CDU-Registerforderung ist verfassungswidrig

Diese Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Evelyn Schötz (Die Linke) offenbart, dass sensible Gesundheitsdaten angeblich „psychisch erkrankter“ Menschen schon heute in großem Stil in Polizeidatenbanken gespeichert werden: Hier ist die Pressemitteilung der Abgeordneten. Zitat:

Über 16.000 Einträge im INPOL-System tragen den Personenhinweis „Psychische und Verhaltensstörung“, mehr als 3.800 den Hinweis „Freitodgefahr“. Besonders brisant: Die Regierung kann nicht sagen, in wie vielen Fällen dafür überhaupt ein ärztliches Gutachten vorliegt – oder ob die Betroffenen jemals informiert wurden. Auch Zahlen zu Löschanträgen oder erfolgreichen Korrekturen fehlen völlig.

Deshalb empfehlen wir eine PatVerfü, damit diese Daten auch dann nicht gegen einen verwendet werden können, wenn sie womöglich sogar verfassungswidrig abgespeichert worden sein sollten. Man erfährt das ja gar nicht!