
Gefährder-Fishing
Psychiatrie und Maßregelvollzug:
Ordnungsmächte mit Nebenwirkung
Die Allgemeinpsychiatrie und der psychiatrische Maßregelvollzug (MRV) sind in Deutschland über unterschiedliche Gesetzesvorgaben mit dem staatlichen Gewaltmonopol verbunden. Ulrich Lewe beschreibt in dem Artikel die problematischen Entwicklungen, die sich aus dieser Verbindung ergeben, benennt die besonderen Risiken, denen Menschen besonders im Maßregelvollzug ausgesetzt sind und macht auf die Gefahren der neueren Diskursfigur vom angeblich „gefährlichen Irren“ aufmerksam, Zitat:
….Gefährder-Fishing
Neben der ambulanten Zwangstherapie werden unter dem Stichwort „Deliktprävention“ auch umfangreiche Sicherheitschecks in Form von forensischen Gutachten in der Allgemeinpsychiatrie im Vorfeld noch nicht stattgefundener Straftaten propagiert. So empfahl 2019 eine Gutachterin der Sicherheitskommission des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), vor der Entlassung potentiell gefährlicher Patient*innen ein forensisches Gefährlichkeitsgutachten zu erstellen.[6] Eigentlich ein Witz, denn sie sollte wissen, dass bei der geringen Basisrate für Gewaltdelikte von psychisch Erkrankten damit in Kauf genommen würde, für eine richtig positive Feststellung 1.000 Menschen zu Unrecht als gefährlich zu denunzieren.
Die Folgen wären, dass Kliniken für Allgemeinpsychiatrie eine Entlassung nicht von medizinischen und therapeutischen Erwägungen abhängig machten, sondern von Gefährlichkeitsprognosen forensischer Gutachter*innen und gezwungen würden, ihre ärztliche Schweigepflicht aufzugeben. Damit würde die Allgemeinpsychiatrie „vermaßregelt“ und zur Stigmatisierungsmaschine für psychosozial behinderte Menschen werden….
Der ganze Text in CILIP 137: https://www.cilip.de/2025/04/11/psychiatrie-und-massregelvollzug-ordnungsmaechte-mit-nebenwirkung/