Befragung des Gutachters

Davon sind Begutachtungen zu unterscheiden, die von der/m Betroffenen selbst gewünscht werden, um irgendwelche Leistungen – sei es Rente (z.B. als Wiedergutmachung) oder andere Zuwendungen – medizinisch begründet zu bekommen. Auch eine Begutachung z.B. im Auftrag des Job-Centers oder der Berufsgenossenschaft wird in aller Regel nicht zu einer Zwangseinweisung verwendet werden können, wird aber als sog. „Mitwirkungspflicht“ eingefordert.
Wer in diesen Fall ein Gutachten trotzdem erschweren will, kann sich an einem Musterfragebogen zur Vorab-Befragung des Gutachters orientieren. Wir haben ihn mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Verlages diesem Buch entnommen: Das psychiatrische Gutachten – eine subjektive unwissenschaftliche Werteinschätzung auf dem Prüfstand der Menschenrechte von A. Bämayr (siehe Bild oben).
Im Format rtf: Gutachter_befragen
Im Format pdf: Gutachter_befragen
Mehr zu dem Buch hier.

English
Русский
עברית
Schweiz
Italien
Polski