ist, sondern nur auf ärztliche Astrologie hinausläuft. Dass die PatVerfü in einem Strafverfahren gegen eine Zwangsuntersuchung wegen § 63 schützt, ist noch nicht endgültig bewiesen, aber eine gute Grundlage, um eine solche zu bestreiten, ist damit auf alle Fälle gelegt. Ein Kartell von Anwälten gegen § 63 steht für eine entsprechende Verteidigung bereit. Wichtig: NIE freiwillig bei so einer psychiatrischen Untersuchung mitmachen, nie versuchen, sich zu rechtfertigen, sondern immer eisern schweigen. Der verteidigende Anwalt kann dann mit der PatVerfü argumentieren, um das Schlimmste, den § 63, zu verhindern.

Die Genannten sind allesamt Sondergesetze. Abweichend von den Gesetzen, die für alle erwachsenen Bürger gelten, sind sie eine Sondergesetzgebung zur besonderen Entrechtung von angeblich oder tatsächlich „psychisch krank“ Diagnostizierten. Alle haben als notwendige Bedingung für deren Anwendung das Gutachten eines Psychiaters. Um das zu unterbinden, nutzt die PatVerfü als einzige Patientenverfügung speziell diesen Teil des Patientenverfügungsgesetzes § 1901a BGB, erster Absatz:

Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.“

Jenseits der Kontroverse, ob es psychische Krankheit überhaupt gibt, hat der Gesetzgeber eingeräumt, dass jede Untersuchung und Diagnose einer tatsächlichen oder vermeintlichen psychischen Krankheit also durch eine (in der Regel schriftliche) Patientenverfügung gemäß § 1901a rechtwirksam untersagt werden kann. In der PatVerfü ist außerdem eine Vorsorgevollmacht vorgesehen, mit der man Vorsorgebevollmächtigte benennt. Damit wird dem Richter die Möglichkeit genommen, noch eine Betreuung aufzuzwingen, da eine Vorsorgevollmacht prinzipiell vorrangig zu einer „Betreuung“ ist.  Dass durch die PatVerfü der Begutachtung zur ärztlichen Zuschreibung einer Geisteskrankheit sowieso ein Riegel vorgeschoben ist, wird den Richter in seinem Ansinnen, einen Menschen zu entmündigen, zusätzlich entmutigen. Außerdem hat man in Vorsorgebevollmächtigten eine oder sogar mehrere Personen, die einen in der Verweigerung von psychiatrischer Untersuchung und Behandlung unterstützen und der Forderung nötigenfalls zusätzlichen Nachdruck verleihen können.

Diese Möglichkeiten des Patientenverfügungsgesetzes zu nutzen, ist das Alleinstellungsmerkmal der PatVerfü im Unterschied zu praktisch allen anderen Patientenverfügungen. Damit ist sie das Mittel der Wahl, um Zwangsbehandlungen usw. zu unterbinden, da sie das Eingangstor aller weiteren Zwangsmaßnahmen verriegelt. Ohne Diagnose keine Geisteskrankheit und ohne Geisteskrankheit kann keines der oben erwähnten Sonder-Entrechtungsgesetze zur Anwendung gebracht werden.

Gleichzeitig beweist die Möglichkeit eine PatVerfü zu machen, dass es eine persönliche Entscheidung ist, ob man überhaupt geisteskrank werden kann, weil Mediziner nur bei nicht durch PatVerfü geschützten Personen eine solche Krankheit feststellen dürfen, also auch nur unter dieser Bedingung Geisteskrankheit feststellen können. Deshalb ist die PatVerfü die Speerspitze der Selbstbestimmung auch in schwieriger Lage. Sie sichert einem Erwachsenen das Recht, wirksam Nein sagen zu können.

Zwei mögliche Missverständnisse möchte ich vorbeugend aus der Welt schaffen:

  • Wer bestreitet, dass es psychische Krankheiten gibt, bestreitet nicht, dass es auffälliges Verhalten und Andere störende Gedanken und Gefühle gibt. Bestritten wird nur, dass es sich dabei um eine Krankheit handelt und ärztliche Heilkunst zu Rate zu ziehen sei. Da der Rechtstaat jeden möglichen Winkel des Verhaltens, das die Rechte, das Eigentum oder den Körper Anderer verletzt oder gefährdet, auch ohne die Sonderentrechtungs-Konstruktion von „psychischer Krankheit“ sanktionieren kann, gibt es keine Lücken im Recht, die diese viel weitgehendere und willkürliche Entrechtung und Entwürdigung in der Psychiatrie rechtfertigen könnte.
    Durch die Zwangspsychiatrie bietet die Medizin der staatlichen Gewalt nur einen zusätzlichen Bestrafungsapparat zum Brechen des Willens, der Überwachung, Nötigung, Einschüchterung, Bedrohung und Verängstigung erwachsender Bürger an – eine Art Gedankenpolizei.
  • Wer meint, ein Psychiatrieaufenthalt sei für sich gut, soll ihn selbstverständlich wie ein Kunde auf freiwilliger und vertraglicher Basis in Anspruch nehmen können. Ob das Teil der Leistungen einer Krankenversicherung sein muss, sei mal dahingestellt.
    Es soll auch unbenommen bleiben, sich dafür zu entscheiden, als „psychisch krank“ diagnostiziert werden zu können – Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
    Jeweils für sich selbst soll man durch eine entsprechende Patientenverfügung im Voraus auch psychiatrischen Zwangsmaßnahmen zustimmen können – zwar würde ich davon abraten, aber es muss so wie masochistische Sexualpraktiken erlaubt sein, wenn eines Tages die psychiatrischen Sondergesetze abgeschafft sein werden und wir eine gewaltfreie Psychiatrie haben.